Europa

Novellierte EG-Spirituosenverordnung tritt am 20. Februar formell in Kraft

"Der Erhalt qualitativ hochwertiger Obstbrände und dadurch die Sicherung der Vermarktungsmöglichkeiten unserer heimischen Produkte ist durch das Inkrafttreten der neuen europäischen Spirituosenverordnung gewährleistet", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (13. Februar) in Stuttgart.

Die neue europäische Spirituosenverordnung wurde am 15. Januar unterzeichnet, nachdem sie im Juni 2007 durch das Europäische Parlament angenommen und Ende Dezember 2007 durch die EU-Agrarminister verabschiedet wurde. Minister Hauk zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, da zentrale baden-württembergische Forderungen, für die er sich nachdrücklich eingesetzt hatte, berücksichtigt sind.

"Wichtig für unsere heimischen Klein- und Obstbrenner und die Verbraucher ist, dass das Verbot der Aromatisierung von Obstbränden und Obstgeisten sowie das Verbot künstlicher Süßungsmittel bei Spirituosen weiterhin bestehen bleibt. Der Geschmack dieser Produkte wird auch künftig ausschließlich durch die Qualität des Obstes und die Kunst des Brennens bestimmt", hob Minister Hauk hervor.

Die neue Spirituosenverordnung fügt zwei frühere Verordnungen zu einer zusammen und legt die Regeln fest, wie technische Änderungen, WTO-Anforderungen und das System der geografischen Angaben der EU zu berücksichtigen sind. Sie enthält klare Definitionen aller Spirituosen. Die Verordnung schützt künftig auch geographische Ursprungsbezeichnungen wie "Schwarzwälder Kirschwasser", "Fränkischer Obstler" oder "Münsterländer Korn".

Damit sind auch " Bärwurz " und "Blutwurz", die vor allem in Bayern und Baden-Württemberg hergestellt werden, anerkannte geografische Angaben und ausschließlich für Deutschland geschützt. Dagegen ist die Herstellung von " Jagertee " künftig nur Österreich vorbehalten. Deutsche Hersteller bekommen die Bezeichnung " Hüttentee " zur Verwendung.

Der Verabschiedung ist ein zweijähriger intensiver Verhandlungsprozess vorausgegangen. Einer der Hauptdiskussionspunkte seit der Vorlage des ersten Vorschlags der Kommission im Dezember 2005 war die Definition von Wodka. In der neuen Verordnung wird die bisherige Begriffsbestimmung beibehalten. Künftig wird Wodka, der aus Getreide oder Kartoffeln hergestellt ist, einfach als Wodka bezeichnet. Werden andere Rohstoffe bei der Herstellung verwendet , müssen diese auf dem Etikett gekennzeichnet werden.

Eine Neubewertung der zulässigen Höchstmengen von Blausäure und Ethylcarbamat wurde nun von der EU-Kommission auf deutsches Drängen hin auf den Weg gebracht. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Frage im Zusammenhang mit dem zulässigen Gehalt an Blausäure und Ethylcarbamat in Spirituosen in den Bereich der öffentlichen Gesundheit fällt. Die Dienststellen der Kommission werden so rasch wie möglich diesbezügliche Untersuchungen anstellen, um wissenschaftliche Daten zu gewinnen und gegebenenfalls Vorschläge zur Überprüfung des Höchstgehalts an Blausäure und zur Festlegung des Höchstgehalts an Ethylcarbamat in Steinobstbränden vorzulegen.

Offen bleibt zunächst auch die Frage der verpflichtenden Zutatenangaben bei Spirituosen, die in der EU-Kommission baldmöglichst beraten werden soll.

Zusatzinformation:

Die neue Verordnung ist am 13. Februar 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt somit am 20. Februar 2008 formell in Kraft.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum