Forstwirtschaft

Mitgliederversammlung der Forstkammer Baden-Württemberg in Freudenstadt

"Der Wald in Baden-Württemberg ist ein hochwertiger Lebensraum, wichtiger Wirtschaftsfaktor und Kulturgut. Freundliche Marktsignale durch eine verbesserte Nachfrage für alle Sortimente, das modernisierte Förderinstrumentarium für den Forstsektor und die Aufbruchstimmung bei allen Waldbesitzern stellen günstige Rahmenbedingungen für die Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg dar", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (13. März) bei der Mitgliederversammlung der Forstkammer Baden-Württemberg in Freudenstadt.

"Nach einer Reihe von schwierigen Jahren, die geprägt waren durch ein Überangebot an Sturmholz und Zwangseinschlägen durch den Borkenkäferbefall, hat sich die Situation für unsere Forstbetriebe grundlegend verbessert. Der Holzmarkt ist erstaunlich robust mit einer erfreulichen Nachfrage für alle Sortimente. Gerade der Bioenergiesektor ist kein Trend mehr, sondern wichtiger Impulsgeber für die Waldwirtschaft im Land", ergänzte der Minister.

Vor diesem Hintergrund sei es konsequent, dass der Ministerrat im Zuge der Evaluierung der Verwaltungsreform eine flexible und schlagkräftige Steuerung des Staatsforstbetriebs in Form eines Landesbetriebs beschlossen habe. Die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise blieben untere Forstbehörde und das Einheitsforstamt bliebe bestehen. Der Betreuung der nichtstaatlichen Waldbesitzer werde damit weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt.

"Die Notwendigkeit für die Landeswaldgesetz–Novelle hat sich stark relativiert", erläuterte Minister Hauk. Für ihn seien drei Vorbedingungen und Entscheidungen an die Novellierung des Landeswaldgesetzes geknüpft gewesen. Zum einen auf EU-Ebene die Entscheidung über das Beihilfeverfahren, zum anderen auf Bundesebene die Entscheidung über das 'Rundholzverfahren' beim Kartellamt und die Novelle des Bundeswaldgesetzes und als drittes auf Landesebene eine Entscheidung über die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform. Vor allem auf EU- und Bundesebene seien derzeit die Rahmenbedingungen für eine Waldgesetznovelle noch nicht ausreichend geklärt, so Hauk.

Im sogenannten 'Rundholzverfahren' sei eine Entscheidung gefallen: Der zentrale Punkt beim Kartellverfahren sei das Verbot von Vermarktungskooperationen des Staatswaldes mit einzelnen Forstbetrieben, die mehr als 3.000 Hektar Betriebsfläche hätten und mit forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen mit mehr als 8.000 Hektar Mitgliedsfläche. Modellprojekte müssten aus regionalen Initiativen entstehen. Ziel der Modellprojekte sei die Schaffung eigenständiger Vermarktungsstrukturen im Nicht-Staatswald. Die Aufbruchstimmung in den Privatregionen sei beachtlich. Die Fusionsbestrebungen unter den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen sei noch nie so intensiv wie heute gewesen – ein erster Erfolg der modernisierten Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Vor dem Hintergrund dieses "Privatwald-Erwachens" sei man zuversichtlich, dass sich die vom Kartellamt geforderten fünf Modellprojekte im Land entwickeln werden.

Neu geregelt wurde in Baden-Württemberg die forstliche Förderung. " Wir sind für die Jahre 2007 bis 2013 mit dem Anspruch angetreten, mit modernen Förderinstrumenten – wie beispielsweise der Holzmobilisierungsprämie oder der neuen Umweltzulage Wald – die Struktur der nicht-staatlichen Forstbetriebe zu optimieren und Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung abzugelten", betonte der Minister. Eine Fortsetzung der bisherigen 'Ausgleichszulage Wald' wäre undenkbar gewesen, eine Finanzierung durch die EU auf dieser Basis nicht zu erreichen.

Zusatzinformationen:

Die Forstkammer Baden-Württemberg ist der Verband der privaten und kommunalen Waldbesitzer in Baden-Württemberg. Die 1,38 Millionen Hektar Wald im Land gehört zu 38 Prozent den Körperschaften, zu 24 Prozent dem Land Baden-Württemberg und zu 37 Prozent Privatpersonen. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg über 200.000 Waldbesitzer.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter www.foka.de zu finden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum