Keine gesundheitliche Gefahr für Verbraucher durch Pflanzenschutzmittelrückstände in Strauchbeerenobst

Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg überwacht intensiv Strauchbeerenobst (Johannisbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren) auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Hierzu untersucht das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart in einem speziellen Untersuchungsprogramm in diesem Jahr circa 120 Beeren-Proben von einheimischen Erzeugern und Märkten. Inzwischen liegt eine Halbzeitbilanz vor, teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (14. Juli) in Stuttgart mit. Auch bei den höchsten in den Beeren gemessenen Rückstandsgehalten ist nach Einschätzung der Experten der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung keine Gesundheitsgefährdung gegeben.

Nach Auswertung von 60 Proben kommen die Lebensmittelchemiker beim Stuttgarter Untersuchungsamt zu dem Ergebnis, dass zwar immer wieder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden werden, in keinem Fall wurden jedoch gesundheitsschädliche Mengen festgestellt. Allerdings wurden auch bei circa jeder fünften Probe Wirkstoffe beispielsweise Oxydemeton-Methyl, Omethoat, Folpet, Fenoxycarb, Spiroxamin oder Azoxystrobin festgestellt, die bei Strauchbeeren nicht hätten angewandt werden dürfen. Teilweise (bei circa 15 Prozent) wurden bei diesen Stoffen auch die gesetzlichen Höchstmengen überschritten, die bei diesen Stoffen sehr niedrig, in der Regel in der Größenordnung von 0,01 bis 0,05 µg/kg [*1] liegen, da keine Anwendung vorgesehen ist. Meist handelt es sich bei den nicht zugelassenen Wirkstoffen um Mittel, die zwar bei anderen Kulturen, wie beispielsweise Kirschen, erlaubt sind, nicht jedoch bei Strauchbeeren. Nur in Einzelfällen wurden Mittel festgestellt, die in Deutschland generell verboten sind.

Die Anwendungsvorschriften bei zugelassenen Mitteln werden in der Praxis beachtet. Die Untersuchungsdaten lassen jedoch auf mehrere Fehlerquellen schließen. Die Feststellung von nicht zulässigen Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst kann auf unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden. Ein Großteil der Fälle ist offenbar darauf zurückzuführen, dass Früchte durch Abdrift oder durch technische Restmengen im Pflanzenschutzgerät kontaminiert wurden. Diese Fehlanwendungen sind zusätzlich bedingt durch die Kleinparzellierung in manchen Obstanbaugebieten in Baden-Württemberg. Wenn nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel auf eine Kultur gelangen, so ist die Gefahr groß, dass damit auch die Höchstmenge überschritten wird. Die genannten Gründe geben zwar Hinweise auf die entstandene Rückstandsproblematik, können sie aber nicht rechtfertigen.

Nach Ansicht des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum hat sich die Sachlage im Vergleich zum Jahr 2005 zwar verbessert,   diese Situation ist aber trotz umfangreicher Informationsveranstaltungen und Schulungen der Erzeuger im Frühjahr 2006 durch die Marktbeteiligten und die amtliche Beratung noch nicht befriedigend. Deswegen werden die Schulungen fortgesetzt und Verstöße konsequent durch die zuständigen Pflanzenschutzmittelüberwachungsbehörden in den Landratsämtern verfolgt, insbesondere in den Einzelfällen in denen generell nicht zugelassene Mittel, wie die Stoffe Bifenthrin oder Parathion-methyl, angewandt wurden.

Wenn Höchstmengenüberschreitungen oder nicht zugelassene Mittel auch unterhalb der Höchstmengen festgestellt wurden, werden von den Behörden in den Landratsämtern die betroffenen Betriebe überprüft. Bei den Betriebskontrollen wird ermittelt, ob der Landwirt gegen die Anwendungsbestimmungen verstoßen hat. Gegebenenfalls wird ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet. Die zur Zeit laufenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation:

Die Festsetzung von Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel erfolgt nach dem Minimierungsprinzip. Das heißt: so niedrig wie möglich, nicht mehr als für die angestrebte Verwendung nötig und niemals höher als gesundheitlich vertretbar. Höchstmengen beschreiben in der Regel das maximale Rückstandsvorkommen bei Anwendung der so genannten guten fachlichen Praxis. Die toxikologischen Grenzwerte liegen üblicherweise noch darüber. Daher spiegelt die Höchstmenge nicht das toxikologische Potenzial einer Substanz wieder, sondern eine Vorsorgegrenze.

Ein deutliche Verschärfung hat die Frage der Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel seit dem 1. Juli 2001 mit dem Inkrafttreten der so genannten Indikationszulassung erfahren. Danach dürfen Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und gegen die Schaderreger eingesetzt werden, für die sie zugelassen beziehungsweise genehmigt sind. Durch diese Regelung hat sich die Anwendungssituation insbesondere in Sonderkulturen zunächst drastisch verschlechtert. Teilweise standen keine Pflanzenschutzmittel mehr zur Verfügung, um marktfähige Produkte zu erzeugen.

Zwischenzeitlich hat sich die Situation bei Johannis- und Stachelbeeren auch durch die Bemühungen des Landes, insbesondere auch der Arbeit der Landesanstalt für Pflanzenschutz   (LFP) Stuttgart, erheblich verbessert.

[*1]

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum