Ländlicher Raum

Starkes Bekenntnis der Landesregierung zum Ländlichen Raum

„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das bedeutendste Förderinstrument des Landes, um die Strukturentwicklung der Gemeinden im Ländlichen Raum zu unterstützen. Die Landesregierung stellt in diesem Jahr Zuschüsse in Höhe von 52,6 Millionen Euro zur Verfügung. Diese kommen 825 Projekten in 362 Gemeinden des Landes zugute. Damit bringen wir auch die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft im Ländlichen Raum voran“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde. Der Minister stellte Grundzüge der stärker an Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz ausgerichteten Programmentscheidung für das Jahr 2012 vor.

„Das ELR ist und bleibt das zentrale Förderprogramm für den Ländlichen Raum. Dorthin fließen in diesem Jahr über 80 Prozent der Fördermittel“, so Bonde. Die übrigen Mittel gingen in ländlich geprägte Orte der Verdichtungsräume und in die Randzonen der Verdichtungsräume. Mit den Fördermitteln sollen Investitionen in Höhe von 437 Millionen Euro ausgelöst und über 1800 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Neues Programmprofil

Das ökologische Profil des ELR wurde angesichts der enormen Herausforderungen durch den Klimaschutz geschärft. So sind die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, hohe Energieeffizienz oder eine umweltfreundliche Bauweise, beispielsweise durch Wärmedämmung oder Holz als Baustoff, bei kommunalen Projekten Fördervoraussetzung. Bei privaten Projekten führt die Beachtung dieser Kriterien zu einem Fördervorrang. „Durch diese klaren Vorgaben zu den Fördervoraussetzungen nutzen wir das ELR als Instrument zur ökologischen und sozialen Modernisierung des Landes“, sagte Bonde.

Stärkere ökologische Orientierung findet großen Zuspruch

Antragsteller im Jahresprogramm 2012 mussten darlegen, auf welche Art und Weise das Projekt einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leistet. „Dieser Nachweis ist in hervorragender und vielfältiger Weise gelungen. Energieeinsparung, der Einsatz erneuerbarer Energien, Ressourceneffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung oder umweltfreundliche Bauweisen sind Themen, die in unseren Kommunen und Unternehmen nicht nur aus ökologischen Gründen längst präsent sind. Sie fließen auch aus wirtschaftlichen Gründen in die Entscheidungen vor Ort ein“, so der Minister. „Dass wir mit der Neuausrichtung des Programms auf dem richtigen Weg sind, zeigt sich auch daran, dass für das Jahresprogramm 2012 mehr Anträge als im Vorjahr gestellt worden sind“, unterstrich Bonde.

Die Schärfung des ökologischen Profils sei nicht nur ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, sondern zugleich ein Beitrag zu Innovation und technologischer Entwicklung. „Damit sichern wir langfristig Wettbewerbsvorteile“, so Bonde. Die 825 Projekte, die in das Jahresprogramm 2012 aufgenommen werden, verteilen sich auf 144 kommunale Vorhaben, 290 private Wohnbauprojekte und 391 Unternehmensförderungen. „Damit zeigt sich, dass das ELR ein breit angelegtes Wirtschafts- und Strukturförderungsprogramm ist“, betonte Bonde.

Wirtschaftsfaktor Ländlicher Raum wird gestärkt

Bonde würdigte den Ländlichen Raum als Wirtschaftsfaktor, in dem ein Drittel der Menschen des Landes lebe und arbeite. Diese leisteten 30 Prozent der gesamten Wertschöpfung in Baden-Württemberg. „Ziel der Landesregierung ist es, den Ländlichen Raum stark und als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Menschen attraktiv zu halten“, so der Minister. Zusätzlich zu den 52,6 Millionen Euro im ELR stelle die Landesregierung daher weitere 10 Millionen Euro für die Förderung des Breitbandausbaus bereit und damit mehr Mittel für den Ländlichen Raum als im Vorjahr.

Mittelverteilung nach Kreisen

  • Alb-Donau-Kreis: 1.923.580 Euro
  • Baden-Baden: 495.570 Euro
  • Biberach: 998.100 Euro
  • Bodenseekreis: 1.003.710 Euro
  • Böblingen: 72.160 Euro
  • Breisgau-Hochschwarzwald: 1.362.820 Euro
  • Calw: 1.857.568 Euro
  • Emmendingen: 1.104.500 Euro
  • Enzkreis: 503.360 Euro
  • Esslingen: 120.000 Euro
  • Freudenstadt: 1.519.440 Euro
  • Göppingen: 1.242.420 Euro
  • Heidenheim: 857.210 Euro
  • Heilbronn: 1.440.720 Euro
  • Hohenlohekreis: 1.579.774 Euro
  • Karlsruhe: 1.354.590 Euro
  • Konstanz: 1.196.495 Euro
  • Lörrach: 1.141.215 Euro
  • Ludwigsburg: 156.380 Euro
  • Main-Tauber-Kreis: 2.870.020 Euro
  • Neckar-Odenwald-Kreis: 1.434.385 Euro
  • Ortenaukreis: 1.760.535 Euro
  • Ostalbkreis: 4.232.310 Euro
  • Rastatt: 988.040 Euro
  • Ravensburg: 2.079.570 Euro
  • Rems-Murr-Kreis: 1.044.820 Euro
  • Reutlingen: 2.598.495 Euro
  • Rhein-Neckar-Kreis: 496.135 Euro
  • Rottweil: 1.708.760 Euro
  • Schwäbisch Hall: 2.997.410 Euro
  • Schwarzwald-Baar-Kreis: 2.227.430 Euro
  • Sigmaringen: 1.721.500 Euro
  • Tübingen: 323.730 Euro
  • Tuttlingen: 2.449.080 Euro
  • Waldshut: 1.402.700 Euro
  • Zollern-Alb-Kreis: 2.408.725 Euro

ELR

Das ELR ist ein kommunales Entwicklungsprogramm zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Diesem integrierten Förderansatz entsprechend werden Projekte in den Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen unterstützt. Mit dem ELR soll die innerörtliche Entwicklung gestärkt werden, damit die Ortskerne attraktiv bleiben und neuer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden kann. Fördervoraussetzung ist ein örtliches Entwicklungskonzept, in dem die strukturelle Ausgangssituation, Ziele und Maßnahmen zum Erreichen der Ziele dargestellt sind. Es werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.

Bei den Unternehmensförderungen handelt es sich meist um Investitionen in die Erweiterung von mittelständischen Unternehmen. In den Genuss von Fördermitteln kommen Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent, der maximale Zuschuss 200.000 Euro pro Projekt. Bei den privaten Wohnbauprojekten handelt es sich vor allem um die Umnutzung von leer stehenden Gebäuden zu Wohnraum oder die Modernisierung oder den Neubau von Wohnungen in Baulücken. Weil die Umnutzung von Gebäuden Flächen spart und das traditionelle Ortsbild stärker erhält als die Modernisierung oder der Neubau von Wohnungen, werden Umnutzungsvorhaben mit bis zu 40.000 Euro pro Wohnung doppelt so hoch gefördert wie Modernisierungen oder Neubauten. Bei den kommunalen Maßnahmen überwiegen Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch die Neugestaltung eines Dorfplatzes durch Begrünungsmaßnahmen und neue Sitzgelegenheiten oder die Integration eines Baches in den Ort, damit dieser für die Menschen erlebbarer wird.

Das ELR ist ein Wettbewerbsprogramm. Die Auswahl der geförderten Orte und Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Auf der unteren Ebene sind die Landratsämter und auf der mittleren Verwaltungsebene die Regierungspräsidien beteiligt. Ein wichtiger Aspekt für die Aufnahme von Projekten ist ihr erwartbarer Beitrag zur Strukturverbesserung eines Ortes. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel in einem Ort sind, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Programmaufnahme.

Verfahren

Die Anträge werden von den Gemeinden beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht. Dabei sind die strukturelle Ausgangslage, die Ziele der kommunalen Entwicklung und die beabsichtigten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele darzustellen. Nach einer Vorabstimmung mit Regierungspräsidien und Landratsämtern werden die Programmentscheidungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen.

EU-Strukturförderung

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden die Zuschüsse teilweise durch die Europäische Union im Rahmen der EU-Strukturförderung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ kofinanziert. 25 Prozent oder 13,4 Millionen Euro dieser Programmentscheidung werden für besonders innovative und umweltfreundliche Projekte im Förderschwerpunkt Arbeiten bereitgestellt. Land und Europäische Union finanzieren diese Projekte jeweils zur Hälfte. Förderempfänger sind Unternehmen.

Räumliche Mittelverteilung

69 Prozent der Landesfläche gehört zum Ländlichen Raum. In ihm leben 34 Prozent der Baden-Württemberger. 82 Prozent oder knapp 44 Millionen Euro der diesjährigen Programmentscheidung fließen in Projekte im ländlichen Raum. Die restlichen knapp 9 Millionen Euro fließen in ländlich geprägte Orte im Verdichtungsraum oder in die Randzonen um die Verdichtungsräume nach den Kategorien des Landesentwicklungsplans.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg