Landestierschutzbeirat kritisiert bürokratische Regelungen der aktuellen EU-Vorschriften zum Tiertransport

Der Landestierschutzbeirat beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg bedauerte in seiner Sitzung am Montag (5. März) in Stuttgart, dass die seit Anfang dieses Jahres anzuwendenden neuen Regelungen der Europäischen Union zum Tierschutz beim Tiertransport ( Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport) den Anforderungen der Praxis nicht in allen Fällen gerecht werden.

Tierschutzrelevante Probleme würden in der Regel bei gewerblichen Langstreckentransporten auftreten. Daher sei es verwunderlich, dass die langjährige Forderung nach einer absoluten zeitlichen Begrenzung von Schlachttiertransporten in Europa auf höchstens acht Stunden, nicht umgesetzt wurde. Bedenklich seien aus Sicht des Beirats auch die in der Verordnung enthaltenen bürokratischen Regelungen für kurze Transporte durch Landwirte, die den tiergerechten regionalen Transport von Nutz- und Schlachttieren durch den Tierhalter selbst unnötig erschweren. Dass jedem Landwirt, der eigene Tiere über 65 Kilometer weit transportiert und darin meist schon jahrelange Erfahrung hat, jetzt gleiche Voraussetzungen auferlegt werden, wie einem gewerblichen Transportunternehmer, seien weder praxisgerecht, noch dienten sie dem Tierschutz. Speziell vor dem Hintergrund des auch von der EU neuerdings vehement eingeforderten Bürokratieabbaus, seien diese Regelungen abzulehnen.

"Für mich ist entscheidend, dass die Verordnung dort zu Verbesserungen führt, wo echte Tierschutzprobleme entstehen, nämlich bei Langstreckentransporten von Tieren durch ganz Europa und darüber hinaus. Gleichzeitig sollte man jedoch kurzzeitige Transporte von Tieren durch Landwirte nicht durch bürokratische Überreglementierung unnötig erschweren", unterstützte Minister Hauk die Bedenken des Tierschutzbeirats.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in der EU zum Verbot der Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft unterstützt der Landestierschutzbeirat ausdrücklich die Position der Bundesländer. Ein solches Verbot müsse ohne Ausnahmeregelungen wirksam sein, die eine Umgehung des Verbots ermöglichen, umgesetzt werden. Eine eindeutige Kennzeichnung von Kleidungsstücken sowie allen weiteren Produkten, die Leder- oder Fellanteile enthielten, sei nach Auffassung des Beirats aus Gründen der Verbraucherinformation unbedingt erforderlich. Es müsse klar erkennbar sein, von welcher Tierart das Produkt stamme. Der Verbraucher habe ein Recht darauf zu wissen, ob zum Beispiel eine Jacke mit einem Kragen aus Hunde- oder Kaninchenfell, das tierschutzwidrig gewonnen wurde, oder mit Kunstpelz besetzt ist.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum