Verbraucherschutz

Verbraucherminister Hauk informiert über aktuelle Situation bei Melamin in Lebensmitteln

"Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat in dieser Woche Melamin in chinesischen Bonbons der Marke 'White Rabbit ' festgestellt. Da die Menge der betroffenen Lebensmittel derzeit nicht absehbar ist, werden wir unsere Kontrollen in Asia-Geschäften nochmals verschärfen und auf Chinarestaurants ausweiten", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (2. Oktober) in Stuttgart.

Das Verbraucherministerium hatte gestern unter Hinweis auf den Rückruf des chinesischen Herstellers Guanshengyuan , einer Firma der Shanghaier Bright-Food-Group , als auch des niederländischen Vertreibers Liroy B.V . (Link zu den Firmenrückrufen siehe Zusatzinformation) die Verbraucher vor dem Verzehr der chinesischen Bonbons gewarnt. In den Bonbons wurde Melamin festgestellt. Bei dem Erzeugnis handelt es sich um Weichkaramellen (Bonbons), die zu 45 Prozent aus Milch hergestellt werden.

Bei dem in einer Bonbon-Probe des Produkts 'White Rabbit ' aus einem Stuttgarter Geschäft gemessenen Gehalt von 152 Milligramm pro Kilogramm ist nach einer ersten vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt ( CVUA ) Stuttgart vorgenommenen Risiko-Abschätzung mit dem Verzehr einzelner Bonbons noch keine konkrete Gesundheitsgefahr zu befürchten. "Die Verbraucher sollten dennoch vorsorglich auf den Verzehr dieser Produkte verzichten", empfahl Hauk . Der Artikel wird insgesamt nicht in großen Umsatzzahlen gehandelt. In dem überprüften Einzelhandel wurden 29 Packungen sichergestellt und vernichtet.

Unterdessen haben Lebensmittelkontrolleure aus Karlsruhe in einem Asia-Geschäft 20 Packungen der Marke 'White Rabbit ' und ebenfalls 20 Packungen der Marke 'White Rabbit Chocolate ' sichergestellt. Eine Beprobung wurde sofort veranlasst. Weitere Funde werden aus Göppingen gemeldet.

Über das europäische Schnellwarnsystem und von einem betroffenen Importeur in den Niederlanden sind gestern weitere Produkte aus China zurückgerufen worden. Es wurde mitgeteilt, dass Schokoladenkekse und Maronen-Gebäck jeweils der Marke 'Koala', hergestellt von der Firma Lotte China Foods Co, China, betroffen sind. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Produkte auch in Deutschland in Asia-Geschäften verkauft werden (genaue Produktbezeichnung und Bilder siehe Anlage).

"Wenn ein Verbraucher die genannten Produkte trotz Rückruf noch in den Regalen vorfindet, bitten wir um Unterrichtung der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Land- und Stadtkreisen", ergänzte der Minister. Vorsichtig sollten die Verbraucher derzeit beim Kauf und Verzehr von Produkten sein, die mit Milchpulver zubereitet und in China produziert wurden. Dazu zählen beispielsweise Milchbonbons, Milchschokolade, Frühlingsrollen und ähnliches. Milchanteile sind in der Regel im Zutatenverzeichnis, das auf allen Packungen sein muss, aufgeführt.

Hauk forderte die EU und den Bund auf, eine langfristige Lösung zur Garantie der Sicherheit chinesischer Lebensmittel zu suchen. Die Eilverordnung des Bundes, zur Reglementierung der Einfuhr bestimmter Lebensmittel, die Milch oder Milcherzeugnisse mit Herkunft oder Ursprung in China enthalten, sei eine wichtige Maßnahme. Danach dürfen Lebensmittel mit einem Milchanteil von 15 Prozent oder mehr in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Melamin in einer Menge von mehr als 2,5 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Lebensmittel aufweisen.

Dies könne aber nur eine kurzfristige Lösung sein. "Grundsätzlich müssen Lebensmittel aus Drittländern das hohe Verbraucherschutzniveau der EU einhalten", forderte Peter Hauk . Deswegen müsse auch China seiner Verantwortung gegenüber internationalen Kunden gerecht werden. Wenn Probleme auftreten, müssten diese sofort kommuniziert und nicht wie im aktuellen Fall bis nach der Olympiade geheim gehalten werden.

Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass auch zukünftig Verfälschungen, unzulässige Rückstände oder Umweltkontaminanten in Lebensmitteln aus Drittstaaten vorkommen. "Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung wird deshalb den global gehandelten Lebensmitteln, Rohstoffen für Lebensmitteln und auch Futtermitteln erhöhte Aufmerksamkeit widmen", kündigte Verbraucherschutzminister Peter Hauk an.

Zusatzinformation:

Die europäische Kommission hat am 26. September 2008 Sondervorschriften für die Beschränkung und Kontrolle der Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, erlassen.

Um das mögliche Gesundheitsrisiko durch die Belastung durch den Melamingehalt solch zusammengesetzter Erzeugnisse auszuschalten, sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle zusammengesetzten Erzeugnisse, die mindestens 15 Prozent an Milcherzeugnissen mit Ursprung in China enthalten, vor der Einfuhr in die Gemeinschaft systematisch untersucht werden und dass alle Erzeugnisse, die nachweislich einen Melamingehalt über 2,5 mg/kg aufweisen, unverzüglich vernichtet werden. Dieser Höchstgehalt enthält auch eine Sicherheitsspanne.

Gleichzeitig wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, die Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Melamin in zusammengesetzten Erzeugnissen (wie Bonbons, Schokolade oder Keks), die bei einer ausgewogenen Ernährung nur einen kleinen Teil derselben ausmachen, zu bewerten. Die Behörde kommt zu der Einschätzung, dass das größte Risiko im schlimmsten Fall (d. h. Kinder verzehren täglich Kekse und Schokolade mit einem Höchstanteil an Milchpulver — zwischen 16 Prozent und über 20 Prozent —, was einer Belastung mit dem höchsten in Milchpulver aus China festgestellten Gehalt gleich käme), darin bestehe, dass die duldbare tägliche Aufnahme (TDI) an Melamin (0,5 mg/kg Körpergewicht) möglicherweise überstiegen wird. Eine konkrete Gesundheitsgefahr, wie es bei Säuglingsnahrung in China der Fall war, ist damit noch nicht gegeben.

Links zu den Internetseiten der Hersteller:

german.china.org.cn/china/2008-09/27/content_16546370.htm

www.liroy.nl/news/080925_wr_recall.pdf

Die Firma Liroy ruft im Internet folgende Gebäcksorten der Marke "Koala" zurück:

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum