Verbraucherschutz

Landesregierung treibt "Bestätigungslösung" im Bundesrat wieder voran

„Noch immer tappen Menschen am Telefon in böse Kostenfallen. Ein vermeintlich freundlicher und unverbindlich klingender Werbeanruf entpuppt sich häufig als raffinierter Griff ins Portemonnaie der Verbraucher. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben“, sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Alexander Bonde am Donnerstag (26. Mai 2011) in Stuttgart. Nach derzeitiger Rechtslage sei es möglich, dass im Rahmen solcher Anrufe, den sogenannten „ Cold Calls “, unbewusst und oft unerwünscht rechtskräftige Geschäfte, wie zum Beispiel Aboverträge , am Telefon zustande kämen. Opfer der lästigen Telefonanrufe und der damit oftmals verbundenen „Abzocke“ seien vor allem ältere Menschen, unerfahrene Jugendliche sowie Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund.
 
Der Bund habe den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Verbraucher vor diesem Massenphänomen im Jahr 2009 zu lasch ausgestaltet. Auch die schwarz-gelbe Landesregierung habe zu zögerlich agiert. „Die jetzt diskutierte Bestätigungslösung ist eigentlich ein Kind baden-württembergischer Verbraucherschutzexperten. Schwarz-Gelb konnte sich jedoch nicht dazu durchringen, dies in Berlin auch nachhaltig zu platzieren. Wir packen das Thema nun erneut im Sinne eines bestmöglichen Verbraucherschutzes an“, betonte Bonde. Der Bundesrat berät am Freitag (27. Mai) über einen Gesetzentwurf der Länder zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung.
 
Bestätigungslösung als Ausweg aus der telefonischen Abofalle

„Der von uns unterstützte Bundesratsantrag sieht vor, dass alleine durch einen unerwünschten Werbeanruf kein Vertrag zustande kommen kann. Dieser soll künftig erst durch eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers begründet werden“, erklärte Bonde. Die Menschen hätten so die Möglichkeit, ihr Handeln in aller Ruhe zu überdenken - der Überraschungseffekt eines unerwarteten und unaufgeforderten Werbeanrufs, den unseriöse Anbieter für ihre Zwecke nutzen würden, verpuffe dadurch. Durch die Bestätigungslösung werde diesen Machenschaften die wirtschaftliche Grundlage entzogen.
 
Der Verbraucher müsse künftig nach einem telefonischen Werbeanruf nichts unternehmen, wenn er von dem telefonischen Angebot keinen Gebrauch machen möchte. „Bei der Widerrufslösung , wie sie derzeit im Gesetz steht, ist es gerade umgekehrt: Obwohl er nichts will, muss der Verbraucher für den Widerruf aktiv werden. Unser Vorschlag, der auf die Wirksamkeit der Folgeverträge abzielt, ist die effizienteste Lösung des Problems, von dem unzählige unserer Mitbürger tagtäglich betroffen sind“, betonte der Minister.
 
Der Minister appellierte an die Bundesregierung, den zu erwartenden Gesetzesantrag des Bundesrats im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen.
 
 
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg