Verbraucherschutz

Verbraucherministerium Baden-Württemberg fordert wirksamere Kontrollen in Spanien und intensivere Eigenkontrolle des Handels in Deutschland

"Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt ( CVUA ) Stuttgart hat in den ersten drei Januar-Wochen nochmals Paprika auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht und dabei nach wie vor Rückstände des in der EU nicht zugelassenen Insektizids " Isofenphos-methyl " in Paprika aus Spanien festgestellt", erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk  MdL, am Dienstag (6. Februar) in Stuttgart.

 

Am 20. Dezember 2006 hatte das baden-württembergische Verbraucherministerium erstmals vor dem nicht zugelassenen Pestizid " Isofenphos-methyl " in spanischem Paprika gewarnt sowie Erzeuger, Importeure und den Handel schriftlich informiert und aufgerufen, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und zukünftig nur noch einwandfreie Ware auf den Markt zu bringen. "Wenn die aktuellen Untersuchungen auch einen deutlichen Rückgang von Rückständen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel in Paprika zeigen, so sind die Ergebnisse noch nicht zufriedenstellend", so Minister Hauk.

Untersuchungsergebnisse:

In den Befunden vom Dezember 2006 teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit, dass in neun von 15 der Proben aus Spanien Rückstände des nicht zugelassenen Wirkstoffes " Isofenphos-methyl " festgestellt wurden, wobei die Rückstandsgehalte in 40 Prozent der Proben über der allgemeinen Höchstmenge von 0,01 mg/kg lagen.

 

Bei den im Januar 2007 entnommenen Proben wurden noch in acht von 25 (32 Prozent) Paprika aus Spanien " Isofenphos-methyl " Rückstände nachgewiesen - in vier dieser Proben wurde die allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg überschritten.

 

Zusätzlich hat das CVUA Probleme mit weiteren Pestiziden in besagtem Paprika entdeckt: In einer Paprikaprobe wurden neben Rückständen des Wirkstoffs " Isofenphos-methyl " auch Rückstände des Insektizids " Isocarbophos " in Höhe von 0,052 mg/kg festgestellt. Die Probe wurde aufgrund der Überschreitung der allgemeinen Höchstmenge von 0,01 mg/kg hinsichtlich beider Wirkstoffe beanstandet. Bei " Isocarbophos " handelt es sich ebenfalls um ein in der EU nicht zugelassenes Pestizid.

 

Des weiteren wurden auch Höchstmengenüberschreitungen von anderen Pflanzenschutzmittelrückständen nachgewiesen: Unter anderem in einer Probe Rückstände des Insektizids " Oxamyl " in Höhe von 0,21 mg/kg. Bei dieser Paprikaprobe konnte aufgrund der sehr hohen Überschreitung der akuten Referenzdosis ein gesundheitliches Risiko beim Verzehr dieser Paprika nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Befund wurde an das EU-weite Schnellwarnsystem ( RASFF ) gemeldet.

 

In vier Proben wurden außerdem Rückstände von " Biphenyl " festgestellt. Bei " Biphenyl " handelt es sich um einen so genannten fungiziden Wirkstoff (ein Fungizid ist ein chemischer oder biologischer Wirkstoff , der Pilze oder ihre Sporen abtötet oder ihr Wachstum für die Zeit seiner Wirksamkeit verhindert) der üblicherweise als konservierendes Oberflächenbehandlungsmittel bei Zitrusfrüchten verwendet wird. Für die Anwendung als Pflanzenschutzmittel bei Paprika liegt hingegen keine Zulassung vor. Die festgestellten Gehalte an " Biphenyl " lagen ebenfalls über der allgemeinen Höchstmenge von 0,01 mg/kg, weshalb die Proben entsprechend beanstandet wurden.

Das baden-württembergische Verbraucherministerium sieht bei diesen Befunden erhebliche Lücken in den Überwachungssytemen in Spanien, aber auch bei den Eigenkontrollen durch die Wirtschaft im Lande. "Da es sich hier um die Anwendung von Pestiziden ohne Sicherheitsbewertung handelt, wird von den verantwortlichen Erzeugerorganisationen, den Importeuren und Händlern erwartet, dass das Problem zügig und zuverlässig aus der Welt geschafft wird. Das Verbrauchervertrauen in die Eigenkontrollen der Wirtschaft erleidet sonst einen nachhaltigen Schaden", betonte Minister Hauk.

 

Alle Untersuchungsergebnisse können über das CVUA Stuttgart ( www.cvua-stuttgart.de ) im Internet abgerufen werden. Labore können sich nach Anmeldung auf der Internetplattform pesticides-online ( www.pesticides-online.de ) über Rückstandsbefunde und analytische Nachweismethoden informieren.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum