Lebensmittel

Lebensmittelüberwachungsbehörden haben das weitere Inverkehrbringen der betroffenen Ware unterbunden  

Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Donnerstag (13. November) mitteilte, sind getrocknete Steinpilze bei Rückstandsuntersuchungen in den Fokus der Beanstandung geraten. Im Zuge eines ungewöhnlichen Schwerpunktprogramms wurden 26 Proben unterschiedlich kleingeschnittene, getrocknete Steinpilze von verschiedenen Betrieben untersucht. Bei allen Proben war Nikotin festzustellen. Bei 22 Steinpilzproben lag der Nikotingehalt über der für getrocknete Pilze berechneten zulässigen Rückstandshöchstmenge von 0,45 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Bei anderen Pilzarten (u. a. getrocknete Pfifferlinge, Mu-Err- , Shiitake- und Austern-Pilze) wurden 15 Proben untersucht, dort war kein Nikotin nachweisbar.

Das gesundheitliche Risiko für Verbraucher, die derart belastete Ware einmalig oder gelegentlich verzehren, wird von den Sachverständigen als gering eingeschätzt, da - selbst von den getrockneten Steinpilzen mit dem höchsten Gehalt - beträchtliche Mengen verzehrt werden müssten. Aufgrund ihres intensiven Aromas werden getrocknete Steinpilze üblicherweise in kleineren Mengen beispielsweise in Suppen und Soßen verwendet.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg sind informiert und haben das weitere Inverkehrbringen der betroffenen Ware unterbunden. Nach derzeitigen Erkenntnissen stammt zumindest ein Großteil der Ware aus China. Derzeit ist noch unklar, ob es sich um eine unabsichtliche Verunreinigung oder eine bewusste Anwendung eines insektizid wirkenden Nikotinpräparates handelt. Als Folge der Untersuchungsbefunde wurden Schritte eingeleitet, die zu einer Minimierung der Gehalte und damit zu einer Verbesserung der Belastungssituation führen sollen.

Zusatzinformation:

Nikotin ist das Hauptalkaloid der zu den Nachtschattengewächsen zählenden Tabakpflanze und bekanntermaßen im Zigarettenrauch enthalten. Natürlicherweise kommt Nikotin aber auch in sehr geringen Gehalten in Lebensmittel liefernden Nachtschattengewächsen wie Kartoffeln, Tomaten und Auberginen vor.

Nikotin wirkt in hohen Dosen lähmend und kann zum Tode führen. Für den Erwachsenen wird die tödliche Menge auf 30 bis 60 Milligramm Nikotin geschätzt, das entspricht einer Dosis von 0,5 bis 1,0 mg/kg Körpergewicht. Für Säuglinge werden bereits zehn mg Nikotin, dem durchschnittlichen Gehalt einer Zigarette, als lebensbedrohlich betrachtet.

Der ausführliche Untersuchungsbericht kann im Internet unter www.ua-bw.de abgerufen werden.  

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum