Weinbau

Weinbau verbindet Tourismus mit Landnutzung und Naturschutz

„Für den Tourismus im Land streben wir eine enge Verbindung mit der Landnutzung und dem Naturschutz im ‚magischen Dreieck‘ an“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde bei der Herbstpressekonferenz des Weinbauverbandes Württemberg in Löwenstein (Landkreis Heilbronn).

„Von der Wein-Kulturlandschaft mit den Steillagen als prägendem Landschaftselement, bedeutendem Beitrag zur Artenvielfalt und touristischem Anziehungspunkt kann die ganze Region profitieren. Der Weintourismus kann dabei eine Vorbildfunktion übernehmen, indem auf allen Ebenen eine Balance von Natur, Ökologie und Tourismus angestrebt wird und dabei für Wein geworben wird, der von jeher ein regionaltypisches Produkt ist. Mit der Ausbildung von Weinerlebnisführern und Weindozenten setzen die Württemberger hier erfolgreiche Akzente, die das große Potenzial in diesem Bereich erschließen“, so Bonde weiter. Außerdem sei die Weintourismusstelle an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg wieder besetzt worden.

Liberalisierung erfolgreich abgewendet

„Nachdem noch im letzten Jahr eine komplette Liberalisierung des Rebenanbaus wahrscheinlich war, sind die aktuellen Entscheidungen auf EU-Ebene ein Erfolg, der nur durch den Schulterschluss der Winzerinnen und Winzer, der Weinbauverbände und der Politik zustande kam“, so Bonde. Ab 1. Januar 2016 werde es ein neues Autorisierungssystem geben. In diesem Rahmen könne von den EU-Mitgliedstaaten jährlich bis zu ein Prozent Neuanpflanzungen genehmigt werden. Basis hierfür seien die bestehenden Rebflächen. In Deutschland wird zur Zeit eine moderate Zuwachsrate von 0,5 Prozent pro Jahr angestrebt. „Es wird also auch weiterhin restriktive Anbauregeln geben, die helfen, die Kulturlandschaft und den Qualitätsweinbau zu erhalten und gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe eröffnen“, so Bonde.

Bis Anfang 2014 sollen folgende Rebsorten im Anbaugebiet Württemberg im Landesweinrecht klassifiziert und damit für den allgemeinen Anbau frei gegeben werden:

  • Lagrein
  • Schwarzer Urban
  • Roter Riesling
  • Frühburgunder
  • Muscaris
  • Souvignier gris