Breitband-Initiative

Ministerrat gibt grünes Licht für Deutschlands umfassendste Breitband-Initiative Ländlicher Raum

„Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten aufbauend auf den langjährigen, erfolgreichen Maßnahmen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Deutschlands die umfassendste Breitband-Initiative Ländlicher Raum gestartet.“ Dies teilte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (25. Dezember) mit.

 

Die Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg verfolge das Ziel, eine flächendeckende Versorgung der ländlichen Räume mit Breitbandinfrastruktur zu erreichen. Damit solle eine digitale Kluft zwischen den Verdichtungsräumen und dem Ländlichen Raum verhindert werden, da der Anschluss an die Breitbandinfrastruktur wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und entscheidend für die Attraktivität des ländlichen Raums ist.

 

Die Versorgung Baden-Württembergs mit Breitbandanschlüssen insgesamt sei als gut einzustufen, allerdings ergibt sich bei genauer Betrachtung örtlich ein sehr unterschiedliches Bild. Insbesondere in den ländlichen Räumen mit geringer Einwohnerdichte und einer dispersen Siedlungsstruktur verfügten viele Gemeinden entweder über eine nicht flächendeckende Breitbandinfrastruktur und/oder über eine qualitativ nicht ausreichende Versorgung. Geographisch betrachtet liege der Schwerpunkt dieser Gemeinden im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und entlang der Landesgrenze zu Bayern.

 

„Der Ministerrat hat im Rahmen des ‚Impulsprogramms Baden-Württemberg’ beschlossen, 20 Millionen Euro für Modellprojekte zur Breitbandverkabelung im Ländlichen Raum in den Jahren 2008 und 2009 einzusetzen“, teilte Peter Hauk mit. Darüber hinaus beabsichtige der Bund, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ( GAK ) im Zeitraum von 2008 - 2010 um jährlich 10 Millionen Euro zweckgebunden für die Breitbandversorgung ländlicher Räume aufzustocken. Von diesem bundesweiten Mittelvolumen würden auf Baden-Württemberg pro Jahr circa eine Million Euro entfallen.

 

„Nach derzeitigem Kenntnisstand dürften die Kosten für einen flächendeckenden Breitbandausbau des gesamten ländlichen Raums Baden-Württembergs im Milliardenbereich liegen“, sagte der Minister. Aus dem Finanzvolumen werde ersichtlich, dass ein Großteil der Breitbanderschließung des ländlichen Raums über den Wettbewerb erfolgen muss. Ein Zuschussprogramm mit deutlich geringerem Mittelvolumen müsse deshalb so ausgestaltet sein, dass mit den geringen Mitteln der höchst mögliche Effekt für das Ziel einer direkten Glasfaserversorgung der Gemeinden und ihrer Gemeindeteile erreicht und darüber hinaus der Wettbewerb belebt wird. Des Weiteren sei bei Fortführung der bisherigen, langjährigen Maßnahmen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum ein flankierendes Maßnahmenpaket erforderlich, welches den Breitbandausbau erleichtert und den Wettbewerb befördert.Anlage: Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Die Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg beginnt unter Zusammenfassung aller bisherigen und neuen Aktivitäten im Jahr 2008 und umfasst folgende Bestandteile:

Förderung von Modellprojekten und Breitbandinfrastruktur, Förderschwerpunkt Breitbandtrassen

Umfang und Gegenstand der Förderung

Das Gesamtfördervolumen beträgt in den Jahren 2008 und 2009 zusammen 22 Millionen Euro. Davon entfallen 20 Millionen Euro auf Landesmittel aus dem "Impulsprogramm Baden-Württemberg" und zwei Millionen Euro auf Bundesmittel aus der GAK.

Die vom Bund beabsichtigte Förderung der Breitbandversorgung aus der GAK wurde vom entsprechenden Planungsausschuss ( PLANAK ) beschlossen und die Bundesrichtlinie muss noch bei der EU notifiziert werden.

Das Ziel einer möglichst flächendeckenden Erschließung des Ländlichen Raums mit Breitbandinfrastruktur kann nur erreicht werden, wenn die Breitbandförderung in den Folgejahren vom Land weitergeführt wird. Hierzu ist eine Folgefinanzierung ab dem Jahr 2010 zu prüfen.

Gefördert werden Modellprojekte, welche sich insbesondere durch die Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur an neue Entwicklungen auszeichnen. Die Förderung richtet sich nach der ELR-Richtlinie . Bei Zuwendungen für Modellprojekte zur Breitbandverkabelung im Ländlichen Raum ist dabei sicherzustellen, dass aus kommunalen Mitteln ein finanzieller Beitrag mindestens in gleicher Höhe geleistet wird.

Des Weiteren werden Breitbandtrassen mit den Ziel einer direkten Glasfaserversorgung der Gemeinden und ihrer Gemeindeteile gefördert. Sie bilden neben den Modellprojekten einen Förderschwerpunkt. Unter Breitbandtrassen wird primär die Verlegung von Leerrohren nach dem Standard 3fach DN 50 einschließlich der hierfür gegebenenfalls erforderlichen Tiefbauarbeiten verstanden. Förderanträge sollen auf der Grundlage einer Gemeindekonzeption für die Breitbandinfrastruktur gestellt werden, die mit den Nachbargemeinden und dem betroffenen Landkreis abgestimmt sein sollte. Die Förderung erfolgt nach möglichst einfachen Grundsätzen und wird mit einer Dokumentationspflicht verbunden.

Die Anlage und Förderung der Breitbandtrassen kann optimal mit den von der EU im Oktober 2007 auf Betreiben des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum notifizierten "Eckpunkte zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg" für Städte und Gemeinden (Staatliche Beihilfe Nr. N 570/2007 - Deutschland) kombiniert werden. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat mit der EU ein Verfahren entwickelt, welches gemeindewirtschaftsrechtlich und EU-rechtlich zulässige Beihilfen von Gemeinden an Netzbetreiber bis zu 75.000 Euro pro Einzelvorhaben ermöglicht. Die von den Breitbandanbietern geforderten finanziellen Leistungen beziehen sich häufig auch auf die Neuanlage von Breitbandtrassen (Tiefbauarbeiten und Verlegung von Leerrohren). Mit einer Förderung der Breitbandtrassen kann die von den Breitbandanbietern geforderte finanzielle Leistung der Gemeinden spürbar gesenkt werden oder ganz entfallen.

Deshalb werden auch die Zuschüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert, die diese im Rahmen der auf Antrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum von der EU notifizierten "Eckpunkte zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg" (Staatliche Beihilfe Nr. N 570/2007 - Deutschland) an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen geben.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der ELR-Richtlinie und beträgt bis zu 40 Prozent des Beihilfebetrags nach den oben genannten notifizierten "Eckpunkten".

Flankierendes Maßnahmenpaket

1. Rechtliche Regelungen zur Erleichterung des Auf- und Ausbaus der Breitbandinfrastruktur

Für die flächendeckende Erschließung des ländlichen Raums mit Breitbandinfrastruktur wurde vom Ministerrat neben der dargelegten Förderung von Leerrohren flankierend folgendes Maßnahmenpaket beschlossen:

- Leerrohre - Verlegung von Leerrohren bei Bauvorhaben an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie bei Bauvorhaben an Versorgungsnetzen. Grundlage sollte eine mit den betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen erarbeitete Konzeption sein, die die erforderlichen förderungsbedürftigen Breitbandtrassen aufzeigt und deren Lokalisierung hinreichend präzisiert. Auf dieser Grundlage kann sodann bei Straßenneubau- oder Änderungsmaßnahmen im Verlauf geplanter Breitbandtrassen eine Verlegung von Leerrohren im Straßengelände neben den Verkehrsflächen erfolgen, soweit es die für eine Straßenbaumaßnahme ohnehin erforderlichen Tiefbauarbeiten ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand zulassen. Für Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes sollte dies haushaltsrechtlich zugelassen werden. Hinsichtlich Kreis- und Gemeindestraßen in der Straßenbaulast dieser Kommunen ist auf deren Bereitschaft hinzuwirken. Mit dem Bund sollte ein entsprechendes Vorgehen bei der Leerrohrbereitstellung an Bundesstraßen abgestimmt werden.

- Prüfung von Möglichkeiten zur Umlage der Kosten für Breitbandausbau bei der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten auf die Anlieger.

- Prüfung einer vereinfachenden Regelung für Zweckverbände, die über eigene Glasfasertrassen verfügen und diese zur Breitbanderschließung des Ländlichen Raums öffnen wollen.

2. Fortführung der bisherigen, bewährten Maßnahmen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum

- Intensivdialog des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum mit den einzelnen, wichtigsten Anbietern von Dienstleistungen der neuen Medien im Ländlichen Raum Baden-Württembergs

- Intensivseminare mit Verantwortlichen im kommunalen Bereich zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum über Veranstaltungen der Akademie Ländlicher Raum

Ziel der Veranstaltungen ist es, den Städten, Gemeinden und Landkreisen Hilfestellungen für den Ausbaus der Breitbandinfrastruktur zu geben.

- Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum"

Die Clearingstelle, der neben dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum der Gemeindetag, die Landesanstalt für Kommunikation, die Akademie Ländlicher Raum und der Arbeitskreis Mediendörfer angehören, berät die Kommunen, in welche Richtung eine auf ihre Situation zugeschnittene Lösung gehen könnte, um sie in die Lage zu versetzen, mit den entsprechenden Anbietern verhandeln zu können. Seit ihrem Bestehen konnte sie in 75 Prozent der an sie herangetragenen Fälle mit den betroffenen Gemeinden tragbar Lösungen herbeiführen.

- Aktionsgemeinschaft "Breitband im Ländlichen Raum"

Die Aktionsgemeinschaft führt die Politik und alle wirtschaftlichen Unternehmen, die im ländlichen Raum in Sachen Breitband aktiv sind, zusammen. Neben der Frage, wie die Politik günstige Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau des Breitbands im ländlichen Raum schaffen kann, werden auch gemeinsame Initiativen (Wirtschaft/Wirtschaft oder Land/Wirtschaft) besprochen.

- Erstellung eines Glasfaseratlas Baden-Württemberg

Aktuell arbeitet die Landesanstalt für Kommunikation im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum an der Erstellung eines Glasfaseratlasses für Baden-Württemberg, in den alle Glaserfaserstrecken eingetragen werden. Es gibt zahlreiche Glasfaserstrecken im Land, von denen viele unbekannt sind. Ziel ist es zu klären, welche Glasfaserstrecken vorhanden sind, wo Lücken bestehen und ob eine Mitbenutzung der vorhandenen Glasfaserinfrastruktur möglich ist.

- Arbeitskreis "Mediendörfer"

Die beteiligten Mediendörfer dienen als Ideenpool sowie als Plattform zur Erprobung von Innovationen.

- Modellprojekte

Die laufenden Modellprojekte werden weitergeführt, laufend evaluiert und auf ihre Übertragbarkeit auf andere Gemeinden ausgewertet. Laufende Modellprojekte sind z.B. der Modellversuch Sternenfels, Enzkreis, und das Modellprojekt Breitbandversorgung über UMTS .

- Stiftungsprofessur "Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum"

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat gemeinsam mit der Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum", der Fachhochschule Furtwangen und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein Modellprojekt entwickelt, welches vorsieht, über eine Stiftungsprofessur an der Hochschule Furtwangen einen Ergänzungs- bzw. Aufbaustudiengang sowohl für ordentlich Studierende als auch berufsbegleitend einzurichten. Ziel ist es, die Beratungsqualität privater Unternehmen für Gemeinden zu verbessern und das Know How über gemeindliche Belange bei den Breitbandanbietern zu erhöhen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum