Spezialitäten

„Weideochse vom Limpurger Rind“ in Genießer-Galerie aufgenommen

„Ich freue mich, dass wir knapp ein Jahr nach der Eintragung des Filderspitzkrauts als geschützte Spezialität jetzt die Eintragung des ‚Weideochsen vom Limpurger Rind‘ in das EU-Register für geschützte Ursprungsbezeichnungen feiern können“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde bei der feierlichen Aufnahme des „Weideochsen vom Limpurger Rind g.U.“ in die Genießer-Galerie des Landes Baden-Württemberg.

„Der Weideochse ist nicht nur ein bedeutendes Genusserbe, sondern auch ein erstklassiger kulinarischer Botschafter für seine Heimatregion – die ehemalige Grafschaft Limpurg – und ein Beweis für die kulinarische Vielfalt des Genießerlandes. Ich gratuliere der Züchtervereinigung Limpurger Rind zu diesem Erfolg“, so Bonde weiter. Die EU-Kommission hatte am 24. September 2013 im europäischen Amtsblatt die Eintragung des „Weideochsen vom Limpurger Rind“ als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) veröffentlicht.

Genusserbe mit Mehrwert für die Kulturlandschaft

„Wer den Weideochsen vom Limpurger Rind hält und wer deren Produkte kauft, leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer jahrhundertealten bäuerlich geprägten Tradition, zur Erhaltung der Biodiversität und einer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft“, so Minister Bonde. Die extensive Weidehaltung in der Vegetationsperiode mit Futtermittel aus der Region sei charakteristisch für die Weideochsen. Die autochthone, also von hier stammende Rasse – die älteste noch existierende württembergische Rinderrasse überhaupt –  werde in traditionell überwiegend kleinbetrieblichen Strukturen gehalten. Die besondere Qualität des Fleisches liege in seiner Feinfaserigkeit, der Anzahl und Verteilung der Fetteinlagerungen sowie im Geschmack und im Aroma des Fleisches. „Nicht umsonst ist das Fleisch reinrassiger Limpurger Weideochsen ein Premiumprodukt, das in der Spitzengastronomie sehr gefragt ist“, so Bonde abschließend.

Limpurger Rind

Der dem Gelbvieh zugehörige Landschlag Limpurger Rind entstand aus Kreuzungen des nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618 -1648) noch vorhandenen Landviehs im Jagstgebiet mit dem Allgäuer Vieh. Erste urkundliche Erwähnungen finden sich ab dem 19. Jahrhundert. Das Limpurger Rind gilt als gefährdete Nutztierrasse und prägt als regionales kulturhistorisches Erbe bis heute die Landschaft, aus der es hervorgegangen ist. Schon im 19. Jahrhundert wurde die vorzügliche Fleischqualität der Limpurger gerühmt als „vorzüglich zartes, saftiges und wohlschmeckendes Fleisch“. Der „Weideochse vom Limpurger Rind g.U.“ wurde aufgrund seiner herkunftsbedingten außergewöhnlich guten Geschmackseigenschaften und seiner nachhaltigen Erzeugungsmethoden im November 2005 von Slow Food Deutschland e.V. in die „Arche des Geschmacks“ aufgenommen und im April 2009 von der Slow Food Foundation for Biodiversity als „Slow Food Presidio“ (Schutzprojekt/Förderkreis) anerkannt.

Züchtervereinigung Limpurger Rind

Die Züchtervereinigung Limpurger Rind ist ein Zusammenschluss von derzeit 84 Landwirten und hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Antrag auf Eintragung des „Weideochse vom Limpurger Rind g.U.“ wurde im Jahr 2009 beim Deutschen Paten- und Markenamt gestellt. Seit mehr als 20 Jahren besteht im Rahmen der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind.

Drei EU-Gütezeichen

Mit den drei EU-Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern wie China und Indien geschützt. In Baden-Württemberg sind – Mineralwässer ausgenommen – damit insgesamt vierzehn Produktbezeichnungen geschützt.

Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.):

  • Allgäuer Emmentaler
  • Allgäuer Bergkäse
  • Weideochse vom Limpurger Rind

Geschützte geographische Angaben (g.g.A.):

  • Schwarzwälder Schinken
  • Schwarzwaldforelle
  • Schwäbische Maultaschen
  • Schwäbische Spätzle/Knöpfle
  • Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
  • Filderkraut/Filderspitzkraut
  • Tettnanger Hopfen
  • Blattsalate von der Insel Reichenau
  • Feldsalate von der Insel Reichenau
  • Gurken von der Insel Reichenau
  • Tomaten von der Insel Reichenau

Zuletzt wurde von der EU Filderkraut/Filderspitzkraut unter Schutz gestellt: Am 15. November 2012 hatte Minister Bonde dieses in die Genießer-Galerie des Landes aufgenommen.