Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk zur aktuellen Roaming-Situation

Die neue Roaming-Verordnung der EU führt dazu, dass Handy-Telefonate aus dem und ins europäische Ausland um bis zu 80 Prozent billiger werden. "Dies war eine schnelle und notwendige Regelung der EU, die dem Verbraucher sofort einen sichtbaren Nutzen bringt", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum und Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz Deutschland, Peter Hauk (MdL), am Dienstag (3. Juli) in Stuttgart anlässlich der Einführung des Eurotarifs.

Zwar tritt diese Verordnung noch vor den Sommerferien (am 30. Juni) in Kraft, dennoch kann es aufgrund der ausgehandelten Übergangsfristen zu Verzögerungen kommen. "Wenn sich der Mobilfunkkunde nicht selbst um einen neuen Tarif bemüht, wird er in vielen Fällen erst nach dem Sommerurlaub in den Genuss eines verbilligten Tarifs kommen. Damit der Verbraucher nicht zu den teuren, alten Tarifen telefonieren muss, kann es sich lohnen, beim jeweiligen Anbieter einen Sondertarif für den Urlaub zu erfragen. Diese werden von verschiedenen Firmen angeboten", betonte Verbraucherminister Hauk. "Dabei sollte man unbedingt prüfen, ob das angestrebte Urlaubsland in diesem Angebot enthalten ist, da manche Anbieter nicht alle EU-Staaten aufgenommen haben."

Billigere Handytarife fürs Ausland teilweise erst im Herbst endgültig wirksam

Nach der neuen Verordnung müssen die Mobilfunkunternehmen bis 30. Juli 2007 ihren Kunden einen neuen Tarif für Auslandsgespräche anbieten. Sagt der Kunde zu, haben die Unternehmen einen weiteren Monat Zeit, den Tarif umzustellen. "Das kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass der neue Tarif selbst bei sofortiger Zusage durch den Kunden erst ab 30. August gilt. Bis dahin sind Auslandsgespräche mit dem Mobiltelefon unverändert teuer", warnte Hauk. Der Kunde habe zwei Monate Zeit, um auf das Angebot seines Mobilfunkunternehmens zu reagieren. Wer nicht auf die Anfrage antwortet, wird im Herbst automatisch auf einen neuen Tarif umgestellt.

Die neu ausgehandelte, für drei Jahre geltende Verordnung über den Eurotarif begrenzt die Gebühren für Handygespräche aus dem Ausland zunächst auf maximal 49 Cent pro Minute (zzgl. MwSt.: 58,31 Cent). Eingehende Auslandsanrufe sind auf 24 Cent pro Minute begrenzt (zzgl. MwSt.: 28,56 Cent). Nach einem Jahr werden dann die Obergrenzen der Gebühren auf 46 Cent beziehungsweise 22 Cent pro Minute festgelegt, im September 2009 erfolgt eine weitere Senkung auf 43 Cent für aktive und 19 Cent für eingehende Anrufe, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Automatische Nachricht über Gebühren bei Grenzübertritt ist vorgeschrieben

Die Mobilfunkunternehmen müssen ab Herbst 2007 die Kunden bei Grenzübertritt in einen anderen Mitgliedsstaat automatisch per Kurznachricht über die dort geltenden Roaming-Gebühren informieren. Das führt ebenfalls zu mehr Transparenz im Hinblick auf einen effizienten Verbraucherschutz und kann vor unangenehmen Mehrkosten des Urlaubs schützen. "Dabei sollte man vor allem im Grenzgebiet zu Deutschland darauf achten, nicht das zusätzlich zur Verfügung stehende ausländische Netz mit eventuell stärkerem Signal zu wählen, sondern das in der Regel kostengünstigere eigene Netz", erklärte Minister Hauk.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zur allgemeinen Roaming-Situation , Tarifen und Anbietern unter www.teltarif.de informieren.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum