Flurneuordnungen

Ökobilanz zur Flurneuordnung: Bodenordnung beseitigt Nutzungskonflikte

"Flurneuordnungen machen auf vielfältige Weise schöne Landschaften noch schöner und leistungsfähiger und tragen durch die Art der Umsetzung viel zur ökologischen Aufwertung der Landschaft bei. Die dabei vom Land getätigten Investitionen leisten einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Natur- und Umweltschutz", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (1. Oktober) in Stuttgart.

Besonders hervorzuheben sei laut Hauk in diesem Zusammenhang die integrierende Wirkung der Flurneuordnung. "Dabei zeigen die unter der Moderation der Flurneuordnungsbehörden von den Grundeigentümern / Flurbereinigungsteilnehmern, Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange und privaten Naturschutzverbänden erzielten Interessenausgleiche einen echten basisdemokratischen Vorbildcharakter. Naturschutz und Landschaftspflege haben den gleichen Stellenwert wie landwirtschaftliche und infrastrukturelle Belange", erklärte Hauk.

Konkret habe die Flurneuordnung im Durchschnitt der letzten fünf Jahren jährlich landesweit Folgendes umgesetzt:

Anlegung ökologisch wertvolle

Flächen, wie zum Beispiel Feuchtbiotope:     81 Maßnahmen auf einer Gesamtfläche von 52 Hektar

flächenhafte Pflanzungen:                                  21 Hektar

Saumstreifen:                                                      15 Kilometer

Gehölzstreifen:                                                   16 Kilometer

Baumreihen:                                                        17 Kilometer

Mit ihrer Planung und Umsetzung aus einem Guss erbringt die Flurneuordnung für Natur und Umwelt grundsätzlich folgende Leistungen:

Schutz, Erhaltung und Sicherung ökologisch wertvoller Lebensräume durch eine zweckmäßige Abgrenzung und nutzungsgerechte Zuteilung an einen geeigneten Bewirtschafter,  

Bereitstellung von Land zum Zwecke des Arten- und Biotopschutzes, zur Nutzungsentflechtung und für Schutzzonen,  

Zusammenlegung von Extensivflächen zur wirtschaftlichen, Kosten sparenden und dauerhaften Nutzung und Pflege,  

Entflechtung unverträglicher Nutzungen (vor allem im Bereich von stehenden und fließenden Gewässern, Feuchtflächen, Mooren, Trockenstandorten, Streuobstwiesen),  

Schaffung von Pufferflächen zur Minderung des Nährstoffeintrags und Unterstützung von Extensivierungsvorhaben in diesen Bereichen,  

Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen durch die Schaffung neuer Landschaftselemente wie Bäume, Streuobstanlagen, Feldgehölze und Hecken sowie Seen, Teiche und Feuchtflächen,  

Ausweisung und Sicherung von Uferstreifen entlang von Fließgewässern,  

dezentraler Hochwasserschutz und Förderung der Grundwasserneubildung durch Ausweisung und Schaffung neuer Retentionsflächen, Bereitstellung von Flächen für Rückhaltebecken und dezentraler Versickerung von Oberflächenwasser.  

Hauk betonte in diesem Zusammenhang auch die Rolle der bäuerlichen Landwirtschaft. "Viele Flurneuordnungen werden durchgeführt, um für die Landwirtschaft im Südwesten wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Landwirte als Landschaftspfleger sorgten ihrerseits durch eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung dafür, die gewachsene Kulturlandschaft zu erhalten und mit ihr die typische und vielfach vom Aussterben bedrohte Fauna und Flora", so Minister Hauk.

Dort wo es zu Beeinträchtigungen ökologisch wichtiger Bereiche durch Landwirtschaft komme, könnten Flurneuordnungen mit der Neukonzipierung der Grundstücke zu einer dauerhaft und durchgreifenden Konfliktentschärfung führen. "In diesem Zusammenhang ist es eine wesentliche Aufgabe, eine breite Akzeptanz für die in Flurneuordnungsverfahren ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen bei Landwirten, Bürgern und Gemeinden zu schaffen, damit umgesetzte Verfahren auch nachhaltig gepflegt und erhalten werden", sagte Minister Peter Hauk.

"Um die ökologische Ausgangssituation in Flurneuordnungen beurteilen zu können und um fundierte Planungs- und Entscheidungshinweise zu erhalten, werden seit vielen Jahren in allen Verfahren standardmäßig ökologische Erhebungen und Untersuchungen durchgeführt. Durch Erörterung und Abstimmung der Neugestaltungsplanungen mit allen Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden sowie durch Umweltverträglichkeits- beziehungsweise Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen wird sichergestellt, dass die Neugestaltung der Flurneuordnungsgebiete umweltverträglich durchgeführt wird", hob Minister Peter Hauk hervor.

Beispiele für die ökologische Bandbreite der Flurneuordnung sind im Anhang genannt.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.landentwicklung.baden-wuerttemberg.de .

Beispiele für die ökologische Bandbreite in Flurneuordnungen:

Flurneuordnung Fichtenau (A7), Landkreis Schwäbisch Hall:

Erhaltung von Feuchtwiesen, Ausweisung von Gewässerrandstreifen, Umsetzung eines Biotopvernetzungskonzeptes, Unterstützung des Artenschutzprojekts Biber auf drei Hektar;

Flurneuordnung Bad Mergentheim-Markelsheim , Main-Tauber-Kreis:

Überführung eines kompletten Naturschutzgebietes (5,5 Hektar) in das Eigentum des Landes, Biotopvernetzung auf 4,3 Hektar, Ausweisung von 19 Hektar Gewässerrandstreifen-Flächen, durch Renaturierung einer alten Flutmulde der Tauber, Schaffung von 5.000 Kubikmetern Stauraum für den Hochwasserschutz, Pflanzung von 1.500 Obstbaumhochstämmen;

Flurneuordnung Wildberg (Nagoldhang Ost), Landkreis Calw:

Zurückdrängen der Verbuschung am Nagoldhang, Verbesserung der Weidenutzung durch Herstellung von Wegen und Furten für den Schaftrieb, Erhaltung und Ergänzung der Streuobstbestände;

Rebflurneuordnung Ochsenbach ( Geigersberg ), Landkreis Ludwigsburg:

Sicherung und Wiederherstellung von Trockenmauern, Erhalt der kulturhistorischen Weinbaulandschaft mit ihrer weinbautypischen Fauna (z.B. Schmetterlinge verschiedenster Arten, Feuerwanzen, Heuschrecken ( u.a . Weinhähnchen), schillernde Eidechsen, Schlingnattern, Erdbienen, Spinnen, Ameisenlöwe) und Flora (Moose, Flechten, Mauerpfeffer, Holunderschwertlilie, Farne, Orchideenarten, Enzian, Knoblauchsrauke , Labkraut, Osterluzei );

Flurneuordnung Malsch (Aue), Rhein-Neckar-Kreis:

Nutzungsentflechtung durch Überführung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Malscher Aue in öffentliches Eigentum, Geländebereitstellung für Biotopvernetzungsmaßnahmen auf 6 Hektar, Pflanzung von über 500 Bäumen und Sträuchern sowie 1.000 Obstbäumen;

Flurneuordnung Bad Buchau-Kappel (L 275), Alb-Donau-Kreis:

11 Hektar Landbereitstellung für eine durchgängige Ausweisung von Gewässerrandstreifen, Vernetzung der vorhandenen Biotope, Anlage mehrerer Wasserflächen und somit die Aufwertung der vorher ausgeräumten Landschaft;

Flurneuordnung Laichingen-Machtolsheim (L 230), Alb-Donau-Kreis:

Vernetzung der 8 Naturschutzgebiete auf der Laichinger Kuppenalb durch neue Schaftriebwege und Sicherung schon bestehender Triebmöglichkeiten für Schafherden, Landbereitstellung für Schaftriebe (9 Hektar), für Naturschutzgebiete (8 Hektar) und für sonstige Landschaftselemente (3 Hektar), Schutz des Lebensraumes "Kalkmagerrasen" als Lebensstätte seltener, bedrohter Tier- und Pflanzenarten, Überführung des Grundeigentums in die Hand geeigneter Träger und Beseitigung bestehender Nutzungskonflikte, Bepflanzung ausgeräumter Landschaftsteile.;

Flurneuordnung Sternenfels-Diefebach , Enzkreis:

Umsetzung eines Biotopvernetzungskonzeptes der Gemeinde, naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern auf 1,6 Kilometern Länge, Wasserrückhaltung in der Fläche (7 Erdbecken).

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum