Verbraucherschutz

Verantwortliche Hersteller und Importeure müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte vor der Vermarktung feststellen

„Der Karlsruher Kosmetiktag ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel“, sagte der Ministerialdirektor im baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Max Munding , beim Karlsruher Kosmetiktag am Mittwoch (5. März) im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe ( CVUA Karlsruhe). Unter dem Aspekt 'Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel' diskutierten in Karlsruhe über 120 Kosmetik-Experten von Überwachungsbehörden und Wirtschaft aus der Bundesrepublik und weiteren europäischen Ländern über die Umsetzung der Anforderungen an die Sicherheit kosmetischer Mittel, wie sie im Entwurf zur geplanten europäischen Kosmetikverordnung formuliert sind.

In den vergangenen drei Jahrzehnten galt national und EU-weit das Rechtsprinzip der konkreten Verbote oder Beschränkungen bestimmter Substanzen, womit über 1.000 Stoffe verboten und mehr als 300 als beschränkt verwendbar eingestuft wurden. Allein mit Stofflisten kann die Rechtssetzung den Neuentwicklungen und der Schnelllebigkeit der weltweit vertriebenen Produkte nicht mehr gerecht werden. Deshalb wurde bereits in den 90er Jahren das Prinzip der Sicherheitsbewertung in das Kosmetikrecht aufgenommen. Mit dieser Regelung muss der verantwortliche Hersteller oder Importeur die gesundheitliche Unbedenklichkeit seiner Produkte vor der Vermarktung feststellen. Hierzu benötigt er einen sogenannten Sicherheitsbewerter , der persönlich dafür verantwortlich zeichnet, dass das kosmetische Mittel bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher ist. Die Europäische Kommission hat in ihrem aktuellen Entwurf einer neuen europäischen Kosmetikverordnung (' Simplification Cosmetics Directive 76/768/EEC ') betont, dass sie der Sicherheitsbewertung künftig einen noch höheren Stellenwert einräumen will. Die bisher unkonkrete Anforderung soll nun präzisiert werden. Mindestanforderungen wurden in den Verordnungsentwurf bereits aufgenommen.

"Zur Gewährleistung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist künftig eine intensivere Überprüfung der Sicherheitsbewertung erforderlich, vor allem bei Produkten mit neu entwickelten und pharmakologisch wirksamen Stoffen. Eine enge und konstruktive Kooperation der Kosmetikhersteller, der Sicherheitsbewerter und der amtlichen Kosmetikexperten ist unerlässlich, um rechtzeitig im Vorfeld mögliche Risiken erkennen und vermeiden zu können", betonte der Ministerialdirektor.

Der Karlsruher Kosmetiktag 'Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel' dient den Sachverständigen der Untersuchungsämter, den Behördenvertretern des Bundes und der Länder sowie den Sicherheitsbewertern der Industrie und extern Tätigen als Informationsbörse und Diskussionsforum mit dem Ziel, die bisher formulierten Mindestanforderungen praxisgerecht im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes auszubauen.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter www.cvua-karlsruhe.de

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum