Land hat mit Erfolg ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum besseren Schutz personenbezogener Verbraucherdaten in den Bundesrat eingebracht

In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 25. August 2008 in Stuttgart haben Innenminister Heribert Rech und Verbraucherminister Peter Hauk ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz personenbezogener Verbraucherdaten angekündigt.

Das von den zuständigen Fachministerien erarbeitete Maßnahmenpaket wurde im für Verbraucherschutz zuständigen Agrarausschuss und im Innenausschusses des Bundesrates angenommen. "Baden-Württemberg hat schnell und umfassend auf die aktuellen Vorkommnisse des Datenhandels reagiert und damit unter den Bundesländern eine Vorreiterrolle im Bereich des Datenschutzes eingenommen. Die breite Zustimmung der anderen Bundesländer zeigt, dass wir die richtigen Maßnahmen ergreifen wollen" kommentierten Verbraucherminister Peter Hauk und Innenminister Heribert Rech die erfolgreiche Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat.

"Die Verbraucher sind in eigenen Angelegenheiten unbestritten die besten Datenschützer. Wir müssen ihnen aber die Möglichkeiten an die Hand geben, die Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten zu behalten", erklärte Verbraucherminister Hauk .

Um dies zu erreichen fordert die Landesregierung insbesondere ein umfassenderes Auskunftsrecht von Verbrauchern gegenüber kommerziellen Datenhändlern, welche sich nicht mehr auf ihr Geschäftsgeheimnis berufen können sollen. Weiterhin soll das Widerspruchsrecht von Verbrauchern gegen die Nutzung ihrer Daten künftig besser berücksichtigt werden.

"Unlauter agierenden Unternehmen muss künftig die Möglichkeit genommen werden, sich sensible Verbraucherdaten, etwa durch sogenannte Koppelgeschäfte zu erschleichen" meinte Minister Hauk und spielt damit auf die Praxis vieler Unternehmen an, den Vertragsabschluss an die Einwilligung sensibler Verbraucherdaten, wie etwa der Bankverbindung oder der E-Mail Adresse zu knüpfen.

Auch bei der Weitergabe sensibler Verbraucherdaten soll der Verbraucher bessere Kontrollmöglichkeiten bekommen. "Wir fordern, dass eine Weitergabe sensibler Verbraucherdaten wie etwa Kontoverbindungsdaten nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis des Verbrauchers in gesonderter Form zulässig sein soll. Der Verbraucher muss vorab genau darüber informiert sein, wo und wie seine Daten verwendet werden. Dies darf nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt werden", verlangte Minister Hauk .

"Mit dem von Baden-Württemberg entwickelten Maßnahmenkatalog haben wir eine gute Grundlage geschaffen, um künftigen Datenmissbrauch zu unterbinden und den Verbrauchern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben" sagte Verbraucherminister Hauk . Auch auf der nächsten Verbraucherschutzministerkonferenz am 18. und 19. September 2008 in Berchtesgaden werde er sich nochmals für eine Stärkung der Verbraucherrechte beim Datenschutz einzusetzen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum