Verbraucherschutz

Kaum Rückstände des Pflanzenschutzmittels Streptomycin in Honig

Wie das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz am Donnerstag (23. September 2010) mitteilte, liegen die Ergebnisse des diesjährigen Honigmonitorings vor. Seit zehn Jahren wird Honig im Zusammenhang mit der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Streptomycin untersucht. Das Mittel wird im Kernobstbau (Apfel, Birne, Quitte) gegen die gefährliche Feuerbrandkrankheit eingesetzt, die in den vergangenen Jahren große Schäden verursacht hat.
 
Für die Bewertung der Proben ist die gesetzlich festgelegte Rückstandsmenge für Streptomycin von 0,01 Milligramm pro Kilogramm maßgebend. Honigproben, welche diese Höchstmenge überschreiten, sind nicht verkehrsfähig. In diesem Jahr wurden 96 Honigproben beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg analysiert. 96 Prozent der Proben waren nicht zu beanstanden: In 71 Proben (74 Prozent) wurde kein Streptomycin gefunden, 21 Proben (22 Prozent) enthielten Spuren unterhalb des Grenzwertes. Bei vier Proben (4 Prozent) wurde der Höchstwert geringfügig überschritten, betroffen sind damit insgesamt 413 Kilogramm Honig. Im vergangenen Jahr betrug die betroffene Honigmenge 1.135 Kilogramm. Wie bereits in den vergangenen Jahren praktiziert, kauft der Landesverband für Erwerbsobstbau nicht verkehrsfähigen Honig auf. Dadurch wird verhindert, dass belasteter Honig zu den Verbrauchern gelangt.
 
Die Vorgaben für das Monitoring wurden bereits im Frühjahr zwischen den Imkerverbänden , den Erwerbsobstanbauern und dem Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz abgestimmt. Das Land hatte den Imkern erneut angeboten, vor der Vermarktung Kernobstblütenhonig aus den betroffenen Gebieten kostenfrei untersuchen zu lassen. Entsprechend der Auflage für die Streptomycinanwendung wurde die Imkerschaft über die Behandlungstermine jeweils informiert.
 
Der Feuerbrand ist in Baden-Württemberg inzwischen flächendeckend verbreitet und verursachte in der Vergangenheit durch das Absterben von Zweigen und ganzen Bäumen immer wieder große Schäden. Der Erwerbsobstbau ist derzeit noch auf die Ausbringung von streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln angewiesen, da trotz jahrelanger intensiver weltweiter Forschung ein Ersatz für den hoch wirksamen Wirkstoff nicht zur Verfügung steht. Umfangreiche Untersuchungen mit Alternativpräparaten laufen in Baden-Württemberg beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg und beim Kompetenzzentrum Obstbau - Bodensee Bavendorf .
 
Während im vergangenen Jahr wegen der höheren Befallsgefahr durchschnittlich zwei Behandlungen durchgeführt wurden, war in diesem Jahr nur eine Spritzung erforderlich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Anwendung streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel unter strengen Auflagen genehmigt. Der Erwerb und die Anwendung von Streptomycin sind detailliert geregelt und werden streng kontrolliert. Der Wirkstoff darf nur bei entsprechendem Infektionsdruck und nach amtlicher Empfehlung eingesetzt werden. Damit wird die Verwendung auf das notwendige Maß reduziert.
 
 
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Pflanzenschutz/68696.html abrufbar.

Informationen und Merkblätter zur Anwendung von Streptomycin im Kernobstanbau und zum Honigmonitoring finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter www.ltz-augustenberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg