Weinmarktreform

Minister Peter Hauk zur "Gemeinsamen Weinmarktordnung" der Europäischen Kommission

"Sollte die geplante Weinmarktreform der Europäischen Union (EU) wie geplant umgesetzt werden, bedeutet das einen Angriff auf die deutsche Weinkultur. Ziel dabei ist die Abkehr von einer einzigartigen Vielfalt, hin zu europäischen Industrie- und Massenweinen, die im weltweiten Vergleich schlecht abschneiden werden. Gewachsene Strukturen, Geschmack, Abwechslungsreichtum und Einzigartigkeit weichen einer identitätslosen Massenware. Deshalb ist der Reformvorschlag der Kommission nicht akzeptabel und muss für die Winzerinnen und Winzer, vor allem aber zum Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher grundlegend geändert werden", erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (21. September) in Berlin.

Durch die vorgesehene Einschränkung beziehungsweise das Verbot traditioneller Formen der Anreicherung und die mittelfristige Aufhebung des Anbaustopps würden wesentliche Erfolgsparameter des baden-württembergischen und gesamtdeutschen Weinbaus in Frage gestellt. Durch die ebenfalls beabsichtigte Aufgabe der Weinkategorien 'Tafelwein' und 'Qualitätswein' würden gewohnte Bezeichnungen verloren gehen. "Dadurch erreichen wir eine deutliche Verschlechterung des Produkts und eine Verunsicherung der Verbraucher", betonte Minister Hauk.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass die EU in den Verträgen mit den überseeischen Weinbauregionen alle Formen der Anreicherung zulasse und in Mitteleuropa übliche traditionelle Formen der Anreicherung einschränkt und teilweise verbieten will. "Das Gleiche gilt für die schnelle Erhöhung des Produktionspotentials. Dies ist in den letzten Jahren in verschiedenen südlichen Regionen durch umfangreiche Übertragung von Pflanzrechten erfolgt und hat vielfach zu erheblichen Marktproblemen geführt. Deshalb macht es Sinn am Anbaustopp festzuhalten und die Mittel für Destillation und Lagerhaltung (rund 50 Prozent des EU-Weinbudgets von jährlich 1,3 Milliarden Euro) zurückzuführen und nationale Weinbudgets für zukunfts- und marktorientierte Maßnahmen zu schaffen", erklärte der Minister.

Im Kontext des zunehmenden Wettbewerbs sei es erforderlich, die Kriterien Qualität, regionale Typizität, Kostenreduktion sowie die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen und des Marketings in den Focus zu stellen. Die EU-Haushaltsmittel für Wein sollten für Qualität, Logistik und Markt eingesetzt werden. "Neben den bereits bestehenden Hilfestellungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sollten in Zukunft zusätzlich Qualitätsmanagementkonzepte, Investitionen in innovative Kellertechnik, Maßnahmen zur weiteren Markterschließung und Absatzförderung sowie Kooperationen und Fusionen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen gefördert werden. Nur so kann man der offensiven Vermarktungspolitik der überseeischen Weinbauregionen effizient begegnen", hob Minister Peter Hauk hervor.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum