Doping

Landestierschutzbeauftragte Dr. Cornelie Jäger: „Das Bewusstsein für die Tierschutzwidrigkeit beim Doping darf nicht verloren gehen“

Stellungnahme zu Doping im Pferdesport veröffentlicht 

„Offenbar ist in Reiterkreisen nicht ausreichend verankert, dass jegliche bewusste oder unbewusste Manipulation zur Leistungsbeeinflussung oder Leistungssteigerung Doping darstellt und nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Die tierschutzwidrige Tat, nämlich einem Tier Leistungen abzuverlangen, zu denen es ohne Manipulation außer Stande wäre, wird immer wieder verschleiert und verharmlost“, erklärte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Mittwoch (20. Mai) in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung ihrer Stellungnahme zum Thema Doping bei Pferden.

Die Debatte über Doping werde durch komplizierte Verbandsregeln sehr behindert. „Sollte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die nationalen Medikationsregeln doch an die internationale FEI-Liste anpassen, dann ist zu befürchten, dass das Bewusstsein für diese tierschutzwidrige Handlung noch mehr verloren geht“, äußerte sich Jäger besorgt. Die Überführung von Substanzen von der Dopingmittel-Liste der FN auf die Liste der unerlaubten Medikation verharmlost und erleichtert nach Ansicht von Dr. Jäger die Verwendung dieser Substanzen zu Dopingzwecken, wie sie das Tierschutzgesetz definiert. Im Selbstverständnis der Reiterinnen und Reiter könnte eine Umgruppierung von Substanzen zu der Auffassung führen, dass man sein Pferd nicht gedopt habe, wenn man kein Mittel eingesetzt hat, das ausdrücklich als Dopingsubstanz bezeichnet wird. „Es bleibt aber Doping im tierschutzrechtlichen Sinne, selbst wenn es nach den Verbandsregeln verharmlosend als unerlaubte Medikation bezeichnet wird“, kritisierte die Landestierschutzbeauftragte.

Das Tierschutzgesetz verbietet Doping, und zwar sowohl die Anwendung von definierten Dopingmitteln als auch die Leistungsbeeinflussung bzw. Wiederherstellung normaler Leistungsfähigkeit durch Ausschaltung von Schmerz, Entzündung oder anderen Einschränkungen. Die Pferdesport- und Pferdezuchtverbände legen außerdem über Satzungen und Prüfungsordnungen fest, welche Substanzen und Methoden in ihrem Verantwortungsbereich bei Training, Wettkampf und Zuchtveranstaltung zur Anwendung bei Pferden verboten sind.

„Es wäre wünschenswert, dass die FN einem ihrer ethischen Grundsätze weiter treu bliebe, nämlich die ‘Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ̓ abzulehnen. Immerhin ist dieser Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann“, so Jäger zusammenfassend.

Hintergrundinformationen:
Die Deutschen Reiterliche Vereinigung (FN) hat die geplante Anpassung der nationalen Medikationsregeln an die Liste des internationalen Reitsport-Dachverbandes FEI vorerst nicht vorgenommen. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Die Auswahl der FN-Listen für Doping-Substanzen ist strenger und umfassender als die der FEI. Mit Anpassung an die FEI-Listen würden einige Substanzen mit schmerzlindernder oder beruhigender Wirkung nicht mehr auf der nationalen Liste der Dopingsubstanzen geführt und Grenzwerte für bestimmte Schmerzmittel und Entzündungshemmer erhöht werden. Wenn bestimmte Wirkstoffe nicht mehr als Dopingsubstanzen gelistet sind, dann wird der Nachweis ihrer Verabreichung nach den Verbandsregeln nicht mehr direkt als Doping bewertet.

Im Allgemeinen versteht man unter Doping „die Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung von unerlaubten Methoden zur Steigerung bzw. zum Erhalt der (meist sportlichen) Leistung. Medizinisch versteht man unter Doping dagegen die Anwendung aller – auch zu therapeutischen Zwecken verwendeter – Substanzen, die die Leistungsfähigkeit aufgrund ihrer Zusammensetzung oder Dosis beeinflussen. Das Tierschutzgesetz verbietet beides.

Die ausführliche Stellungnahme der Landesbeauftragten für Tierschutz kann unter folgendem Link eingesehen werden,