VERBRAUCHERSCHUTZ

Verbraucherschutzministerkonferenz: Baden-Württemberg erhält Zustimmung zu Plänen zur Fleischkennzeichnung / Kein Glyphosat an Privatpersonen

Verbraucherminister Alexander Bonde hat heute auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Osnabrück die bisherigen Pläne einer von Baden-Württemberg geleiteten Arbeitsgruppe zur Herstellungskennzeichnung von Frischfleisch vorgestellt und dafür die Unterstützung der Verbraucherministerinnen und -minister der Länder erhalten. Ähnlich wie bei Eiern soll auch bei unverarbeitetem, verpacktem Fleisch die Tierhaltungsform erkennbar sein. So könnte beispielsweise eine 0 für Biohaltung stehen, eine 1 für mehr Auslauf, eine 2, wenn die Tiere mehr als 30 Prozent mehr Platz im Stall haben, sowie eine 3 für gesetzliche Mindestforderungen. „Die Frage, wie Tiere gehalten werden, bewegt immer mehr Menschen. Mit gegenseitigen Schuldzuweisungen ändern wir die Verhältnisse in der Tierhaltung aber nicht. Wir wollen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, beim Fleischeinkauf eine bewusste Entscheidung bezüglich der Tierhaltungsform zu treffen. Wem der Tierschutz in der Nutztierhaltung ein wichtiges Anliegen ist, der muss auch bereit sein, dafür einen angemessenen Preis zu bezahlen und damit den Erzeugern den Mehraufwand für die Tierhaltung zu entlohnen“, so Bonde am Freitag (8. Mai) in Osnabrück. Bei der Frage der Herkunftskennzeichnung von Fleisch gehe es um Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch um deren Verantwortung: „Einkauf ist auch Mitverantwortung“, betonte der Minister.

Länder fordern: Keine Abgabe des Pestizids Glyphosat an Privatpersonen

Der Minister zeigte sich erfreut, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz der Forderung Baden-Württembergs gefolgt ist und den Bund auffordert, aus Vorsorgegründen die Abgabe des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat an Privatpersonen zu verbieten sowie ein vorläufiges Verbot der Anwendung auszusprechen für Freiflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, bis eine abschließende Neubewertung vorliegt. „Die Gefahr einer unsachgemäßen Anwendung in Haus- und Kleingärten ist einfach zu groß. Ohne die notwendige Sachkunde können sich Anwenderinnen und Anwender selbst Schaden zuzufügen. Besonders besorgniserregend ist, dass spielende Kinder oder Haustiere in Kontakt mit Glyphosat kommen können“, so Bonde. Deshalb sei ein Verbot der Abgabe an Privatpersonen zwingend notwendig. Bereits im November 2013 war eine entsprechende Bundesrats-Entschließung Baden-Württembergs von den Bundesländern mehrheitlich gebilligt worden. Auf die damalige Initiative hin hatte der Bund zwar die Anwendungsmöglichkeiten für Glyphosat in der umstrittenen Vorernte-Behandlung eingeschränkt, die Verwendung in Haus- und Kleingärten jedoch nicht verboten. Im März 2015 haben Experten der Weltgesundheitsorganisation das Totalherbizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ eingestuft. Gemeinsam mit anderen Grün-regierten Ländern forderte Baden-Württemberg heute den Bund auf, sich für weitere Einschränkungen des Glyphosat-Einsatzes in der Landwirtschaft einzusetzen.

Besserer Schutz für Privathaftpflicht-Versicherte

Gerade bei Altverträgen von privaten Haftpflichtversicherungen erleben Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder eine böse Überraschung, weil die vor Jahren in bestem Glauben festgelegte Deckungssumme heute nicht mehr ausreicht. Eine Schadenssumme kann sich schnell auf einen Betrag in Millionenhöhe belaufen, früher abgeschlossene Verträge mit 500.000 Euro sind dann schnell ausgereizt. Baden-Württemberg hat sich daher auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück dafür eingesetzt, dass Altverträge den neuen Gegebenheiten angepasst werden. „Wer durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vorausschauend handelt, soll im Schadensfall nicht das Nachsehen haben. Wir möchten einen besseren Schutz für die Versicherten gesetzlich verankern und zu niedrigen Deckungssummen bei privaten Haftpflichtversicherungen entgegenwirken“, sagte Verbraucherminister Bonde. Auf Vorschlag von Baden-Württemberg hat die VSMK den Bund gebeten zu prüfen, in welchem Umfang Unterversicherungen bestehen, und darzulegen, welche Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen. „Um Haftpflichtversicherte im Schadensfall vor einer zu schnellen Ausschöpfung der Versicherungssumme und damit vor der finanziellen Existenzgefährdung zu schützen, strebt Baden-Württemberg eine Mindestversicherungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro an“, erklärte Minister Bonde weiter. Darüber hinaus solle die Ausfalldeckung ein fester Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung werden.

Energiemarkt flexibel gestalten – Preise für Verbraucher senken

In einem weiteren Antrag setzte sich Baden-Württemberg erfolgreich und im Sinne der Verbraucher für mehr Flexibilität auf dem Energiemarkt ein. „Die Bundesregierung hat mit ihrem Grünbuch zum Strommarktdesign eine ordentliche Diskussionsgrundlage vorgelegt. Jetzt gilt es die Energiewende vernünftig, kosteneffizienter und nicht zuletzt auch verbraucherfreundlicher zu gestalten“, so Bonde. Die Ministerkonferenz forderte die Bundesregierung daher auf, endlich ein flexibles Verbrauchsverhalten zu ermöglichen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Haushaltsgeräte, aber auch Wärmepumpen, Heizungen und Warmwasserbereiter einschalten, wenn Wind und Sonne billigen Strom in die Netze einspeisen - und sie dann auch weniger für den Strom bezahlen. Im Umkehrschluss kann oftmals aber auch ohne Komforteinbuße zwei bis drei Stunden der Geräteeinsatz verschoben werden, wenn gerade ein Engpass im Netz droht. „Damit könnten alle Haushalte systematisch entlastet werden, weil durch mehr Flexibilisierung im gesamten Energiesystem Kosten eingespart und die Versorgungssicherheit erhöht wird“, betonte Bonde.

„Klar ist, dass die Energiewende nur mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelingen kann. Dafür müssen die Verbraucher aber endlich in die Lage versetzt werden, ihren aktiven Part auch wirklich einnehmen zu können. Es ist daher höchste Zeit, dass der Bund die Spielregeln ändert und bei der anstehenden Neugestaltung des deutschen Energiemarktes die notwendige Flexibilität ermöglicht. Dafür hat sich die Minister¬konferenz heute auf unseren Antrag hin ausgesprochen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde abschließend.

Eine Fokussierung allein auf Flexibilisierungspotenziale in der Industrie würde die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern als ungerecht empfundene Lastenverteilung bei der Energiewende nochmals verstärken sowie die vorhandenen Potenziale im Haushaltsbereich außer Acht lassen. So schätzt eine im Auftrag des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums und des Umweltministeriums erstellte Studie das Flexibilisierungspotenzial der größeren privaten Haushalte mit jährlich über 6.000 Kilowattstunden Verbrauch auf rund ein Fünftel des Potenzials in der Industrie.

Hintergrund

Die Verbraucherschutzminister der Länder haben sich am Donnerstag und Freitag (7./8. Mai) in Osnabrück getroffen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachkonferenz für verbraucherpolitische Themen, auf der die zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Sie fand anlassbezogen zur BSE-Krise erstmals im Jahr 2001 statt und wurde im Dezember 2006 als offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung ins Leben gerufen. Weitere Informationen sind unter www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/Wir-ueber-uns.html abrufbar.