Energiesparlampen

Umstellung auf Energiesparlampen erfordert aktives Handeln der Verbraucher bei der Entsorgung

"Zu einem umweltschonenden Einsatz von Energiesparlampen gehört auch deren ordnungsgemäße Entsorgung. Verbrauchte Sparlampen können kostenlos auf Recyclinghöfen und vielfach auch im Handel zurückgegeben werden. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder über den Altglascontainer scheidet wegen des in ihnen enthaltenen Quecksilbers aus", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (23. September) in Stuttgart.

Die Öko-Design-Richtlinie der EU sieht bis zum September 2012 ein stufenweises , aber dann umfassendes Umstellen auf Energiesparlampen vor. Seit dem 1. September 2009 dürfen keine herkömmlichen Glühbirnen mit einer Leistung ab 100-Watt oder aus Mattglas mehr in den Handel gebracht werden. Der Verkauf bestehender Lagerbestände ist hiervon ausgenommen.

"Moderne Energiesparlampen benötigen bei deutlich längerer Lebensdauer nur rund ein Fünftel des Energiebedarfs herkömmlicher Lampen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel der Verbraucher gleichermaßen. Ohne eine ordnungsgemäße Entsorgung verpufft jedoch der positive Effekt für die Umwelt", betonte der Minister. Obwohl der Quecksilbergehalt der Energiesparlampen nur sehr gering sei, könnten sie im Hausmüll oder im Altglascontainer einen erheblichen Schaden für Mensch und Natur anrichten. Eine ordnungsgemäße Entsorgung sei deshalb in jedem Falle angezeigt.

Hintergrundinformation:

Die Öko-Design-Richtlinie der EU sieht ein vierstufiges Auslaufen konventioneller Standardglühlampen und Halogenglühlampen vor: Nach dem Verbot von 100-Watt-Glühbirnen zum 1. September 2009 dürfen ab September 2010 75-Watt-Glühbirnen nicht mehr in den Handel gebracht werden. Ab September 2011 gilt dieses Verbot für 60-Watt-Glühbirnen und ab September 2012 werden alle konventionellen Lampen verbannt und nur noch Lampen mit hoher Stromeffizienz, wie Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstoff-Energiesparlampen, Halogen-Reflektorlampen oder LED-Lampen zugelassen sein.

Weitere Informationen zum vorliegenden Thema finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de sowie unter www.verbraucherportal-bw.de

oder www.stromeffizienz.de .

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum