Naturschutz

Verordnung schützt auf 390.000 Hektar Lebensräume für heimische Vögel

"Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Europäischen Schutzgebietsnetzes 'Natura 2000' ", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (22. Februar) in Stuttgart anlässlich der für den kommenden Donnerstag (25. Februar) bevorstehenden Verkündung der Verordnung im Gesetzblatt Baden-Württemberg. Mit den auf die jeweils vorkommenden, europäisch bedeutsamen Arten zugeschnittenen Erhaltungszielen würden die für die heimische Vogelwelt wichtigen Lebensräume dauerhaft bewahrt. Darüber hinaus ermögliche die Verordnung, dass für bisher blockierte Pläne und Infrastrukturprojekte, denen sogenannte 'faktische Vogelschutzgebiete' entgegenstanden, eine Prüfung auf ausnahmsweise Zulassung durchgeführt werden kann.

Mit der Vogelschutzgebiets-Verordnung (VSG-VO) werde ein rechtlicher Schutzstatus geschaffen, der gewährleistet, dass die Verschlechterung der Lebensräume der Vogelarten sowie erhebliche Störungen, zum Beispiel durch menschliche Siedlungstätigkeit oder Freizeitverhalten vermieden werden.

Über 9.200 Kilometer Außengrenzen für 90 Vogelschutzgebiete seien in Gebietskarten flurstücksscharf präzisiert und dargestellt worden. Für die einzelnen geschützten Vogelarten seien spezifische Erhaltungsziele in den jeweiligen Gebieten festgelegt worden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen und Projektplaner könnten nun auf einen Blick erkennen, welche Lebensraumbestandteile dieser Vogelarten in den Vogelschutzgebieten nicht beeinträchtigt werden dürfen. "Hierdurch wird das Land seiner Verantwortung für unsere heimischen Vogelarten gerecht", betonte Minister Hauk. Die Veröffentlichung der Daten schaffe größtmögliche Transparenz und Bürgernähe.

Die Unterlagen könnten ab Freitag (26. Februar) von allen Bürgerinnen und Bürgern bei den jeweils betroffenen unteren Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise sowie im Internet unter www.natura2000-bw.de oder unter rips-uis.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/vogelschutz/start.htm (Direktzugang) eingesehen werden.

Hintergrundinformationen:

Mit der Sammel-Verordnung werden die 90 Europäischen Vogelschutzgebiete Baden-Württembergs rechtsverbindlich festgelegt. Hierzu werden auf rund 390.000 Hektar, dies entspricht knapp elf Prozent der Fläche Baden-Württembergs, für 73 Brut- und 69 rastende Vogelarten Erhaltungsziele bestimmt und spezifiziert.

Vogelschutzgebiete, die bislang zwar der EU-Kommission gemeldet, aber noch nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind, müssen als so genannte 'faktische Gebiete' betrachtet werden. Dies hat zur Folge, dass jede erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Vogelarten in den gemeldeten Gebieten der Zulassung von Plänen und Projekten entgegensteht. Ausnahmen können nur zu Gunsten überragender Gemeinschaftsgüter erfolgen (zum Beispiel Verkehrssicherungsmaßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens). Dadurch waren Infrastrukturprojekte oder auch Bauleitpläne, die Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigen können, auch dann im Regelfall unzulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorlag.

Die jetzt erlassene Verordnung bewirkt den Übergang der ausgewählten, bisher noch 'faktischen" europäischen Vogelschutzgebiete, in den Anwendungsbereich der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Dies eröffnet die Möglichkeit, für Pläne und Projekte eine ausnahmsweise Zulassung auch dann zu erteilen, wenn sie gegen die Erhaltungsziele des jeweiligen Schutzgebietes verstoßen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein zumutbarer Alternativstandort vorliegt und zwingende überwiegende Interessen für das Projekt sprechen.

Weitere Informationen zu den Themen Natur- und Artenschutz finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum