Weinbau

Ökologisches Flurneuordnungsverfahren in den Weinbergen in Ihringen/Schlichten

„Der Werterhalt und die Weiterentwicklung des Ländlichen Raums sind für die Lebensqualität der Menschen in Baden-Württemberg von unverzichtbarer Bedeutung und ein zentrales Anliegen der Landesregierung“, sagte der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, anlässlich der Übergabe des Bewilligungsbescheids für die Flurneuordnung Ihringen/Schlichten (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald).

„Die Flurneuordnung ist hierbei ein wichtiges Instrument, um die Bevölkerung im ländlichen Raum zu unterstützen und zugleich Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen. Dies belegt das Flurneuordnungsverfahren Ihringen/Schlichten eindrücklich: Hier wird unter besonderer Berücksichtigung von Natur und Umwelt die Erschließung der kleinräumigen Weinbergstrukturen verbessert, indem auch maschinell bewirtschaftbare Terrassen hergestellt werden. Damit wird nicht nur ein wertvoller Beitrag zum Erhalt des Weinbaus in schwierig zu bewirtschaftenden Lagen geleistet, sondern auch ein Lebensraum für viele geschützte Arten sowie ein touristisch attraktives Landschaftsbild gesichert“, so Reimer weiter. Mit diesem Bescheid gewähren EU, Bund und Land Zuschüsse in Höhe von 1,04 Millionen Euro. Insgesamt liegen die Gesamtkosten des Projekts bei 1,3 Millionen Euro.

„Wenn öffentliche Gelder fließen, muss neben individuellem zugleich auch gesellschaftlicher Mehrwert erzeugt werden. Flurneuordnungen sollen deswegen unsere Landschaft noch schöner und ökologischer machen, ohne dabei wirtschaftliche Aspekte aus dem Auge zu verlieren. Dies ist bei der Reb-Flurneuordnung vorbildlich gelungen“, lobte Reimer. Neben den agrarstrukturellen Verbesserungen ist der Erhalt der Kulturlandschaft am Kaiserstuhl ein wesentliches Ziel des Verfahrens, denn nur durch die Bewirtschaftung wird die Landschaft offen gehalten. Mensch und Natur profitieren somit gleichermaßen von den Strukturverbesserungen. Zusätzlich dient das Verfahren der Umsetzung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) „Sonniges Weinland Kaiserstuhl“.

Nachhaltige Strukturentwicklung des Ländlichen Raums

Die Landesregierung hat die Flurneuordnung als wichtiges Instrument für die ganzheitliche und nachhaltige Strukturentwicklung des Ländlichen Raums neu ausgerichtet. So werden nun land- und fortwirtschaftliche Anliegen mit ökologischen Zielen verbunden, um für alle Bürgerinnen und Bürger einen Nutzen zu erzielen. „Ökonomie und Ökologie können nur zusammen gedacht werden, sie sind Grundpfeiler einer nachhaltigen und modernen Flurneuordnung. Ob Erhalt der biologischen Vielfalt, Verbesserung der touristischen Infrastruktur oder Unterstützung der Energiewende: Die Gesellschaft kann langfristig nur profitieren, wenn das Wachstum nachhaltig ist. So kann das Magische Dreieck aus Landnutzung, Naturschutz und Tourismus seine volle Wirkung entfalten“, betonte der Ministerialdirektor abschließend.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung