Wald

Organisierte Veranstaltungen im Wald können wie bisher mit geringem Nutzungsentgelt belastet werden

"Es gibt keine Waldmaut in Baden-Württemberg. Für jeden Erholungssuchenden ist das Radfahren, Wandern und Spazierengehen im Wald kostenlos – und das wird auch so bleiben. Wir haben eine sehr weitgehende Betretungsregelung für den Wald und darauf sind wir stolz. Dagegen kann eine kommerzielle Nutzung des Waldes nicht zum Nulltarif erfolgen. Die Entgelte dienen dem Ersatz von Kosten", betonte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (26. September) in Stuttgart.

Vielfach habe der Eigentümer durch organisierte Großveranstaltungen zusätzliche Aufwendungen. Diese reichen von der Koordinierung über zusätzliche Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Haftungsrisiko) bis hin zur Überprüfung der vollständigen Müllbeseitigung oder dem Abbau von Streckenmarkierungen.

Die Wegebenutzungsanweisung des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieht daher vor, dass bei organisierten Großveranstaltungen im Wald, wie bisher auch, ein Nutzungsentgelt erhoben werden kann. "Diese Regelung lässt ausreichend Spielraum für eine Festsetzung mit Augenmaß bis hin zum völligen Verzicht bei nur geringfügiger Nutzung. Kein Verein sollte wegen der Entgeltfestsetzung eine naturverträgliche Veranstaltung absagen müssen", stellte Hauk klar. Generell kann bei waldpädagogischen Veranstaltungen, regelmäßigen Lauf- und Walkingtreffs örtlicher Vereine, Wanderveranstaltungen von Ortsgruppen der Wanderverbände auf ein Nutzungsentgelt verzichtet werden. "Überall, wo die naturverträgliche Erholung im Wald im Mittelpunkt steht, werden nur geringe oder gar keine Gebühren erhoben. Wo der Wald als Kulisse für kommerzielle Veranstaltungen dient, sieht es aber anders aus", ergänzte Hauk. Es sei unverständlich, warum ein kommerzieller Großveranstalter im Wald, der beispielsweise für ein Werbebüro, die Organisation, Catering und medizinische Versorgung zahle, nicht auch die Kosten für die Nutzung des Waldes erstatten solle. Es könne nicht sein, dass bei solchen Veranstaltungen die Kosten bei den Waldbesitzern verbleiben. Im Staatswald gehe dies zu Lasten aller Bürger.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum