Weinbau

Start der neuen Förderperiode für den Weinbau

Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die Europäische Union auch für den Zeitraum 2014 bis 2018 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit.

„Damit sind für die nächsten Jahre beste Rahmenbedingungen für den hiesigen Weinbau gegeben. Das fördert Investitionen im Weinbau und ermöglicht Betrieben, das Genießerland Baden-Württemberg mit ihren regionalen Qualitätsweinen zu stärken und zusätzliche Weintouristen in den Ländlichen Raum zu holen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich der Eröffnung des Antragsverfahrens zur Investitionsförderung Weinbau in Stuttgart.

Ab dem 15. August nehmen die Regierungspräsidien Anträge für den Förderzeitraum 2014 bis 2018 entgegen. Das Antragsverfahren startet bereits jetzt, da die Förderprojekte einen zeitlichen Vorlauf bis zur Auszahlungsreife brauchen. Mit der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung sollen die Strukturen im Weinbau verbessert, die Bildung von Fusionen und Kooperationen unterstützt und durch Investitionen in innovative Kellertechnik die Weinqualitäten weiter gesteigert werden.

Förderung von Investitionen im Weinbau

Baden-Württemberg nutzt seit 2009 das europäische Förderprogramm Förderung von Investitionen im Weinbau. Da das von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Budget für die Förderperiode 2009 bis 2013 bereits am 15. Oktober 2011 aufgrund der sehr starken Nachfrage ausgeschöpft war, musste vorübergehend ein Antragsstopp verfügt werden. Neben der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung wird die Maßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen aus dem nationalen Weinbudget finanziert. Für diese Maßnahme im Jahr 2014 wird das Antragsverfahren im Oktober 2013 eröffnet. Insgesamt können in Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von circa 50 Millionen Euro für den Förderzeitraum 2014 bis 2018 abgerufen werden.