Verbraucherschutz

Minister Hauk: Unerwünschte Telekom-Verträge umgehend widerrufen

"Telefonwerbung ist in vielen Fällen ein lästiger Eingriff in die Privatsphäre der Verbraucher. Ohne vorherige Zustimmung ist sie unzulässig und wettbewerbswidrig, dennoch werden mit diesen Anrufen immer mehr Bürger belästigt", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (6. September) in Stuttgart.

"Eine weitere Variante der telefonisch angebahnten Folgeverträge macht dieser Tage die Runde. Es häufen sich die Beschwerden über Telefonanbieter, die ihren Kunden ohne vorherige Zustimmung eine Auftragsbestätigung über die Umstellung auf teurere Pauschalverträge zusenden. Hier sollte der Verbraucher - sofern er den neuen Vertrag nicht wünscht - umgehend widerrufen", empfiehlt Minister Hauk.

Da die Beweisführung über den Vertragsabschluss schwierig ist, rät Hauk zu einem sofortigen schriftlichen Widerruf. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Sie verkürzt sich aber, wenn die betroffene Firma ihre Dienstleistung früher erbringt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat für den Widerruf der ungewünschten Verträge einen Musterbrief zur Verfügung gestellt. Dieser kann über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale (Montag bis Donnerstag von 10-18 Uhr, Telefon 0900-1-77 44 41) angefordert oder über den unten beigefügten Link heruntergeladen werden.

"Es ist ärgerlich, dass wieder die Gutmütigkeit vor allem von älteren Menschen und die Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt wird, um teure Pauschalverträge mit langen Laufzeiten auf unseriöse Weise unterzuschieben, die für die Firmen ertragreicher sind als einfache Basis-Telefonanschlüsse. In den aktuell an uns gemeldeten Fällen haben wir umgehend die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingeschaltet, die ein Abmahnverfahren gegen die Firma eingeleitet hat. Solche Geschäftspraktiken sind unseriös und müssen deshalb unterbunden werden", betonte Minister Hauk.

In der kommenden Woche werde sich auch die Verbraucherschutzministerkonferenz mit der "unerwünschten Telefonwerbung" befassen. Baden-Württemberg, das derzeit den Vorsitz führt, habe einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der ein wirksames Maßnahmenpaket enthält. Kern des Paketes sei, so Hauk, eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit der Folgeverträge unerwünschter Werbeanrufe. "Künftig sollen die Folgeverträge einer formalen schriftlichen Bestätigung durch den Kunden bedürfen", erläuterte der baden-württembergische Verbraucherminister.

Weitere Informationen und kompetente Beratung erhält der Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg www.vz-bawue.de . Diese kann gegen unerwünschte Telefonwerbung mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen vorgehen.

Folgende Dokumente der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. können hier heruntergeladen werden:

Musterbrief für den Widerruf ungewünschter Telekommunikationsverträge Formbrief für Abmahnungen bei unerwünschten Telefonanrufen gegen die betroffenen Firmen

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum