Ländlicher Raum

Minister Hauk zu aktuellem Stand bei MEPLII

"Nachdem Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer im Dezember 2006 auf der Grundlage der ELER-Verordnung (Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) den Entwurf des 'Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Würt­temberg 2007 bis 2013' ( MEPL II) der EU-Kommission zur Genehmigung zugeleitet hatte, fanden am 5. sowie am 13. und 14. Juni im Rahmen des Konsultationsverfahrens "bilaterale Ge­spräche" zwischen dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und EU-Kommission in Brüssel statt. Ergebnis der Gespräche für uns ist, dass der MEPL II auf einem guten Weg ist", sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (19. Juni) in Stuttgart.

Grundlage des sehr konstruktiv verlaufenen Gesprächs waren die Mitte und Ende Mai sowie Anfang Juni dem MLR übermittelten Fragen der EU-Kommission zum MEPLII , die schriftlich, zusammen mit der notwendigen Plananpassungen bis Mitte Juli bei der Kommission vorliegen müssen.

Die Vollständigkeit des MEPL-Entwurfs war von der Kommission bereits mit Schreiben vom 18. Januar 2007 bestätigt worden. Der Gesprächsverlauf bestätigte, dass die geplanten Fördermaßnahmen des MEPL II in den vier Schwerpunkten der ELER-Verordnung grundsätzlich den Zielen der Entwicklung der Landwirtschaft und des Ländlichen Raums entsprechen. Insbesondere im zweiten Schwerpunkt "Verbesserung der Umwelt und der Landschaft" fordert die Kommission jedoch Anpassungen. Wegen der " Baseline " der Cross-Compliance-Verpflichtungen für förderfähige Zusatzleistungen bei den Agrarumweltmaßnahmen seien Beschränkungen bei der Prämienfestsetzung zu beachten. Auswirkungen auf den MEPL-Entwurf hat außerdem die „Nationale Rahmenregelung“ ( NRR ), die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes der Kommission vorgelegt hat und die jetzt vor der Genehmigung steht.

Die von Baden-Württemberg mit der frühen Planeinreichung angestrebte MEPL-Genehmigung in der Juli-Sitzung des Kommissions-Ausschusses für ländliche Entwicklung wird sich wegen der personellen Änderungen bei der EU-Kommission voraussichtlich in den Herbst hinein verschieben.

Zusatzinformation:

Der MEPL II umfasst die Fördermaßnahmen der „2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik“ zur Förderung der Ländlichen Entwicklung, die von der EU mit einem Budget von 611 Millionen Euro im Siebenjahreszeitraum 2007 bis 2013 mit einem durchschnittlichen Kofinanzierungssatz von circa 50 Prozent   kofinanziert werden. Die wichtigsten Fördermaßnahmen der 2. Säule sind die Investitionsprogramme für landwirtschaftliche Betriebe und Vermarktungsunternehmen, Flurbereinigung, Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichsprogramm (MEKA), Landschaftspflegerichtlinie, forstwirtschaftliche Maßnahmen, Naturparke, Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum sowie Leader-Projekte.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum