Breitbandversorgung

Parlamentarischer Abend in Berlin 'Breitbandversorgung im Ländlichen Raum Baden-Württembergs – Zwischen Wettbewerb und Marktversagen'

"Zu der die Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit einer Region mitbestimmenden Infrastruktur gehört neben dem Straßen- und Schienennetz auch die Datenautobahn. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, um den Ländlichen Raum mit einer modernen und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur zu versorgen und ihn somit noch wettbewerbsfähiger zu machen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (24. September) beim Parlamentarischen Abend zum Thema 'Breitbandversorgung im Ländlichen Raum Baden-Württembergs – Zwischen Wettbewerb und Marktversagen' der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat deshalb im November letzten Jahres zusätzlich die Breitband-Initiative Ländlicher Raum gestartet. Damit sollen auch die 'weißen Flecken' an die Datenautobahn gebracht werden.

"Mit der Breitband-Initiative Ländlicher Raum unterstreicht das Land Baden-Württemberg seine bundesweit führende Stellung bei diesem Thema. Baden-Württemberg hatte als erstes Bundesland ein von der EU genehmigtes Förderverfahren und dient als 'Muster' für den Bund und die anderen Bundesländer. Kein anderes Bundesland hat ein derart breites Maßnahmenbündel zur Erschließung des Ländlichen Raums mit den Neuen Medien geschnürt. Keines verfügt über eine Konzeption und über Instrumentarien wie Baden-Württemberg“, betonte Hauk. "Wir dürfen hier aber nicht stehen bleiben sondern müssen bereits heute für die Zukunft planen", führte Minister Hauk weiter aus und nannte drei Schwerpunkte für die Zukunft.

Erstes Ziel sei die Anhebung der Eingriffsschwelle für eine Förderung für Gewerbegebiete auf 25 MBit/s symmetrisch*. Die EU definiert den Grenzwert für eine unzureichende Versorgung derzeit auf ein MBit/s Download*. "Das ist heute für die Unternehmen nicht mehr ausreichend. Wir müssen deshalb gemeinsam mit der EU Möglichkeiten suchen und finden, damit wir den Schwellenwert für Gewerbegebiete EU-rechtskonform auf die notwendige Mindestversorgung anheben können", erklärte der Minister.

Ein zweites sehr wichtiges Zukunftsthema sei die 'Digitale Dividende'. Durch die Digitalisierung des analogen Fernsehens und des Rundfunks werden in erheblichem Umfang Frequenzen frei. Minister Hauk forderte, dass diese so genannte 'Digitale Dividende' genutzt werden müsse, um den Ländlichen Raum insbesondere in schwierigen topografischen Lagen und im Bereich von Streusiedlungen mit Breitbandinfrastruktur zu erschließen. Er regte diesbezüglich eine Bund-Länder-Vereinbarung an.

Als drittes Ziel nannte Hauk die Verstetigung der Förderung. Eine flächendeckende Erschließung des Ländlichen Raums mit Breitbandinfrastruktur könne nur erreicht werden, wenn die Breitbandförderung auch nach dem Jahr 2009 weitergeführt würde. Den Bund forderte Hauk auf, seinen Anteil bei der Förderung spürbar zu erhöhen. Schließlich habe er bei der Privatisierung der Telekom erhebliche Einnahmen zu verbuchen, die nun gut in den Breitbandausbau im Ländlichen Raum investiert werden könnten.

*Erklärungen der Fachbegriffe siehe Anhang (Seite 7)

Zusatzinformationen:

Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Die Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg beginnt unter Zusammenfassung aller bisherigen und neuen Aktivitäten im Jahr 2008 und umfasst folgende Bestandteile:

Förderung von Modellprojekten und Breitbandinfrastruktur, Förderschwerpunkt Breitbandtrassen

Umfang und Gegenstand der Förderung

Das Gesamtfördervolumen beträgt in den Jahren 2008 und 2009 zusammen 22 Millionen Euro. Davon entfallen 20 Millionen Euro auf Landesmittel aus dem "Impulsprogramm Baden-Württemberg" und zwei Millionen Euro auf Bundesmittel aus der GAK.

Die vom Bund beabsichtigte Förderung der Breitbandversorgung aus der GAK wurde vom entsprechenden Planungsausschuss (PLANAK) beschlossen und die Bundesrichtlinie muss noch bei der EU notifiziert werden.

Das Ziel einer möglichst flächendeckenden Erschließung des Ländlichen Raums mit Breitbandinfrastruktur kann nur erreicht werden, wenn die Breitbandförderung in den Folgejahren vom Land weitergeführt wird. Hierzu ist eine Folgefinanzierung ab dem Jahr 2010 zu prüfen.

Gefördert werden Modellprojekte , welche sich insbesondere durch die Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur an neue Entwicklungen auszeichnen. Die Förderung richtet sich nach der ELR-Richtlinie. Bei Zuwendungen für Modellprojekte zur Breitbandverkabelung im Ländlichen Raum ist dabei sicherzustellen, dass aus kommunalen Mitteln ein finanzieller Beitrag mindestens in gleicher Höhe geleistet wird.

Des Weiteren werden Breitbandtrassen mit den Ziel einer direkten Glasfaserversorgung der Gemeinden und ihrer Gemeindeteile gefördert. Sie bilden neben den Modellprojekten einen Förderschwerpunkt. Unter Breitbandtrassen wird primär die Verlegung von Leerrohren nach dem Standard 3fach DN 50 einschließlich der hierfür gegebenenfalls erforderlichen Tiefbauarbeiten verstanden. Förderanträge sollen auf der Grundlage einer Gemeindekonzeption für die Breitbandinfrastruktur gestellt werden, die mit den Nachbargemeinden und dem betroffenen Landkreis abgestimmt sein sollte. Die Förderung erfolgt nach möglichst einfachen Grundsätzen und wird mit einer Dokumentationspflicht verbunden.

Die Anlage und Förderung der Breitbandtrassen kann optimal mit den von der EU im Oktober 2007 auf Betreiben des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum notifizierten "Eckpunkte zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg" für Städte und Gemeinden (Staatliche Beihilfe Nr. N 570/2007 – Deutschland) kombiniert werden. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat mit der EU ein Verfahren entwickelt, welches gemeindewirtschaftsrechtlich und EU-rechtlich zulässige Beihilfen von Gemeinden an Netzbetreiber bis zu 75.000 Euro pro Einzelvorhaben ermöglicht. Die von den Breitbandanbietern geforderten finanziellen Leistungen beziehen sich häufig auch auf die Neuanlage von Breitbandtrassen (Tiefbauarbeiten und Verlegung von Leerrohren). Mit einer Förderung der Breitbandtrassen kann die von den Breitbandanbietern geforderte finanzielle Leistung der Gemeinden spürbar gesenkt werden oder ganz entfallen.

Deshalb werden auch die Zuschüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert, die diese im Rahmen der auf Antrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum von der EU notifizierten "Eckpunkte zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg" (Staatliche Beihilfe Nr. N 570/2007 – Deutschland) an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen geben.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der ELR-Richtlinie und beträgt bis zu 40 Prozent des Beihilfebetrags nach den oben genannten notifizierten "Eckpunkten".

Flankierendes Maßnahmenpaket

Rechtliche Regelungen zur Erleichterung des Auf- und Ausbaus der Breitbandinfrastruktur

Für die flächendeckende Erschließung des ländlichen Raums mit Breitbandinfrastruktur wurde vom Ministerrat neben der dargelegten Förderung von Leerrohren flankierend folgendes Maßnahmenpaket beschlossen:

  • Leerrohre – Verlegung von Leerrohren bei Bauvorhaben an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie bei Bauvorhaben an Versorgungsnetzen. Grundlage sollte eine mit den betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen erarbeitete Konzeption sein, die die erforderlichen förderungsbedürftigen Breitbandtrassen aufzeigt und deren Lokalisierung hinreichend präzisiert. Auf dieser Grundlage kann sodann bei Straßenneubau- oder Änderungsmaßnahmen im Verlauf geplanter Breitbandtrassen eine Verlegung von Leerrohren im Straßengelände neben den Verkehrsflächen erfolgen, soweit es die für eine Straßenbaumaßnahme ohnehin erforderlichen Tiefbauarbeiten ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand zulassen. Für Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes sollte dies haushaltsrechtlich zugelassen werden. Hinsichtlich Kreis- und Gemeindestraßen in der Straßenbaulast dieser Kommunen ist auf deren Bereitschaft hinzuwirken. Mit dem Bund sollte ein entsprechendes Vorgehen bei der Leerrohrbereitstellung an Bundesstraßen abgestimmt werden.  
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Umlage der Kosten für Breitbandausbau bei der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten auf die Anlieger.  

  • Prüfung einer vereinfachenden Regelung für Zweckverbände, die über eigene Glasfasertrassen verfügen und diese zur Breitbanderschließung des Ländlichen Raums öffnen wollen.

Fortführung der bisherigen, bewährten Maßnahmen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum

Intensivdialog des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum mit den einzelnen, wichtigsten Anbietern von Dienstleistungen der neuen Medien im Ländlichen Raum Baden-Württembergs

Intensivseminare mit Verantwortlichen im kommunalen Bereich zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum über Veranstaltungen der Akademie Ländlicher Raum

Ziel der Veranstaltungen ist es, den Städten, Gemeinden und Landkreisen Hilfestellungen für den Ausbaus der Breitbandinfrastruktur zu geben.

Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum"

Die Clearingstelle, der neben dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum der Gemeindetag, die Landesanstalt für Kommunikation, die Akademie Ländlicher Raum und der Arbeitskreis Mediendörfer angehören, berät die Kommunen, in welche Richtung eine auf ihre Situation zugeschnittene Lösung gehen könnte, um sie in die Lage zu versetzen, mit den entsprechenden Anbietern verhandeln zu können. Seit ihrem Bestehen konnte sie in 75 Prozent der an sie herangetragenen Fälle mit den betroffenen Gemeinden tragbar Lösungen herbeiführen.

Aktionsgemeinschaft "Breitband im Ländlichen Raum"

Die Aktionsgemeinschaft führt die Politik und alle wirtschaftlichen Unternehmen, die im ländlichen Raum in Sachen Breitband aktiv sind, zusammen. Neben der Frage, wie die Politik günstige Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau des Breitbands im ländlichen Raum schaffen kann, werden auch gemeinsame Initiativen (Wirtschaft/Wirtschaft oder Land/Wirtschaft) besprochen.

Erstellung eines Glasfaseratlas Baden-Württemberg

Aktuell arbeitet die Landesanstalt für Kommunikation im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum an der Erstellung eines Glasfaseratlasses für Baden-Württemberg, in den alle Glaserfaserstrecken eingetragen werden. Es gibt zahlreiche Glasfaserstrecken im Land, von denen viele unbekannt sind. Ziel ist es zu klären, welche Glasfaserstrecken vorhanden sind, wo Lücken bestehen und ob eine Mitbenutzung der vorhandenen Glasfaserinfrastruktur möglich ist.

Arbeitskreis "Mediendörfer"

Die beteiligten Mediendörfer dienen als Ideenpool sowie als Plattform zur Erprobung von Innovationen.

Modellprojekte

Die laufenden Modellprojekte werden weitergeführt, laufend evaluiert und auf ihre Übertragbarkeit auf andere Gemeinden ausgewertet. Laufende Modellprojekte sind z.B.

  • der Modellversuch Sternenfels, Enzkreis, und
  • das Modellprojekt Breitbandversorgung über UMTS.

Stiftungsprofessur "Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum"

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat gemeinsam mit der Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum", der Fachhochschule Furtwangen und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein Modellprojekt entwickelt, welches vorsieht, über eine Stiftungsprofessur an der Hochschule Furtwangen einen Ergänzungs- bzw. Aufbaustudiengang sowohl für ordentlich Studierende als auch berufsbegleitend einzurichten. Ziel ist es, die Beratungsqualität privater Unternehmen für Gemeinden zu verbessern und das Know How über gemeindliche Belange bei den Breitbandanbietern zu erhöhen.

Anhebung der Basisversorgung für Gewerbebetriebe im Ländlichen Raum von 1 MBit Download auf 25 MBit

Eine fehlende oder unzureichenden Versorgung ist derzeit von der EU mit einer Datenübertragungsrate von weniger als 1 Mbit/s im Download definiert. Eine höhere Datenübertragungsrate als Grenzwert wird bisher von der EU-Kommission im Hinblick auf den wettbewerbsneutralen Einsatz öffentlicher Mittel abgelehnt.

In Gesprächen mit Unternehmen und Gemeinden im Ländlichen Raum Baden-Württembergs wird aber immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade die Unternehmen bereits heute eine Mindestbasisrate von 25 Megabit und das möglichst symmetrisch benötigen. Einige Unternehmen und Ingenieurbüros sehen den Bedarf für sich eher in Richtung auf einem Gigabit.

Deshalb gilt es Lösungen dafür zu finden, dass den Gemeinden im Ländlichen Raum EU-rechtskonform eine Eingriffsschwelle für Gewerbegebiete von 25 Megabit symmetrisch zugestanden werden kann.

Die EU-Kommission hat in Einzelfällen Entscheidungen getroffen, nach denen dies möglich ist. Ein solcher Wert kann dann angesetzt werden, wenn er für den Gewerbebetrieb schlicht notwendig, d.h. Voraussetzung für dessen Arbeit ist. Für diese Betriebe wird dann die notwendige Mindestleistung ausgeschrieben. Der Wettbewerb findet im Folgenden unter den Anbietern statt, die diese Mindestleistung erbringen können. Diese Einzelfallentscheidungen müssen nun gemeinsam mit der EU-Kommission in ein Förderverfahren für reine Gewerbegebiete überführt werden. Entsprechende Verhandlungen werden in Kürze aufgenommen..

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum wird mit der EU-Kommission in Kürze entsprechende Verhandlungen aufnehmen.

Digitale Dividende

Durch die Digitalisierung des analogen terrestrischen Fernsehens und des Rundfunks werden in den Kanälen 21 (470 MHz) bis 69 (862 MHz) in erheblichem Umfang Frequenzen frei. Diese so genannte "Digitale Dividende" muss für die Erschließung des Ländlichen Raums mit Breitbandinfrastruktur genutzt werden. Denn die Nutzung dieser frei werdenden Frequenzen wäre geeignet, um den Ländlichen Raum insbesondere in schwierigen topografischen Lagen und im Bereich von Streusiedlungen mit Breitbandinfrastruktur per Funk zu erschließen. Gleichlautende Forderungen wurden auch von der Bundesnetzagentur und von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg formuliert.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum