Ländlicher Raum

Minister Peter Hauk stellt neue ELR-Richtlinie vor

Um das seit zwölf Jahren erfolgreich eingesetzte Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) an die demographische Entwicklung und die Folgen des Klimawandels anzupassen und somit auf neue Herausforderungen für den Ländlichen Raum und seine Bevölkerung zu reagieren, wird die ELR-Richtlinie angepasst. "In der neuen Richtlinie verstärken wir die ökologische Komponente. Innerhalb der Förderschwerpunkte können wir durch die Stärkung der innerörtlichen Entwicklung stärkere Akzente beispielsweise auf den Förderschwerpunkt 'Wohnen' setzen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (29. Juni) in Sternenfels-Diefenbach (Enzkreis).

Seit 1995 wurden im ELR landesweit über 800 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt, mit denen ein Investitionsvolumen von mehr als sechs Milliarden Euro angestoßen und gleichzeitig mehr als 23.000 Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert wurden. "Das ELR ist und bleibt das zentrale Förderinstrument für den Ländlichen Raum. Mit den eingesetzten Mitteln wird ein Mehrfaches an Investitionen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich angeregt. Der integrierte Entwicklungsansatz mit seinen vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen habe sich bewährt und werde deshalb fortgeschrieben.

Zentrales Anliegen bei der Novellierung der ELR-Richtlinie sei es gewesen, das Förderprogramm in seiner Breite zu erhalten und die Kommunen bei der Bewältigung der demographischen und ökologischen Herausforderungen noch stärker als bisher zu unterstützen. Da sich das Mittelvolumen nicht geändert hat, mussten neue Schwerpunkte gesetzt werden. Die Förderung   gewerblicher Vorhaben erfolge zukünftig entsprechend der de-minimis-Regel . Danach darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren maximal einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro erhalten. Bis zu diesem Betrag geht die EU davon aus, dass der Wettbewerb durch eine solche Förderung nicht beeinflusst wird. Der Förderhöchstbetrag für gewerbliche Maßnahmen wird somit von ursprünglich 250.000 Euro um 50.000 Euro gesenkt. Außerdem werden zukünftig nur noch Unternehmen gefördert, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen. Diese Grenze lag bisher bei 250 Mitarbeitern.

Wie in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP vereinbart, soll die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt werden, deshalb werden in Zukunft nur noch interkommunale Gewerbegebiete gefördert. Der Förderhöchstbetrag bei kommunalen Vorhaben liegt bei 750.000 Euro. Da die EU mehr Transparenz im Förderbereich fordert, werden im Sinne der Transparenz-Initiative Zuwendungsempfänger mit Projektbezeichnung und Zuschusshöhe zukünftig veröffentlicht. "Mit der Weiterentwicklung der Richtlinie schärfen wir das ökologische Profil des ELR . Wir konzentrieren uns auf die Stärkung der Ortskerne und die Reduzierung des Flächenverbrauchs. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem erneuerten ELR Strukturen in unseren Gemeinden verbessern und Kommunen bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben erfolgreich unterstützen können", hob Minister Hauk hervor.

Auswahlverfahren wird beibehalten

Auch an dem bisher angewandten mehrstufigen Auswahlverfahren werde man festhalten. "Die Koordinierungsausschüsse auf Landkreisebene, die nah an den Projekten dran sind, bewerten die Schlüssigkeit der gemeindlichen Konzeption und legen die Rangfolge der Prioritäten für die Projekte fest. Da im Wettbewerb und bei der begrenzten Mittellage nicht alle Projektanträge positiv bewertet werden können, ist eine Prioritätenbildung mit nachvollziehbaren Kriterien, wie zum Beispiel Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Umnutzung leerstehender Gebäude oder Beitrag zur Grundversorgung wichtig", betonte Hauk. Zum Zuge kämen letztlich die Projekte, die den nachhaltigsten Beitrag zur Strukturverbesserung versprechen.

Ökologisches Profil stärken

Bis zum Jahr 2010 sollen in Baden-Württemberg die erneuerbaren Energien einen Anteil von 11,5 Prozent an der Stromerzeugung und von fünf Prozent am Primärenergieverbrauch erreichen. 2020 sollen die erneuerbaren Energien 20 Prozent der Stromerzeugung betragen. Der Klimawandel ist bereits spürbar, die extremen Wetterlagen der letzten Monate sind ein klares Anzeichen dafür. Als Ursache dafür sehen Wissenschaftler die Emission von Treibhausgasen, hauptsächlich von CO ² aufgrund menschlicher Tätigkeiten. Rund ein Drittel der der CO ² -Emissionen stamme dabei aus der Beheizung und Warmwasseraufbereitung in Gebäuden. Knapp 90 Prozent des Gesamtenergiebedarfs eines privaten Haushalts mache der Raumwärmebedarf aus.

"Wir müssen in Zukunft im Sinne eines schonenderen Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen handeln. Deshalb haben künftig im ELR bei privaten Projekten der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien Fördervorrang. Ebenfalls positiv ins Gewicht fallen der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen. Die genannten Maßnahmen sind auch für die Förderung kommunaler Projekte Voraussetzung", so Minister Hauk.

Demographische Entwicklung als Herausforderung für den Ländlichen Raum

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wird auch ab dem Jahr 2012 die Bevölkerung in Baden-Württemberg zurückgehen. Diese Entwicklung wird den Ländlichen Raum vermutlich stärker treffen, als die Ballungsräume. Damit verbunden wäre dann auch eine Ausdünnung der Infrastrukturleistungen und der Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Rückzug der Post und der Bahn aus der Fläche. "Die Kosten für Wasser, Strom, Straßen und schnelles Internet sind schon heute in den ländlichen Gebieten höher als in dicht besiedelten Stadtgebieten. Daher müssen wir uns auf die Stärkung der Ortskerne im ländlichen Bereich konzentrieren", erklärte Minister Hauk. Durch die Integration des Modellvorhabens MELAP (Modellprojekt Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials) in das ELR , das innerörtliche Wohnpotentiale vor allem zu Wohnzwecken unterstützt und auf den Verzicht zusätzlicher Neubaugebiete appelliert, habe zwei positive Effekte: "Unsere Dorfkerne bleiben für die Menschen und das dörfliche Gemeinschaftsleben attraktiv. Gleichzeitig verringern wir den Flächenverbrauch im Außenbereich", so Hauk.

Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sowie die neue Richtlinie sind unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de Stichwort ELR nachzulesen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum