Agrarhilfen

Minister Hauk fordert Bund nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zum Handeln auf

"Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Wiesbaden ergibt sich nun die Möglichkeit, die unverhältnismäßigen Veröffentlichungen der Agrarhilfe-Empfänger zu prüfen und auf ein vernünftiges Niveau zu bringen. Der Bund muss nun schnell reagieren und die EU um Nachbesserung ersuchen", forderte der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk MdL, am Donnerstag (5. März) in Stuttgart.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte am vergangenen Freitag die Veröffentlichung von Agrarbeihilfe-Empfängern im Internet für unzulässig erklärt. Das Gericht war der Auffassung, dass die Offenlegung der Empfängerdaten ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei. Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss das Klageverfahren eines hessischen Landwirts gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen seien unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.

"Transparenz ist, gerade wenn es um Steuergelder geht, wichtig und vertretbar. Wenn es aber den Schutz und die Interessen einzelner verletzt, dann muss eingeschritten werden", betonte der Minister.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum