Flurneuordnung

Vorstellung des Geschäftsberichtes der Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung

"Flurneuordnung und Landentwicklung ist ein wirkungsvolles Instrument, um in den Gemeinden des Ländlichen Raumes eine auf ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung einzuleiten, zu begleiten und umzusetzen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (10. November) anlässlich der Vorstellung des Geschäftsberichtes 2005 der Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart.

Die Flurneuordnung hilft durch ein großräumiges und neutrales Bodenmanagement unsere schönen Landschaften zu erhalten, die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und den Menschen ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld zu schaffen.

Ein prosperierendes wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld bedingt laufend umfangreiche Veränderungen an Grund und Boden. "Wichtig ist aber, diese Veränderungen in gelenkten Bahnen und mit klaren Zielvorgaben ablaufen zu lassen. Landnutzungskonflikte, die aufgrund unterschiedlicher Interessen der Beteiligten auftreten, erfordern einen neutralen Moderator. Flurneuordnung nimmt diese Rolle ein und bietet Landentwicklung aus einem Guss, denn rechtliches und planerisches Handeln liegen hier in einer Hand", erklärte der Minister.

Nicht zuletzt das wäre der Grund dafür, dass in nahezu jeder zweiten Gemeinde von Baden-Württemberg ein Flurneuordnungsverfahren mit insgesamt über 300.000 beteiligten Grundstückseigentümern in Bearbeitung sei. Konkret seien Ende 2005, 450 Verfahren mit einer Gesamtfläche von rund 357.000 Hektar bearbeitet worden. Das entspreche rund zehn Prozent der gesamten Fläche von Baden-Württemberg. Zu betonen sei dabei allerdings, dass der Verfahrensbestand insgesamt in den letzten Jahren bereits deutlich reduziert wurde und noch weiter abgebaut werde, wobei der Schwerpunkt auf dem zügigen Abschluss der bereits sehr lange laufenden Verfahren liege. Dies sei dem drastischen Personalabbau in der Flurneuordnungsverwaltung von über 27 Prozent seit 1993 und einer weiteren Stelleneinsparverpflichtung von 20 Prozent bis 2011 zurückzuführen. "Eine weiterhin effektive Verfahrensbearbeitung mit einer anzustrebenden durchschnittlichen Laufzeit von maximal zehn Jahren ist nur mit einem deutlich verringerten Verfahrensbestand zu realisieren. Soll der Ländliche Raum nicht auf das Abstellgleis geschoben werden, so sind dieser Reduzierung jedoch Grenzen gesetzt", warnte Hauk.

Im Jahr 2005 wurden im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren rund 30,4 Millionen Euro in den Ländlichen Raum investiert. Rund 18 Millionen Euro davon flossen in die Verbesserung des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes durch den Bau von 435 Kilometern neuer Wege sowie in weitere gemeinschaftliche Anlagen. Die so verbesserten Strukturen hätten eine Stärkung für die gesamte Region bedeutet, und den ansässigen Unternehmen – nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – sowie den Menschen Zuversicht und eine Perspektive gegeben. Dies seien Grundvoraussetzungen für weitere private Investitionen, die sich denen der Flurneuordnung regelmäßig anschließen würden.

"Auch künftig werden wir dringend Flurneuordnungsverfahren durchführen müssen, um die nachteiligen Auswirkungen der strukturellen Veränderungen im Ländlichen Raum abzufedern und diesen gleichzeitig den Rücken zu stärken. Die nach wie vor hohe Nachfrage nach neuen Verfahren ist ein klarer Beleg dafür", betonte Minister Hauk. Er rechne mit circa 300 neu anzuordnenden Verfahren in den kommenden zehn Jahren.

Nähere Informationen zu Flurneuordnung und Landentwicklung sind im Internet unter www.landentwicklung.bwl.de erhältlich.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum