Verbraucherschutz

Minister Hauk lädt europäische Netzwerke der Verbraucherinstitutionen zu erstem Treffen nach Berlin

"Verbraucherschutz in Europa bedeutet klare Gesetze durch die EU, basierend auf der Arbeit und den Erfahrungen aus den Ländern und Regionen Europas. Mit dem Grünbuch der Europäischen Kommission zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz ist eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung der Verbraucherrechte geschaffen worden. Eine Fortentwicklung dieser Rechte auf allen politischen Ebenen ist wichtig, darf aber nicht die Absenkung des Verbraucherniveaus nach sich ziehen!", sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz in Deutschland und baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (14. Juni) in Berlin. Um diesem Ziel näher zu kommen hatte Hauk, gemeinsam mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland die EU-Verbraucherschutz-Kommissarin Dr. Meglena Kuneva und Experten der Verbraucherinstitutionen aus 27 Ländern für zwei Tage zu einem ersten gemeinsamen Treffen nach Berlin eingeladen.

Im Rahmen eines Fachkongresses unter dem Titel "Grenzüberschreitender Verbraucherschutz" an dem neben Minister Hauk und EU-Kommissarin Kuneva auch hochrangige Vertreter wie Jesús Orús-Báguena , Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz (GD SANCO) der Europäischen Kommission und Dr. Georg Starke, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilnahmen, wurden Strukturen und Probleme des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes diskutiert.

Baden-Württemberg setze im Verbraucherschutz auf mehr Fairness, Transparenz und Vertrauen. Dies sei wesentliche Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher als gleichberechtigte Marktpartner   agieren können. Als Beispiel nannte Hauk die Diskussion um steigende Stromtarife. "Die Verbraucher haben es in der Hand, den Preistreibern die rote Karte zu zeigen. Ich kann deshalb nur dafür appellieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Marktmacht nutzen und zu günstigeren Anbietern wechseln."

Anders sei die Situation aktuell noch auf dem Gasmarkt. Hier stehe die Liberalisierung noch am Anfang. "Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, das eine gerichtliche Überprüfung der Gaspreise grundsätzlich zulässt, ist aufgrund der momentan nicht zufriedenstellenden Situation ein positives Signal. Es stärkt den Verbraucherschutz und kann nun helfen, in Verbindung mit den Möglichkeiten der Regulierungs- und Kartellbehörden, die Transparenz auf den Märkten zu erhöhen. Preisunterschiede von über 35 Prozent müssen der Vergangenheit angehören", betonte Minister Hauk. Durch das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels, das am vergangenen Freitag (8. Juni) den Bundesrat passierte, komme eine zusätzliche Dynamik in die Preiskontrolle. Das erhöhe den nötigen Druck auf die Wirtschaft weiter.

Bei der anstehenden Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz drängt Hauk auf eine konstruktive, aber den länderspezifischen Gegebenheiten angepasste Politik. "Die Mitgliedsstaaten müssen in Fragen der Verbraucherpolitik grundsätzlich die Möglichkeit haben, Verbraucherrechte durch Schutzverstärkungen flexibel an die jeweilige nationale Rechtsordnung anzupassen. Eine Vollharmonisierung sollte es deshalb nur punktuell geben", betonte Minister Hauk. Vorstellbar sei beispielsweise ein rein fakultatives, erst nach einer verbindlichen Rechtswahl durch Verbraucher und Unternehmer anwendbares Verbraucherrecht.

In Zeiten der Globalisierung kämen immer neue Herausforderungen auf den Verbraucher und somit neue Regelungen auf die Politik zu. Doch die Schaffung von Verbraucherrechten nutze wenig, wenn sie sich in der Praxis nicht durchsetzen lassen. "Der Handel ohne Grenzen stellt an den Verbraucher täglich neue Anforderungen. Timesharing bei Ferienwohnungen beispielsweise hat sich mittlerweile auf die gemeinsame Nutzung von Wohnwagen oder Kreuzfahrtkabinen ausgeweitet. Um den Überblick zu behalten und vorhandene Rechte nutzen zu können, benötigen die Verbraucher fachkundig aufbereitete Informationsquellen. Diese stehen mit den europäischen Netzwerken, Verbraucherzentralen und Verbraucherorganisationen zur Verfügung", erklärte der Verbraucherminister.

Vom Informationsangebot des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren können sich Verbraucherinnen und Verbraucher am Freitag (15. Juni) im europäischen Dorf auf dem Platz des 18. März, an der Westseite des Brandenburger Tors in Berlin, ein Bild machen. Minister Peter Hauk und EU-Kommissarin Dr. Meglena Kuneva stehen ab 10.00 Uhr, neben weiteren namhaften Politikern, wie der Berliner Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Karin Lompscher , Mitgliedern des Bundestages wie Julia Klöckner (CDU/CSU), Elvira Drobinski-Weiß (SPD) und der Vorsitzenden der Verbraucherzentrale Bundesverband Prof. Dr. Edda Müller sowie Willemien Bax vom Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen BEUC bei der Veranstaltung für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

Zusatzinformation:

Gerade im grenzüberschreitenden Handel sind Recht haben und Recht bekommen oft zweierlei Dinge. Als wirksame Hilfe für die Konsumenten hat die Europäische Kommission deshalb zwei Netzwerke geschaffen: Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren hilft dem einzelnen Verbraucher, seine Rechte geltend zu machen, zum Beispiel bei Ansprüchen von Fluggästen wegen Verspätungen oder Ausfällen. Das Netz der Durchsetzungsbehörden verfolgt demgegenüber im Allgemeininteresse fortgesetzte Verstöße gegen die verbraucherschützenden Vorschriften der EU. In Deutschland gehören zu diesem Netz zum Beispiel das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Luftfahrtbundesamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Sie haben die Befugnis, Kontrollen bei Unternehmen durchzuführen und Geldbußen aufzuerlegen.

Die internationalen Netzwerker haben das Ziel, während der Konferenz Perspektiven für eine intensive Zusammenarbeit auszuloten. Drei aktuelle Problemfelder stehen auf dem Programm: e-Commerce , Timeshare und Fluggastrechte. In diesen Bereichen gibt es besonders häufig Beschwerden von Verbrauchern. Der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz Hauk und die EU-Kommissarin Kuneva erhoffen sich von der Konferenz neue Impulse für die Stärkung des Verbraucherschutzes im europäischen Binnenmarkt.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum