Europa

Neue Marktorganisation begrüßt

Bei den Beratungen der 27 EU-Agrarminister am 11. und 12. Juni in Luxemburg wurden eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Baden-Württemberg haben werden. "Als das Wein-, Obst- und Gartenbauland in Deutschland sind wir von den aktuellen Reformen der EU-Agrarmarktordnungen besonders betroffen. Die Zusammenfassung aller Marktsektoren in einer einzigen umfassenden Verordnung ist ein Fortschritt zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (13. Mai) in Stuttgart zu den Ergebnissen. Im Zuge der Schaffung der einheitlichen Marktorganisation sollen rund 50 Ratsverordnungen aufgehoben, die Zahl der relevanten Artikel werde von etwa 600 auf rund 200 reduziert. Dies mache das Agrarmarktrecht transparenter und erleichtere allen Beteiligten, insbesondere Händlern, Verbänden und Behörden, die Arbeit.

Das Land befürwortet die beschlossene Zusammenführung aller sektorspezifischen Marktordnungen in einer einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation (GMO). Die Einbindung der Weinmarktordnung in die einheitliche GMO wird jedoch kritisch bewertet. Aufgrund der vielen Besonderheiten der Weinmarktordnung habe sich Baden-Württemberg im Bundesrat zusammen mit der Mehrheit der übrigen Bundesländer für die Beibehaltung einer eigenständigen Weinmarktordnung ausgesprochen.

Marktorganisation für Obst und Gemüse

Eine politische Einigung erreichten die Agrarminister über die Reform der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Obst und Gemüse. "Dies ist ein wichtiger Durchbruch, der den Obst- und Gemüsesektor vorwärts bringt", ergänzte Hauk. Die Beschlüsse müssten noch im Detail geprüft werden, die Richtung stimme aber jedenfalls. "Die neuen Regelungen erfüllen viele unserer Erwartungen und bieten gute Voraussetzungen für einen wettbewerbsfähigen, marktorientierten und nachhaltig wirtschaftenden Obst- und Gemüsesektor", so Hauk weiter.

Die Stärkung und Marktausrichtung der Erzeugerorganisationen als zentrales Element der GMO Obst und Gemüse wird beibehalten. "Angesichts des starken Drucks von Seiten der großen Einzelhandels- und Discountketten war dies ein zentrales Anliegen", betonte der Minister. Die Reform ermögliche den Erzeugerorganisationen mehr Flexibilität. Bei der Weiterverarbeitung von Obst und Gemüse gibt es dagegen einen grundlegenden Systemwechsel. Die Zahlungen der EU werden innerhalb begrenzter Übergangszeiten von der Produktion entkoppelt und in das allgemeine Direktzahlungssystem überführt. "Dieser Schritt war überfällig. Durch die Entkoppelung werden Produktionsüberschüsse weiter abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors verbessert", erläuterte Minister Hauk weiter. Die Reform sehe zusätzlich neue Maßnahmen zur Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums vor, die sich insbesondere an Schulkinder richten.

Kritisch beurteilt das Land die Maßnahmen zum Krisenmanagement. "Darauf hätten wir gerne verzichtet, weil wir die Finanzierung zukunftsgerichteter Maßnahmen zur Strukturverbesserung für sinnvoller halten als die Finanzierung von Krisenmanagement. Ohne ein Entgegenkommen in dieser Frage hätten jedoch einige Mitgliedstaaten der Reform wohl nicht zugestimmt. Diese Interventionen müssen aber auf einen sehr engen Rahmen beschränkt bleiben", so Agrarminister Hauk.

Novellierung der EU-Öko-Verordnung

Die EU-Agrarminister haben eine neue EU-Öko-Verordnung beschlossen, damit ökologische Erzeugnisse in der gesamten EU nach einheitlichen Kriterien behandelt werden und leichter zu erkennen sind. Das neue Logo soll von 2009 an Bio-Waren kennzeichnen. Nationale und regionale Qualitätssiegel wie das sechseckige deutsche Signet sowie bestehende Branchenzeichen von Ökolandbau-Verbänden können ergänzt werden. Künftig werde auch Fischzucht und Weinherstellung mit der Verordnung geregelt werden.

"Die Verabschiedung der EU-Öko-Verordnung wird in Baden-Württemberg trotz vieler Verbesserungen, die die Bundesregierung im letzten Jahr in den Vorschlag der Kommission einbringen konnte, nicht nur positiv gesehen. Die zum Teil sehr unpräzise formulierten Ziele und Grundsätze der neuen Verordnung und die Flexibilisierungsmöglichkeiten, könnten zu Aufweichungen führen. Hier sehe ich die Gefahr, dass der Verbraucher irritiert werden könnte und der Wettbewerb verzerrt wird ," betonte Agrarminister Hauk. Die Kommission müsse noch konkrete Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung festlegen. Daher habe der Bundesrat auf Initiative von Baden-Württemberg die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Beratungen zu den Durchführungsvorschriften dafür einzusetzen, dass die neue Verordnung nicht zu einem Rückschritt des derzeit erreichten hohen Standards des ökologischen Landbaus in der EU führt und dass die in der neuen Verordnung enthaltenen Flexibilitätsvorschriften nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gemeinschaft führen.

Cross Compliance

Der Agrarministerrat hat in seinen Schlussfolgerungen zum Cross Compliance-Bericht der EU-Kommission auch Anliegen Baden-Württembergs aufgegriffen, wie zum Beispiel die Einführung eines Toleranzspielraums bei Verstößen, die Möglichkeit der Vorankündigung von Kontrollen oder die Reduktion des Mindestkontrollsatzes auf ein Prozent. In wiefern es jedoch tatsächlich zu Erleichterungen bei der Umsetzung von Cross Compliance , für Landwirte und Verwaltung komme, bleibe abzuwarten bis die konkrete Ausgestaltung der Kommissionsvorschläge vorliege.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum