Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Lebensmittel ohne Gentechnik

„Fast 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Land wollen keine Lebensmittel kaufen, die gentechnisch verändert sind oder gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten. Aus diesem Grund wird der Standard ,Ohne-Gentechnik‘ zum verpflichtenden Bestandteil des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZBW). Das Qualitätsprogramm QZBW wird damit das erste deutsche Länderprogramm (außerhalb der Bio-Branche, in der Gentechnik sowieso verboten ist) für die Vermarktung regionaler Lebensmittel sein, das die Einhaltung des ‚Ohne Gentechnik‘-Standards bis spätestens 1. Januar 2015 obligatorisch vorschreibt“, sagte der Amtschef des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, in Stuttgart-Hohenheim. Mit der Veranstaltung „Qualitätszeichen Baden-Württemberg: Lebensmittel ohne Gentechnik“ in der Katholischen Akademie Hohenheim solle den Nutzern des Qualitätszeichens Baden-Württemberg ein umfassender Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einführung und Anwendung des Standards „Ohne Gentechnik“ gegeben werden, so Reimer weiter: „Wir wollen insbesondere die Herausforderungen darstellen, um im Austausch des Ministeriums als Zeichenträger des Qualitätszeichens Baden-Württemberg mit Lizenznehmern, Zeichennutzern und Erzeugern die erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben, die für eine erfolgreiche Einführung dieses Standards umzusetzen sind.“ Dies betreffe sowohl Maßnahmen in der Produktion als auch auf der Verarbeitungsstufe sowie bei der Vermarktung. „Wir fangen aber nicht bei null an - auch heute schon werden von verschiedenen Zeichennutzern des Qualitätszeichens Baden-Württemberg Produkte erzeugt und vermarktet, die den ‚Ohne Gentechnik‘-Standard bereits erfüllen.“ Somit könne selbstverständlich auf die Erfahrungen dieser Zeichennutzer und Lizenznehmer zurückgegriffen werden. Beispielsweise erfüllten knapp 40 Prozent aller Schweinehalter, die am Programm „Qualitätszeichen Baden-Württemberg“ teilnähmen, bereits heute diese Anforderungen.

„Mit einer erfolgreichen hundertprozentigen Einführung des ‚Ohne-Gentechnik‘-Standards beim QZBW können wir den Verbraucheranforderungen und -erwartungen an regionale Produkte gerade im Hinblick auf eine besondere Produkt- und Prozessqualität - und damit auch auf den verbindlichen Verzicht auf GVO-Futtermittel - noch besser entsprechen“, stellte der Ministerialdirektor abschließend fest.
 
Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Zeichenträger des Qualitätszeichens Baden-Württemberg ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Entsprechend dem Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung ist beim Qualitätsprogramm „Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW)“ der Standard „Ohne Gentechnik“ zukünftig obligatorisch vorzuschreiben und entsprechend einzuführen. Im Oktober 2011 wurde im Qualitätsbeirat des QZBW vereinbart, dass spätestens bis zum 01.01.2015 alle Produkte, die nach den Bestimmungen des QZBW hergestellt und ausgelobt werden, den Standard „Ohne Gentechnik“ einhalten werden. Die Tagung „Qualitätszeichen Baden-Württemberg: Lebensmittel ohne Gentechnik“ wird von der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und in Zusammenarbeit mit dem Verband Lebensmittel ohne Gentechnik veranstaltet. Die Ergebnisse der Tagung und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung des „Ohne Gentechnik“-Standards sollen im nächsten Qualitätsbeirat und in den entsprechenden Produktbeiräten des QZBW weiter konkretisiert werden.
 
Im Jahr 2012 haben 28 Organisationen und Einrichtungen mit dem MLR Lizenzverträge für die Nutzung des QZBW abgeschlossen. Etwa 460 Zeichennutzer und etwas mehr als 4.500 landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe produzieren und vermarkten somit nach den Bestimmungen des QZBW. Das bedeutet beispielsweise, dass im Jahr 2011 rund 310.000 Tonnen Kernobst nach diesen Bestimmungen erzeugt und mehr als 192 Millionen Eier mit diesem Zeichen vermarktet wurden.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg