Landwirtschaft

Schäferei und Schafbeweidung sind unverzichtbar für Kulturlandschaft / Bonde: „Grün-Rot hat Unterstützung für Schäferinnen und Schäfer massiv ausgebaut“

Schafhaltung und Wanderschäferei haben eine lange Tradition bei uns im Land. Sie haben die Landschaft in Baden-Württemberg mit geprägt und sind auch in Zukunft von großer Bedeutung für die Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften und naturschutzfachlich hochwertiger Lebensräume.

„Die Schafbeweidung ist unverzichtbar für die Erhaltung wertvoller Lebensräume in unserer Kulturlandschaft. Mit dem von Grün-Rot aufgelegten neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) unterstützten wir die Schäferinnen und Schäfer im Land mit mehr Geld und neuen Fördermaßnahmen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Mittwoch (26. August) bei seinem Besuch der Schäferei Stotz im Biosphärengebiet Schwäbische Alb in Münsingen (Landkreis Reutlingen).

Bonde wies darauf hin, dass das Förderprogramm FAKT zahlreiche Bausteine enthalte, die für Schäfereibetriebe im Land von hohem Interesse seien – wie die Förderung von extensiven Weideflächen, die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland oder die Pflege geschützter Biotope. Darüber hinaus sei eine Beweidung des Aufwuchses von Begrünungsflächen im Ackerbau durch die Wanderschäferei zugelassen, so Bonde weiter.

20 Millionen Euro mehr für Grünlandbewirtschaftung und Höhenlandwirtschaft

„Die Grünlandmaßnahmen in FAKT werden sehr gut angenommen. 2015 wurden bei den Grünlandprogrammen bereits Fördermittel für fast 120.000 Hektar beantragt“, sagte der Minister. Bonde betonte, dass die Landesregierung die Grünlandförderung deutlich aufgestockt habe. „Wir werden jährlich 20 Millionen Euro mehr an Landwirtinnen und Landwirte vergeben, die Wiesen und Weiden erhalten. Viele Grünlandflächen sind steil, flachgründig, nass, trocken oder uneben. Ihre Bewirtschaftung ist für die Familienbetriebe aufwändig und kaum rentabel. Ohne spezielle Förderung würden diese Flächen aufgegeben. Hier setzen unsere neuen Förderprogramme an. Grünland zu erhalten ist von großer Bedeutung – für die Landwirtschaft, für den Klima- und Naturschutz und für den Tourismus in Baden-Württemberg“, sagte der Minister.

Breite Förderpalette dank der Landschaftspflegerichtlinie

Auch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) stelle eine breite Förderpalette an Maßnahmen zur Offenhaltung der Landschaft und zum Erhalt von Grünlandbiotopen wie etwa Wacholderheiden oder Feuchtwiesen zur Verfügung. „Das Land hat diese Fördermaßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020 gegenüber der letzten Förderperiode um nahezu zwei Drittel auf rund 49 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Damit kann artenreiches Grünland zum Beispiel durch gezielte Beweidung mit Rindern, Schafen und Ziegen schonend bewirtschaftet werden“, sagte Bonde.

Ebenso maßgeschneidert seien die Beweidungsverträge nach der Landschaftspflegerichtlinie, der sogenannte Vertragsnaturschutz, erklärte der Minister weiter. Schäferinnen und Schäfer erhalten hier deutlich mehr Geld als zuvor: Bei ein bis zwei Weidegängen pro Jahr wurde die Förderung von 195 Euro auf jetzt 360 Euro pro Hektar erhöht, bei häufigerer Beweidung von früher 320 Euro auf 550 Euro je Hektar. Wenn sie ausreichend Ziegen mitführen, werde der Förderbetrag noch einmal zusätzlich um 150 Euro aufgestockt. „Mit deutlich höheren Fördersätzen möchten wir die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte und insbesondere der Schäferinnen und Schäfer für den Naturschutz und den Erhalt der Kulturlandschaft gezielt honorieren – und tragen gleichzeitig deren Anforderungen Rechnung. Dass dieses Angebot angenommen wird, zeigen die deutlichen Zuwächse der Vertragsflächen für Beweidungsverträge, besonders für die Wacholderheiden und die Magerrasen auf der Schwäbischen Alb“, betonte Bonde. Insgesamt würden über den Vertragsnaturschutz jetzt etwa 31.000 Hektar Grünland gefördert. Dafür gebe das Land derzeit pro Jahr rund 17 Millionen Euro aus. „Der Vertragsnaturschutz ist ein wichtiges Standbein der Wanderschäfer sowie ein wertvoller Beitrag zu Pflege und Erhalt der Wacholderheiden mit ihrer Vielfalt an Pflanzenarten wie Thymian, Enzian und Silberdisteln wie auch einer vielfältigen Insektenwelt mit unterschiedlichen Arten von Heuschrecken und Schmetterlingen, wie Bläulingen, Scheckenfaltern und Widderchen“, so der Minister.

Aktuelle Entwicklungen im Blick

„Die Rückkehr des Wolfs ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, die nicht zu Lasten von Nutztierhaltenden gehen darf“, sagte Bonde anlässlich des im Juni bei Lahr tot aufgefundenen Wolfes. „Mit verschiedenen Maßnahmen – entsprechend unseres ‚Handlungsleitfadens Wolf‘ – sind wir aktiv geworden und haben eine Koordinierungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutz-, Jagd-, und Landnutzerverbänden eingesetzt. Wir haben zudem im Doppelhaushalt 2015/2016 rund 200.000 Euro für Projekte zum Herdenschutz für Schäferinnen und Schäfer eingestellt“, so der Minister weiter. Gefördert werde das Projekt „Erarbeitung von Herdenschutzmaßnahmen in der Weidetierhaltung“ des Landesschafzuchtverbandes unter Beteiligung des NABU, so Bonde. Der Minister wies außerdem darauf hin, dass ein Ausgleichsfonds Wolf zur Abwicklung von Ausgleichszahlungen für vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren von Verbänden eingerichtet worden sei.

„Anhand dieser vielfältigen Maßnahmen wird deutlich, dass wir die Schäferinnen und Schäfer bei ihren Herausforderungen unterstützen. Dies kommt den Schäfern im Land ebenso zugute, wie allen Bürgerinnen und Bürger im Land, die den Wunsch nach einer intakten Landschaft haben“, sagte der Minister. Anschließend dankte Bonde der Schäfereifamilie Stotz für dessen Engagement.

Hintergrundinformationen:

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) fördert die nachhaltige produktive Nutzung der Kulturlandschaft sowie artgerechte Tierhaltung und den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen. Neu für Grünlandstandorte sind unter anderem die verbesserte Förderung von extensivem Grünland. Die Förderung von Grünlandsteillagen honoriert die aufwändig, mühsam und teilweise nur in Handarbeit mögliche Bewirtschaftung von steilem Grünland.

Etwa 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Baden-Württembergs ist Grünland. Viele landwirtschaftliche Betriebe im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und in anderen schwierig zu bewirtschaftenden Regionen sind auf das Grünland angewiesen, um die Futtergrundlage für ihre Viehhaltung zu sichern. Grünlandnutzung ist aber nicht nur für die Landwirtschaft bedeutsam - Grünland dient auch dem Schutz der Ressourcen Boden, Wasser, Luft und spielt für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Klimaschutz eine bedeutende Rolle.

Informationen zur Landwirtschaft finden Sie unter www.mlr-bw.de. Informationen zu FAKT sind außerdem hier abrufbar.

Landschaftspflegerichtlinie
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Maßnahmen des Naturschutzes. Sie greift immer dann, wenn besondere Ansprüche zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturschutzes berücksichtigt werden müssen. Sie basiert auf einem Regelungswerk, das sowohl Vertrags- und Auftrags- als auch Antragsverfahren vorsieht, bei dem nicht nur Landwirte und sonstige Personen des Privatrechts, sondern auch Verbände, Vereine und Kommunen berücksichtigt werden können.
Neben dem Vertragsnaturschutz , bei dem sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Flächen in eine Förderung einbezogen werden können, sind die Biotopgestaltung, der Artenschutz, die Biotop- und Landschaftspflege, der Grunderwerb naturschutzwichtiger Grundstücke sowie Investitionen und Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege wesentliche Bestandteile der LPR.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Naturschutz/LPR_Entwurf_052015.pdf

Naturschutzstrategie
Mit der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg hat die grün-rote Landesregierung den Naturschutz ins Zentrum der Politik gerückt. Über die klassische Naturschutzarbeit hinaus wird der Naturschutz in einen größeren Rahmen gestellt, um als integrierter Ansatz eine nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen zu erreichen. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch eine natur- und klimaverträgliche Landwirtschaft. Die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg ist als Kurz- und Langfassung unter www.mlr-bw.de > Unser Service > Broschüren zu finden.

Informationen über die erfolgreiche Naturschutzarbeit der vergangenen Jahre finden Sie in der Broschüre Naturschutzstrategie Baden-Württemberg – viel erreicht und noch viel vor. In dieser Broschüre ist auch beispielhaft der Beitrag der Schäferfamilie Stotz zur Förderung der biologischen Vielfalt im Biosphärengebiet Schwäbische Alb erwähnt.

Handlungsleitfaden Wolf
Der Handlungsleitfaden Wolf informiert über die Lebensweise und Lebensraumansprüche des Wolfs. Er beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Abläufe sowie die Überwachung von Wölfen, das sogenannte Monitoring. Für den Fall, dass der Wolf in Baden-Württemberg auftaucht, ermöglicht es der Handlungsleitfaden den zuständigen Behörden, situationsangemessene Gefährdungsanalysen zu erstellen und zielgerecht zu reagieren. Ergänzt wird der Leitfaden durch Hinweise zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land sowie Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.
Der Leitfaden ist hier abrufbar. Hier  finden Sie außerdem Tipps zum Verhalten beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf sowie Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter.