Minister Hauk: Änderungen im Bundeswaldgesetz sind mit Bedacht vorzunehmen

„Die letzten Wochen und Monate waren von einem ständigen Auf und Ab in Sachen Bundeswaldgesetz geprägt. Änderungen im Wald sind nur maßvoll und mit Bedacht vorzunehmen. Dies ist keine Spielwiese für Ideologen. Die Kompetenz der Länder zeigt den richtigen Weg auf“, sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (3. April) im Bundesrat in Berlin.

„Unser zentrales Anliegen müssen standortgerechte, stabile Wälder sein. Damit können wir den Herausforderungen des Klimawandels begegnen, das Artensterben stoppen und haben die Grundlage für die Erzeugung von hochwertigem Holz“, betonte Hauk. Dass mit standortheimischen Wäldern ein statisches Konzept gesetzlich vorgeschrieben werden soll, sei ideologischer Unsinn, der auf ganzer Linie an der Realität und den anstehenden Herausforderungen vorbeigehe. Für eine moderne Waldwirtschaft und insbesondere vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die durch den Klimawandel auf unsere Wälder zukommen, seien anpassungsfähige Baumarten wie die Douglasie unabdingbar. Im Rahmen der ordnungsgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung sei daher der Aufbau möglichst vitaler und standortsgerechter Wälder erforderlich.

Im Zeichen der Diskussionen um den Ersatz fossiler Rohstoffe hätten Kurzumtriebsplantagen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Kurzumtriebsplantagen dienen der kurzfristigen Erzeugung von Biomasse für den energetischen Bereich. Sie könnten für Waldbesitzer und Landwirte eine sinnvolle Einkommensalternative bieten. Baden-Württemberg setze sich jedoch dafür ein, dass diese Plantagen nicht unter die Walddefinition fallen. Für die Anlage und Ernte seien sonst Aufforstungs- und Umwandlungsgenehmigungen erforderlich, ein bürokratischer Aufwand, den niemand verstehe.

„Änderungsbedarf sehen wir auch im Bereich der Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer. Das Bundeswaldgesetz gestattet jedermann, den Wald auch außerhalb der Wege zu betreten. Seit dem Inkrafttreten des Bundeswaldgesetzes 1975 haben sich allerdings die rechtlichen Vorgaben für die Waldbesitzer grundlegend verändert. Als Beispiel sind die Vorgaben des Europäischen Natur- und Artenschutzrechtes zu nennen, die den Waldbesitzern unter anderem vorgeben, zum Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität vermehrt abgestorbene Bäume im Bestand zu belassen“, ergänzte Minister Hauk. Waldbesitzer würden dadurch gezwungen, gefährliche Situationen zu dulden oder gar zu schaffen, zeitgleich jedoch auf Grund des Besucherdruckes einem erhöhten Haftungsrisiko aus der Verkehrssicherungspflicht unterliegen. Hier seien rechtliche Regelungen notwendig, um Waldeigentümer und damit den Wald vor überzogenen Forderungen zu schützen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum