Weinbau

Neue Anbauregeln helfen den Qualitätsweinbau zu erhalten

„Die EU-Kommission wollte die bewährten Anbauregeln im Weinbau abschaffen und eine fast beliebige Ausweitung von Rebflächen erlauben. Gegen diese Entwicklung, die eine Bedrohung für unsere schöne Kulturlandschaft und die Qualitätspolitik im Weinbau gewesen wären, hat sich ein breites Bündnis aus Winzerinnen und Winzern, Weinbauverbänden zusammen mit der Politik erfolgreich gewehrt“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde bei der Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes in Waldkirch-Buchholz (Landkreis Emmendingen).

„Ab 2016 wird es ein neues System geben, das nur sehr geringe Zuwachsraten zu bestehenden Rebflächen erlaubt. Dadurch können unsere Betriebe weiter auf verlässliche Rahmenbedingungen für ihre oft langfristigen Investitionen vertrauen“, so Bonde weiter. Im neuen Autorisierungssystem könnten von den EU-Mitgliedstaaten jährlich bis zu ein Prozent Neuanpflanzungen genehmigt werden. Basis hierfür seien die bestehenden Rebflächen. „In Deutschland wird zur Zeit eine Zuwachsrate von 0,5 Prozent pro Jahr angestrebt. Dies würde für Baden-Württemberg einen moderaten jährlichen Zuwachs von maximal 140 Hektar bedeuten“, so Bonde. Die noch im letzten Jahr vorgesehene komplette Liberalisierung des Rebenanbaus habe man damit zugunsten einer konsequenten Qualitätspolitik abwenden können.

EU-Fördermittel für den Zeitraum 2014-2018 freigegeben

Neben dem rechtlichen Rahmen sei nun auch die Finanzierung des kommenden Förderzeitraums gesichert. Mit dem Struktur- und Qualitätsprogramms Weinbau stünden von 2014 bis 2018 insgesamt 50 Millionen Euro EU-Mittel für den Weinbau in Baden-Württemberg zur Verfügung. „Das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau ist eine wichtige Maßnahme, um den laufenden Strukturwandel und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen“, so Minister Bonde. Baden-Württemberg stelle die Mittel für Investitionen in der Verarbeitung und der Vermarktung sowie für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zur Verfügung. Das Antragsverfahren zur Investitionsförderung Weinbau wurde am 15. August gestartet. „Mit diesem Förderprogramm kann die Bildung von Fusionen und Kooperationen unterstützt und durch Investitionen in innovative Kellertechnik die Weinqualität weiter gesteigert werden“, sagte Bonde. Das Antragsverfahren zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen werde im Oktober 2013 starten.

Land fördert Weintourismus in Baden

In diesen politisch und finanziell gesicherten Koordinaten sei es für Betriebe lohnend, verstärkt in den Weintourismus zu investieren. „Die durch Weinberge geprägte Kulturlandschaft bietet hohes touristisches Entwicklungspotenzial. Bei einem guten Glas badischem Qualitätswein können Erholungssuchende die schöne Landschaft genießen und die Vielfalt der Natur um sich herum erleben“, so Bonde. Das Land fördere deshalb die Umsetzung des Marketingprojektes ‚Erlebnismarke Badische Weinstraße‘ und die Vermarktung touristischer Angebote entlang der Badischen Weinstraße. Bis Anfang 2014 sollen folgende Rebsorten im Anbaugebiet Baden im Landesweinrecht klassifiziert und damit für den allgemeinen Anbau freigegeben werden: Lagrein, Blauer Zweigelt, Frühburgunder, Chenin Blanc, Muscaris und Souvignier gris.