Naturschutz

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum startet Verbandsanhörung zur Vogelschutzgebietsverordnung

"Durch die geplante Verordnung zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Europäischen Schutzgebietsnetzes 'Natura 2000'", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, zu Beginn der Verbandsanhörung am Donnerstag (23. Juli) in Stuttgart. Mit den auf die jeweils vorkommenden Arten zugeschnittenen Erhaltungszielen würden die für die heimische Vogelwelt bedeutsamen Lebensräume dauerhaft bewahrt. Darüber hinaus ermögliche die Verordnung, dass bisher durch 'faktische' Vogelschutzgebiete blockierte Pläne und Infrastrukturprojekte nunmehr realisiert werden könnten.

Mit der geplanten Vogelschutzgebiets-Verordnung (VSG-VO) wird ein rechtlicher Schutzstatus geschaffen, der gewährleistet, dass die Verschlechterung der Lebensräume der Vogelarten sowie erhebliche Störungen vermieden werden. Hierzu werden die über 9.200 Kilometer langen Außengrenzen für 90 Vogelschutzgebiete in Gebietskarten flurstücksscharf präzisiert und dargestellt.

Ferner werden für die einzelnen Vogelarten spezifische Erhaltungsziele in den jeweiligen Gebieten festgelegt. "Hierdurch wird das Land seiner Verantwortung für unsere heimischen Vogelarten gerecht", stellte Minister Hauk dar.

Vogelschutzgebiete, die zwar der EU-Kommission gemeldet sind, aber noch nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind, sind weiterhin als so genannte 'faktische' Gebiete zu betrachten. Dies bedeutet, dass jede erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Vogelarten in den gemeldeten Gebieten der Zulassung von Plänen und Projekten entgegensteht. Ausnahmen können nur zu Gunsten überragender Gemeinschaftsgüter erfolgen (zum Beispiel Verkehrssicherungsmaßnamen zum Schutz des menschlichen Lebens). Dies habe zur Folge, dass Infrastrukturprojekte oder auch Bauleitpläne, die Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigen können, auch dann im Regelfall unzulässig sind, wenn sie im öffentlichen Interesse stehen, erklärte der Minister.

Die vorliegende Verordnung bewirkt den Übergang der ausgewählten und bisher noch 'faktischen' europäischen Vogelschutzgebiete in den Anwendungsbereich der Fauna-Flora-Habitat (FFH-)-Richtlinie. Dies eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für Pläne und Projekte eine ausnahmsweise Zulassung auch dann zu erteilen, wenn sie gegen die Erhaltungsziele des jeweiligen Schutzgebietes verstoßen.

"Durch die Vogelschutzgebietsverordnung wird eine rechtliche Blockade zur Realisierung von dringend erforderlichen Plänen und Infrastrukturprojekten beseitigt", so Minister Hauk.

Hintergrundinformation:

Mit der geplanten Sammel-Verordnung werden die 90 Europäischen Vogelschutzgebiete Baden-Württembergs rechtsverbindlich festgelegt. Hierzu werden auf rund 390.000 Hektar, dies entspricht knapp elf Prozent der Fläche Baden-Württembergs, für 73 Brut- und 69 rastende Vogelarten Erhaltungsziele bestimmt und spezifiziert.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum