Infrastrukturprogramm

Land setzt fünf Millionen für Modernisierung besonders belasteter ländlicher Wege ein

"Mit dem Sonderprogramm zur Modernisierung besonders belasteter Wege im Ländlichen Raum wurde ein seit vielen Jahren immer wieder von Gemeinden an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum herangetragener Wunsch aufgegriffen. In den Anfragen ging es darum, finanzielle Hilfen zu geben, um meist bestehende ländliche Wege in ihrer Tragfähigkeit und Breite den modernen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen anzupassen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (4. September) in Stuttgart.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat 75 Maßnahmen ausgewählt, die nun in 61 neuen vereinfachten Flurneuordnungsverfahren verwirklicht werden können. Zur Finanzierung stellt das Land Baden-Württemberg in den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen des Landesinfrastrukturprogramms zusätzlich fünf Millionen Euro in der Flurneuordnung zur Verfügung. Die Förderung beläuft sich für jede Einzelmaßnahme auf 75 Prozent, den Rest müssen die neu zu bildenden Teilnehmergemeinschaften übernehmen.

Die Ausschreibung des Sonderprogramms, die im März 2009 veröffentlicht wurde, löste bei den Gemeinden im Land großes Interesse aus. Die eingegangenen Anträge wurden bei den Landkreisen und beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen geprüft und priorisiert . Die Hauptkriterien waren dabei die schnelle Durchführbarkeit der Maßnahme, die Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme der nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten, der Nachweis der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und die einvernehmliche Abstimmung mit dem Naturschutz. Außerdem müssen die Baumaßnahmen 2010 abgeschlossen werden.

Für die verbliebenen Anträge wird das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in den nächsten Monaten unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen konzeptionelle Lösungsansätze entwickeln. Dabei ist vor allem zu klären, inwieweit die beantragten Maßnahmen, die jetzt nicht zum Zuge kamen, dazu geeignet sind, außerhalb des Sonderprogramms im Rahmen von Flurneuordnungen umgesetzt zu werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum