Verbraucherschutz

Minister Hauk zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Bundesrat in Berlin

"Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Gammelfleisch oder andere unsichere Produkte anbietet muss davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Nur das Mittel der Namensnennung ist Druckmittel genug, um Schwarze Schafe abzuschrecken. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Lebensmittelkontrolle muss der Verbraucher wissen, dass er Ware bester Qualität kauft, die von einem seriösen Unternehmen bewusst hergestellt wurde und nicht nur Dank eines glücklichen Zufalls keine Mängel aufweist", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum und Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (20. Dezember) im Bundesrat in Berlin.

Bereits zwei Mal hatte der baden-württembergische Verbraucherminister im Rahmen der Verhandlungen zum Verbraucherinformationsgesetz, auf das Recht der Namensnennung beharrt, das letztlich jedoch am Bundestag scheiterte. Im Rahmen der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ( LFGB ) soll die Möglichkeit der Namensnennung nun Einzug finden, forderte Hauk. "Das zentrale Anliegen, Schwarze Schafe nennen zu können, verfolgen wir mit der Änderung der Abwägungsklausel im Paragraph 40 LFGB ", so Minister Hauk.

Es sei nicht einzusehen, dass das wirtschaftliche Interesse des Rechtsuntreuen, der gegen verbraucherrelevante Normen verstößt und damit den wirtschaftlichen Schaden im Grunde genommen selbst verursacht, in die Abwägung zu seinen Gunsten eingestellt wird. Diese Situation befriedige weder den Verbraucher noch die Politik. "Wenn gegen gravierende verbraucherschützende Normen verstoßen wird, müssen die wirtschaftlichen Belange denen der Verbraucher weichen", betonte der Minister.

Lagebild und Frühwarnsystem

Die vom Bund vorgeschlagene Einrichtung eines Frühwarnsystems beziehungsweise eines Lagebildes im Gesetzesentwurf aufzunehmen, hält Hauk grundsätzlich für richtig, dies aktuell zu tun, sei aber verfrüht. "Bund und Länder waren sich bei der Sitzung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September in Baden-Baden einig, den Nutzen des Frühwarnsystems und des Lagebildes zu prüfen und Lösungen für die konkrete Umsetzung zu erarbeiten. Wenn diese vorliegen, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um über die Aufnahme ins LFGB zu sprechen", erklärte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz und wies darauf hin, dass nicht der zweite Schritt vor dem ersten gemacht werden sollte.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum