Ländlicher Raum

Minister Bonde: „Schwerpunktgemeinden bringen mit umfassender Entwicklungskonzeption unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ihre Gemeinde voran“

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das größte Förderprogramm des Landes speziell für den Ländlichen Raum. Seit der Neuausrichtung des ELR vergangenes Jahr können sich Gemeinden als Schwerpunktgemeinden für das ELR bewerben. Die beiden Bühler Ortsteile Altschweier und Eisental wurden im September 2015 durch das Land als Schwerpunktgemeinden anerkannt und genießen nun Fördervorrang.

„Das neue Förderelement Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum eröffnet Perspektiven für eine innovative und nachhaltige Gemeindeentwicklung. Sobald eine Gemeinde als Schwerpunktgemeinde anerkannt ist, erhält sie einen Fördervorrang und profitiert bei gemeinwohlorientierten Projekten von einem höheren Fördersatz“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Donnerstag (8. Oktober) bei seinem Besuch im Bühler Rathaus (Landkreis Rastatt).

Es läge in der Hand jeder Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger, welche Projekte sie vor Ort anpacke und wie sie die Zukunft ihrer Gemeinde gestalten wolle, so der Minister weiter. „Wir können den demografischen Wandel nicht abwenden, wir können ihm jedoch aktiv begegnen. Viele Städte, Gemeinden und Ortsteile verfügen über umfassende Entwicklungskonzepte – wie man es hier in Bühl in den Ortsteilen Altschweier und Eisental sieht. Als Landesregierung unterstützen wir gezielt Gemeinden, die die gesamte Bandbreite der gemeindlichen Entwicklung in den Blick nehmen. Im Fokus stehen insbesondere eine zeitgemäße Entwicklung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge sowie das Ziel, flächendeckend gleiche Lebensbedingungen zu schaffen“, sagte Bonde. Der Minister betonte, dass keine Gießkannenförderung in der Fläche mit der Förderung von Einzelprojekten vorgesehen sei. Vielmehr werden die ELR-Mittel gezielt zur Verbesserung von nachhaltigen Strukturen verwendet, wofür auch die Förderung von Schwerpunktgemeinden entscheidend sei.

Hintergrundinformationen:

Schwerpunktgemeinden verfügen über eine umfassende Entwicklungskonzeption, die Maßnahmen zum Umgang mit der demografischen Entwicklung, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zum Schutz von Natur und Landschaft enthält. Auch eine frühzeitige, intensive Bürgerbeteiligung spielt eine wichtige Rolle. Im Zuge des Beteiligungsprozesses sollen innovative Ideen in die Entwicklungskonzeption aufgenommen und die Projekte mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde gilt für fünf Jahre. Während dieses Zeitraums erhalten die Kommunen einen Fördervorrang und für gemeinwohlorientierte Projekte einen um 10 Prozent erhöhten Fördersatz. Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde können laufend beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die jährliche Auswahl der Schwerpunktgemeinden erfolgt jeweils im September, so dass die Schwerpunktgemeinden bereits im darauffolgenden ELR-Jahresprogramm in den Genuss der Fördervorteile kommen können.

Informationen finden Sie unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/laendlichen-raum-staerken/elr/