Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat beschlossen  

"Für einen funktionierenden sozialen Markt ist Transparenz unerlässlich. Baden-Württemberg hat deshalb dem neuen Verbraucherinformationsgesetz zugestimmt. Allerdings muss so schnell wie möglich, anhand der praktisch gewonnenen Erfahrungen, eine Nachbesserung unter intensiver Beteiligung der Länder erfolgen", erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (22. September) anlässlich der Abstimmung zum Verbraucherinformationsgesetz vor dem Bundesrat in Berlin.

"Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird durch das neue Gesetz zwar der Zugang zu Informationen über Zusammensetzung und Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Wein ermöglicht", so Hauk, "aber um eine eindeutige und klare Transparenz zu schaffen, reicht das Verbraucherinformationsgesetz in seiner jetzigen Form nicht aus".

Auf Grund der vielfältigen Hürden für den grundsätzlich bestehenden Auskunftsanspruch und der erheblichen Abwägungsprobleme der Verwaltung würden vermutlich die geweckten Erwartungen beim Verbraucher nicht erfüllt. Das mehrstufige Auskunftsverfahren sei für Verbraucher und Verwaltung zu bürokratisch und praxisfremd.

"Transparenz ist ein wesentliches Merkmal moderner Verbraucherpolitik. Denn nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können auch eigenverantwortliche Kaufentscheidungen treffen", betonte Hauk. Das neue Gesetz könne dem Anspruch nicht gerecht werden, über Auskünfte der Behörden gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern in erheblichem Umfang Lebensmittelskandale einzudämmen oder zu verhindern. In diesem Zusammenhang bedauerte Hauk, dass baden-württembergische Vorschläge nicht aufgegriffen wurden, die eine Erleichterung der behördlichen Möglichkeiten zur Verbraucherinformation und -warnung zum Ziel hatten.

"Das Gesetz ist der erste Schritt in die richtige Richtung, dennoch halte ich spätestens nach zwei Jahren eine Evaluierung des Gesetzes für dringend erforderlich ", appellierte Minister Peter Hauk.

Baden-Württemberg hatte seine grundsätzlichen Bedenken gegen das neue Verbraucherinformationsgesetz mit einem Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum