Landwirtschaft

Schäferei steht für Pflege wertvoller Kulturlandschaft und Produktion hochwertiger Lebensmittel

"Durch die Arbeit der Schäferei entstanden über die Jahrhunderte hinweg einzigartige Kulturlandschaften mit wertvollen Tier- und Pflanzengesellschaften. Aus vielen Regionen unseres Landes ist die Schafhaltung nicht wegzudenken", sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Dienstag (27. April) in Haigerloch (Zollernalbkreis). Wanderschäferei sei angewandter Naturschutz. Schafhaltung gehe einher mit der Erzeugung hochwertiger und genussreicher Lebensmittel.

"Nach wie vor steht im Mittelpunkt der Schafhaltung die Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte wie Lammfleisch, Schafmilch oder Wolle", erklärte die Staatssekretärin. Die Schäferinnen und Schäfer könnten die für die Gesellschaft wichtige Offenhaltung und Pflege der Landschaft nur dann übernehmen, wenn sich ihre Arbeit auch rechnen würde. Ein scharfer Wettbewerb auf den Fleischmärkten sowie ein viel zu geringer Wollerlös, der kaum die Kosten für die Schafschur decke, würden es schwierig machen, ein ausreichendes Familieneinkommen zu erwirtschaften. Allein über den Verkauf der Produkte könne die Pflege der Landschaft durch die Schäfer nicht finanziert werden. Es sei deshalb wichtig und sinnvoll, die Arbeit der Schäferinnen und Schäfer im Land zu fördern.

Land unterstützt Schafhaltung

Das Land bekenne sich zur Arbeit der Schaf- und Ziegenhalter und unterstütze sie entsprechend. "Förderprogramme wie MEKA oder die Landschaftspflegerichtlinie schaffen günstige Rahmenbedingungen. Sie tragen zur Einkommensstabilisierung bei und ermöglichen so eine Fortführung der Schaf- und Ziegenhaltung auf sonst schwer zu bewirtschaftenden Standorten", betonte die Staatssekretärin. Weite Landstriche Baden-Württembergs, unter anderem so bedeutende Regionen wie die Schwäbische Alb oder Teile des Schwarzwaldes, seien ohne Beweidung durch Schafe und Ziegen wirtschaftlich sinnvoll nicht zu pflegen oder weiterzuentwickeln.

Auch habe sich die Landesregierung im Hinblick auf die Unterstützung der heimischen Schaf- und Ziegenhaltung bis zuletzt für eine freiwillige elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen eingesetzt. Nach nun geltender Rechtslage ist ab 1. Januar 2010 verpflichtend die elektronische Einzeltierkennzeichnung vorgeschrieben. "Die elektronische Kennzeichnung der Tiere bedeutet für die Schaf- und Ziegenhalter deutlich höhere Kosten, die durch nichts gerechtfertigt sind", so die Agrar-Staatssekretärin. Es sei mehr als ärgerlich, dass diese Regelung für die Tierhalter nicht freiwillig, sondern verpflichtend ist, obwohl Baden-Württemberg und zahlreiche andere Bundesländer die Freiwilligkeit ausdrücklich gefordert hätten.

Im Hinblick auf die Eindämmung der Blauzungenkrankheit seien die Tierhalter mit dem Wegfall der Impfpflicht zum 1. Januar 2010 zu einem besonders verantwortungsbewussten Vorgehen aufgefordert. "Mit einer möglicherweise eintretenden Impfmüdigkeit werden die Fälle von Blauzungenkrankheit bei den Wiederkäuern wieder ansteigen. Dies ist neben dem Leiden für die Tiere auch mit einem wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Landwirte verbunden", so Gurr-Hirsch. Es sei deshalb dringend angezeigt, auch im Jahr 2010 und darüber hinaus die Tierbestände gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.

Hintergrundinformationen:

In Baden-Württemberg beweiden rund 300.000 Schafe etwa 60.000 Hektar Weidefläche in extensiver Nutzung. Etwa 98 Prozent der Einnahmen der Schafhaltung stammen aus der Lammfleischproduktion. Der Preisdruck bei Lammfleischprodukten wird vor allem durch Importlämmer aus Nicht-EU-Ländern, wie zum Beispiel Neuseeland oder aus Südamerika, erzeugt.

Weitere Informationen zum Thema Tierhaltung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar, zum Thema Schafhaltung sind auch auf der Internetseite des Landesschafzuchtverbands Baden-Württemberg e. V. Informationen unter www.schaf-bw.de sowie auf der Internetseite Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. unter www.bundesverband-schafe.de abzurufen. 

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg