Energie

Verbraucherminister Hauk fordert Gasindustrie zur Senkung ihrer Preise auf

„Jetzt sind die Rahmenbedingungen geschaffen, um einen freien und fairen Wettbewerb am Gasmarkt zu ermöglichen. Der Beschluss der Bundesnetzagentur in Bonn vom vergangenen Freitag war längst überfällig. Das Zwei-Vertrags-Modell für die Gaseinspeisung ins Netz und die Entnahme beim Verbraucher schafft endlich die nötige Rechtsklarheit für neue Anbieter. Ich erwarte damit endlich auch neue attraktive Tarife für die Kunden!", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (22. November) in Stuttgart.

Der Minister erwartet rechtzeitig zum Winterbeginn erstmals sinkende Gaspreise, nachdem der größte deutsche Gasimporteur "Eon-Ruhrgas" Preissenkungen zum Jahreswechsel angekündigt hatte. "Die Ölpreise bewegen sich derzeit auf dem niedrigsten Stand seit Juni 2005. Gleichzeitig ist der durchschnittliche Gasbezugspreis im Südwesten rund ein Drittel teurer als im Januar 2005. Ich appelliere daher an die Gaswirtschaft, mögliche Kosteneinsparungen direkt an den Verbraucher weiter zu geben", so Minister Hauk. Wenn die oftmals zitierte Bindung des Gaspreises an das Öl ernst genommen werde, so müsse dies auch für Preissenkungen gelten. Im übrigen werde sich das Verbraucherministerium Baden-Württemberg für eine Abschaffung der nicht sachgerechten Preisbindung einsetzen.

"Marktwirtschaftliche Impulse werden sich aber nur dann auf dem Gasmarkt entwickeln, wenn die Verbraucher sich aktiv an einem Marktgeschehen beteiligen. Neue Angebote sollten bei Attraktivität auch genutzt werden", betonte Peter Hauk.

Neue Tarife, die zur Genehmigung vorgelegt würden, müssten von der Landesregulierungsbehörde des Wirtschaftsministeriums kritisch im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes geprüft und dann auch zügig genehmigt werden.

Seit Monaten erlebt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Empörung der Gaskunden hautnah. Sie koordiniert Protestinitiativen landesweit und bietet im Internet einen Musterbrief und umfassende Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten, sich zu wehren ( www.vz-bw.de/gaspreise ). Wird im Land der Wechsel zu anderen Gasanbietern ermöglicht, wird die Verbraucherzentrale, wie schon jetzt im Strombereich, Wechselwillige bei der Auswahl neuer Anbieter beraten.

Hintergrundinformation:

Mit der Zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurden 2005 europäische Vorgaben der EU-Binnenmarkt-Richtlinie für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht umgesetzt. Die Details dazu regeln Durchführungsverordnungen für Strom und Gas. Demnach werden Netzbetreiber verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei allen Kunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig dürfen den Kunden nur von den Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder genehmigte Netzentgelte in Rechnung gestellt werden.

Nachdem sich am Strommarkt bereits ein Anbietermarkt gebildet hat, sind beim Erdgas seit Oktober 2006 die technischen Voraussetzungen für einen einfachen Anbieterwechsel geschaffen worden. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 17. November 2006 schafft endgültig Rechtssicherheit für Gasversorgungsunternehmen, die beabsichtigen, neue Tarife auf dem Gasmarkt anzubieten. In einem Musterverfahren wurden die Netzbetreiber RWE Transportnetz Gas, Eon Hanse und Stadtwerke Hannover verpflichtet, ihren Kunden einen einfachen Netzzugang im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Vertrags-Modells (für die Gaseinspeisung ins Netz und die Entnahme beim Endverbraucher) zu ermöglichen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum