Bundesrat/Verbraucherschutz

Verbraucherminister Hauk stellt Bundesratsinitiative zur Unlauteren Telefonwerbung vor

"Untersuchungen der Gesellschaft für Konsumforschung weisen über 300 Millionen unerwünschte Werbeanrufe im Jahr nach. Damit wird rein statistisch jeder Bundesbürger, vom Säugling bis zum Greis, viermal im Jahr in seiner Privatsphäre durch einen unerlaubten Telefonanruf gestört. Dieser Telefonterror muss endlich beendet werden", sagten der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, anlässlich der Einbringung der baden-württembergischen Bundesratsinitiative am Freitag (23. Mai) in Berlin.

Bevorzugte Zielgruppen der unseriösen Unternehmen seien dabei Senioren, Jugendliche und Bürger mit Migrationshintergrund . "Die vorliegenden Fallzahlen belegen für mich einen dringenden politischen Handlungsbedarf zum besseren Schutz der Verbraucher", begründete Hauk seine Initiative. Obwohl gesetzlich verboten, steige die Zahl der illegalen Anrufe immer weiter an.

Der baden-württembergische Vorschlag sieht als Kernforderung die schriftliche Bestätigung für die Wirksamkeit der Folgeverträge vor. Durch die Einfügung einer neuen Regelung im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) würden Verträge nicht bereits am Telefon, sondern erst nach einer Bestätigung des Verbrauchers beispielsweise durch Brief, Mail oder Fax wirksam.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg habe die Unterstützung sowohl der unabhängigen Verbraucherkommission Baden-Württemberg als auch der Landes- und Bundeseinrichtungen der Verbraucherzentralen. Im Rahmen der dritten Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im September 2007 seien entsprechende Beschlüsse zur Beendigung von unerlaubten Telfonanrufen gefasst worden.

Nur schriftliche Bestätigung schützt den Verbraucher wirksam vor unerwünschten Folgen!

"Die Anrufgängelei wird erst dann aufhören, wenn sich die illegalen Werbeanrufe wirtschaftlich nicht mehr lohnen", betonte der Minister. Das wiederum sei nur zu erreichen, wenn eine gesetzliche Regelung, die Folgeverträge unlauterer Werbung ohne schriftliche Bestätigung nicht wirksam werden lässt. "Es ist nicht im Sinne eines erfolgreichen Verbraucherschutzes, wenn Verbraucher Mühe haben, Verträge, die unrechtens zustande gekommen sind, wieder kündigen zu müssen. Dadurch setzen wir die Verbraucher, nicht aber die schwarzen Schafe der Call-Center Branche unter Druck.

Wir müssen den Sumpf dieser illegalen Machenschaften gezielt austrocknen, vorher werden wir keine Ruhe vor lästigen Anrufen bekommen", betonte Hauk . "Unlautere Telefonwerbung wird sich für das werbende Unternehmen dann nicht mehr lohnen, wenn die Folgeverträge bei fehlender schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher von vornherein unwirksam sind. Der Aufwand des Unternehmens für das Beitreiben der schriftlichen Bestätigung wird in der Regel zu hoch. Der Verbraucher muss also nichts tun, wenn er den Vertrag nicht abschließen möchte, sprich von dem telefonischen Angebot keinen Gebrauch machen will", erläuterte Hauk den baden-württembergischen Lösungsvorschlag.

Beim Widerruf, wie es beispielsweise das Bundesjustizministerium vorschlägt, wäre es gerade umgekehrt: Obwohl er keinen Vertrag will, müsste er für den Widerruf aktiv werden. Die baden-württembergische Initiative sehe eine Maßnahme mit doppelt positiver Wirkung für den Verbraucher vor: kostenneutral und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Einigkeit mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Bundesregierung soll endlich wirksame Maßnahmen ergreifen

Die Bundesjustizministerin habe noch im vergangenen Jahr auf Anfragen der Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner politischen Handlungsbedarf bestritten, während die Landesregierung in Baden-Württemberg bereits im Mai vergangenen Jahres eine Kampagne zur Bekämpfung der 'Unerlaubten Telefonwerbung' gestartet habe. Und die Unionsfraktion im Bundestag habe mit den Verbraucherzentralen ein ressortübergreifendes Papier mit wirksamen Gesetzesänderungen in die Diskussion gebracht. Auch die SPD-Bundestagsfraktion zeigte sich wenig verhandlungsbereit und stehe noch immer auf der Bremse. Von den SPD-Verbraucherpolitikern höre man bis heute nichts. Nur scheibchenweise habe Zypries dem Drängen verschiedenster Seiten nachgegeben. "Die Verbraucherschutzminister haben sich in ihrer letzten Konferenz im vergangenen Jahr für eine klare Regelung im UWG ausgesprochen. Die von den Fachministern und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefassten Beschlüsse müssen von Frau Zypries aufgegriffen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Zögerlichkeit schützt und motiviert nur schwarze Schafe, der Verbraucher ist der Leidtragende", erklärte Julia Klöckner MdB. Die im März von der Justizministerin vorgelegten Referentenentwürfe gingen als flankierende Maßnahmen in die richtige Richtung, sie schafften aber beim entscheidenden Problem keine wirksame Abhilfe.   Der baden-württembergische Verbraucherschutzminister ist sich über das gemeinsame Ziel der Bundesratsinitiative mit der Beauftragten für Verbraucherpolitik der CDU/CSU-Fraktion, der Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner einig. "Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen, ein Gesetz im Sinne der Verbraucher zu erhalten", erklärten Hauk und Klöckner.  

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum