Verbraucherschutz

Minister Hauk rät den Verbrauchern mit der Preisgabe persönlicher Daten vorsichtig umzugehen und ´5 Tipps bei der Datenweitergabe` zu beachten  

"Angesichts des aktuellen Skandals um die Weitergabe von Kontoverbindungsdaten sollte mit der Preisgabe der persönlichen Daten vorsichtig umgegangen werden. Jeder Verbraucher kann den Missbrauch seiner Daten auf ein Minimum beschränken, wenn er die ´5 Tipps bei der Datenweitergabe` einhält", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (15. August) in Stuttgart.

Tipp 1.) Lotterien, Gewinnspiele und Preisausschreiben jeglicher Art dienen einer Vielzahl von Unternehmen zur Sammelung persönlicher Daten. Daher ist bei der Teilnahme generell Vorsicht geboten und in den meisten Fällen ein Verzicht auf die Teilnahme ratsam.

Tipp 2.) Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten nicht zu bewilligen. Dies können die Verbraucher tun, indem sie auf Formularen Entsprechendes ankreuzen beziehungsweise die Einwilligung zur Weitergabe streichen.

Tipp 3.) Muss ein Verbraucher beispielsweise für einen Vertragsabschluss persönliche Daten angeben, so sollte er nur die Daten unbedingt nennen, ohne die der Vertrag nicht zustande käme. Sogenannte ´Pflichtfelder`, die unbedingt auszufüllen sind, sind meist mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Tipp 4.) Bei der Datenpreisgabe im Internet sollte vom Verbraucher zudem auf eine verschlüsselte Verbindung bei der Übermittlung von Daten geachtet werden.

Tipp 5.) Bei der Preisgabe der eigenen Bankverbindung sollte der Verbraucher sehr zurückhaltend und sehr vorsichtig sein und diese nur dort, wo es zwingend notwendig ist, angeben.

"Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass gutgläubig zur Verfügung gestellte Adressen an Dritte weitergegeben werden. Besonders kritisch wird es aber im Bereich von Bankdaten. Hier kann eine leichtsinnige Preisgabe der Daten schmerzlich und teuer werden", warnte Hauk . Verbraucher sollten dieses Risiko nicht unterschätzen.

Besteht bei einem Verbraucher der Verdacht von unerlaubtem Datenhandel, sollte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Bei Missbrauch durch private Unternehmen können sich Verbraucher unter www.im.baden-wuerttemberg.de an das baden-württembergische Innenministerium wenden.

Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ( www.vz-bawue.de ) kann bei Anfragen und Beschwerden weiterhelfen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum