Landestierschutzbeirat bedauert unzureichende Umsetzung fachlicher Erkenntnisse durch die geplante EU-Verordnung

"Die Landesregierung lehnt den aktuellen Entwurf einer EU-Schlachtverordnung ab. Eine schonende Behandlung der Tiere während des Schlachtprozesses kann damit nicht sichergestellt werden. Andererseits sieht er unnötige Bürokratie vor, die den Tierschutz nicht voran bringt", sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Samstag (11. April) als Ergebnis der Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz in Stuttgart. "Baden-Württemberg ist sich mit den anderen Bundesländern einig, dass europaweit hohe Tierschutzstandards sichergestellt   werden müssen", so Gurr-Hirsch.

Der Landesbeirat für Tierschutz brachte in seiner letzten Sitzung seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) offensichtlich aus wirtschaftlichen Gründen keine ausreichende Berücksichtigung in dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission gefunden haben.

Der Landestierschutzbeirat fordert daher auf Anregung der Tierschutzorganisationen die Landesregierung, die Bundesregierung und die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, sich gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Rat für weitere deutliche Verbesserungen des Vorschlags für eine Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung einzusetzen.

Entsprechend den wissenschaftlichen Empfehlungen dürfe nach einer Übergangsfrist von maximal fünf Jahren der Einsatz von stromführenden Wasserbädern nicht mehr zulässig sein. Weiterhin werde empfohlen, bei der Gasbetäubung von Schweinen und Geflügel das bisher übliche Kohlendioxid durch Argon, andere Edelgase oder einer Mischung solcher Gase zu ersetzen. Des Weiteren sei der Tierschutzbeirat mit dem Wissenschaftlichen Ausschuss der EFSA der Auffassung, dass die automatische Elektrobetäubung von Schweinen nur noch mit so genannten Band-Restrainern , die die Tiere im Brustbereich fixieren und mit Hilfe von Photo-Sensoren für eine an die Größe der Tierkörper angepasste Platzierung der Elektroden sorgen, zulässig sein soll.

Ohne Übergangsfrist solle die Verordnung um eine konkrete Regelung für die Betäubung und Tötung von Fischen ergänzt werden. Bei Schlachtungen nach religiösen Riten solle eine vorhergehende Betäubung der Tiere, beispielweise mit Strom, erfolgen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum