Kartellrecht

Verbraucherminister wiederholt Forderung nach konsequenter Umsetzung des Kartellrechts

"Die aktuelle Runde der Gas- und Strompreiserhöhungen zum Jahresbeginn 2008 gibt den Kartellbehörden des Bundes und der Länder erneut Anlass, die Preisgestaltung der Energiewirtschaft kritisch unter die Lupe zu nehmen. Als verlängerter Arm der Verbraucher werde ich von meiner Forderung nach einer konsequenten Umsetzung des Kartellrechts nicht abrücken", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (15. Februar) bei einem Gespräch mit Dr. Bernhard Heitzer , dem Präsidenten des Bundeskartellamtes in Berlin.

Minister Peter Hauk informierte sich über die Arbeit des Bundeskartellamtes und bat Dr. Heitzer , die aktuellen Strom- und Gaspreise sehr kritisch auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. "Die Begründungen der Energiewirtschaft für die Preiserhöhungen überzeugen mich allesamt nicht. Hier muss der Staat alle Möglichkeiten des Kartellrechts ausschöpfen, um mehr Transparenz bei der Tarifgestaltung und der Preisbildung am Markt insgesamt zu erreichen" betonte Hauk .

Die Ende Dezember 2007 in Kraft getretene Verschärfung des Kartellrechts im Energiesektor gebe den Behörden die Möglichkeit, detaillierte Begründungen für die Tarife von den Energieversorgungsunternehmen einzufordern. Die Beweislast für eine angemessene Preisgestaltung liege bei den Unternehmen und für die schlüssige Begründung einer Preiserhöhung müssten überzeugende Nachweise vorgelegt werden.

Minister Hauk begrüßte, dass die Bundesregierung das Bundeskartellamt bereits mit zusätzliche Planstellen ausgestattet habe, um mit einer neu geschaffenen Beschlussabteilung die Missbrauchsbekämpfung auf den Energiemärkten Anfang 2008 intensivieren zu können. So habe das Bundeswirtschaftsministerium auf eine entsprechende Aufforderung Hauks mit der Einschätzung geantwortet, dass die Kartellbehörden des Bundes und der Länder die neuen Vorschriften intensiv nutzen würden.

Der Verbraucherminister rät den Verbrauchern, den Strom- und Gasmarkt weiterhin genau zu beobachten und angebotene Tarife und Leistungen sorgfältig zu vergleichen. Beim Strom gebe es eine Vielzahl von Angeboten. Mehrere Energieversorgungsunternehmen prüften derzeit die Option, künftig auch Gas überregional anzubieten. Beratung und Hilfestellung beim Versorgerwechsel geben die Verbraucherzentralen (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. www.vz-bawue.de ) sowie unabhängige Energieagenturen, wie z.B. Verivox ( www.verivox.de ).

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum