Saisonarbeitskräfte

Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative zu Saisonarbeitskräften

"Der Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft - insbesondere in den Sonderkulturen - ist notwendig und mitentscheidend für den Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Saisonarbeitskräfte sind zu einer wichtigen Stütze unserer heimischen Betriebe geworden", sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk  MdL, am Dienstag (30. Januar) in Stuttgart.

Seit dem 1. Januar 2006 gilt eine restriktive Eckpunkteregelung zur Zulassung von Saisonkräften aus Mittel- und Osteuropa für die Jahre 2006 und 2007, nach der je Betrieb nur noch 80 Prozent der Zulassungen ausländischer Saisonarbeitskräfte des Jahres 2005 ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender bewilligt werden. Weitere Zulassungen ausländischer Saisonbeschäftigter (bis maximal 90 Prozent) werden nur bewilligt, soweit für die Tätigkeiten keine inländischen Arbeitssuchenden vermittelt werden können. Ein darüber hinausgehender Bedarf ist ausschließlich mit inländischen Arbeitssuchenden zu besetzen ("80:10:10 Regelung").

"Diese Regelungen belasten die landwirtschaftlichen Betriebe und die Arbeitsverwaltung mit unnötiger Bürokratie, zusätzlich wird die zeitnahe Bereitstellung geeigneter Erntehelfer erschwert. Die bestehenden Härtefallregelungen wurden nicht konsequent eingesetzt. Baden-Württemberg wird sich weiter für den Abbau dieser Hemmnisse einsetzen" ergänzte der Landwirtschaftsminister.

Die Erfahrungen aus dem Jahr 2006 wurden im Rahmen eines Arbeitskreises zwischen den landwirtschaftlichen Spitzenverbänden, der Arbeitsverwaltung und den Gewerkschaften ausgewertet. Es zeigte sich, dass die Eckpunkteregelung in vielen Fällen den Anforderungen der landwirtschaftlichen Betriebe nicht gerecht wird und teilweise die Motivation und das Durchhaltevermögen der inländischen Arbeitskräfte problematisch waren.

"Wir wollen inländischen Arbeitssuchenden die faire Chance für eine befristete Beschäftigung in der Landwirtschaft bieten, allerdings ist deutlich abzusehen, dass der Arbeitskräftebedarf im Jahr 2007 nicht in ausreichendem Umfang gedeckt werden kann. Wir werden die Bundesregierung daher durch eine Bundesratsinitiative auffordern, die Eckpunkteregelung anzupassen, um damit die direkte Zulassung von 90 Prozent des Bedarfs ("90:10 Regelung") an Saisonkräften aus Mittel- und Osteuropa zu ermöglichen, die flexiblen Instrumente besser und bundeseinheitlich durchzuführen und die spezifischen Gegebenheiten des regionalen Arbeitsmarktes stärker zu berücksichtigen" erläuterte Minister Hauk den Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum