Flurneuordnung

Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: „Wir investieren in die Entwicklung der Landwirtschaft genauso wie in den Natur- und Landschaftsschutz“

„Die Flurneuordnung ist ein umfassendes Instrument, um den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg auch in Zukunft attraktiv, lebendig und stark zu halten“, sagte der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Dienstag (12. Mai) in Stuttgart anlässlich der Übergabe des Bescheids zur Baufreigabe im Flurneuordnungsverfahren Irndorf (Landkreis Tuttlingen). Mit diesem Bescheid gewähren EU, Bund und Land Zuschüsse in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Insgesamt liegen die Kosten bei rund 1,3 Millionen Euro. Die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übernehmen rund 20 Prozent dieses Betrags.

„Den Ländlichen Raum zu fördern, bedeutet ihn zu stärken“, betonte der Amtschef. Mit dem Flurneuordnungsverfahren würden Grundstücke optimal zugeschnitten, ein landschaftsangepasstes und leistungsfähiges Wegenetz angelegt, Nutzungskonflikte beseitigt und der Naturschutz entscheidend gefördert. „Mit diesen Maßnahmen bringen wir Ökonomie und Ökologie in Einklang“, so Reimer. Die Bewirtschaftung der Flächen sichere die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. In dem Flurneuordnungsverfahren würden vielfältige Maßnahmen des Naturschutzes, des Boden-, des Wasser- und des Erosionsschutzes sowie Maßnahmen zur gemeindlichen Entwicklung umgesetzt. Daraus ergebe sich ein ökologischer Mehrwert. Reimer hob hervor, dass mit dem Verfahren das charakteristische, von Hecken, Gehölzgruppen, Einzelbäumen, Baumgruppen und Steinriegeln vielseitig geprägte Landschaftsbild erhalten wird. „Außerdem werden die spezifischen Lebensraumansprüche seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bei der Gestaltung des Planungsgebietes besonders berücksichtigt“, so der Ministerialdirektor abschließend.

Weitere Informationen zum Thema Landentwicklung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de oder unter www.lgl-bw.de unter dem Stichpunkt Flurneuordnung abrufbar.